Coronavirus: Nur 67 neue Fälle im Kreis Unna seit Mittwoch – 12 in Bergkamen

Seit Mittwoch ist der Gesundheitsbehörde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist ein 66-jähriger Mann aus Lünen am 7. Mai.

67 neue Corona-Fälle sind seit Mittwoch gemeldet worden, 12 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 18.385 Fälle gemeldet worden, 2759 in Bergkamen. 230 Personen mehr gelten als wieder genesen, 31 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.747, in Bergkamen bei 277.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 121,8 (Datenstand 14. Mai 2021 – 3.10 Uhr).




VKU: Infektionsgefahr im ÖPNV nicht höher als im Individualverkehr

Die regelmäßige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist im Vergleich zum Individualverkehr nicht mit einem höheren Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion verbunden. Zu diesem Ergebnis kommt eine in dieser Form einzigartige Studie der Charité aus Berlin. Das renommierte Forschungsinstitut der Charité hat im Auftrag der Bundesländer und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das konkrete Ansteckungsrisiko von Fahrgästen in Bus und Bahn mit dem von Pendlern verglichen, die regelmäßig mit Pkw, Motorrad oder Fahrrad unterwegs sind.

Für die unabhängige Studie hat die Berliner Charité seit Februar 2021 über fünf Wochen lang insgesamt 681 freiwillige Teilnehmer im Alter von 16 bis 65 Jahren im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) begleitet. Zielsetzung dieser Untersuchung war, die Infektionsgefahr von Fahrgästen nicht unter Laborbedingungen oder auf Grundlage statistischer Berechnungen abzuschätzen, sondern im Rahmen der alltäglichen Fahrt zur Arbeit, Ausbildung oder Schule zu ermitteln. Dabei erfolgte die Studie unter den bereits seit einigen Monaten geltenden Regeln im ÖPNV: Abstand halten, Maske tragen, Durchlüften sowie der generell deutlich geringeren Auslastung des ÖPNV durch das Fehlen vieler Pendler, die sich im Home-Office befinden.

„Natürlich freuen wir uns über ein Ergebnis, welches das Vertrauen in den ÖPNV stärkt“, so André Pieperjohanns, Geschäftsführer der VKU. Schließlich habe die VKU trotz geringerer Auslastung das Angebot in weiten Teilen aufrechterhalten, um die Busse möglichst nur halbvoll zu besetzen und somit für weitere Sicherheit zu sorgen.

Dieses Angebot trotz deutlich weniger Fahrgäste vorzuhalten, hat natürlich seinen Preis, weiß auch der VKU-Aufsichtsratsvorsitzender Mario Löhr: „Wir sind davon überzeugt, dass es richtig war und sind zuversichtlich, dass mit Abklingen des Pandemiegeschehens auch die Fahrgäste im Kreis Unna wieder regen Gebrauch vom nachhaltigen ÖPNV-Angebot machen werden“, ist er sich sicher. Durch den Einsatz hochwertiger VKU-Busse mit leistungsstarken Klimaanlagen, tue man sein Übriges: Alle zwei bis drei Minuten wird bei einer Leistung von 32 KW die gesamte Luftmenge im Bus ausgetauscht.

. Informationen zum Busangebot hält die VKU unter vku-online.de und in der fahrtwind-App bereit.




Land bestätigt Inzidenz unter 150: Terminshopping im Einzelhandel ab Freitag erlaubt

Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreis Unna liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 150, das Land hat dies festgestellt und in seiner Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit dürfen ab Freitag, 14. Mai Geschäfte im Kreisgebiet wieder für Terminshopping, das sogenannte Click&Meet, öffnen.

Die Kunden müssen zu ihrem Termin ein tagesaktuelles negatives Testergebnis mitbringen. Wer aber vollständig geimpft oder genesen ist, braucht keinen negativen Test. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses.

Nachweis für Genesene
Wer Corona hatte und genesen ist, kann das über den Quarantänebescheid nachweisen. Wer den nicht mehr hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Kommune. Alternativ können Genesene auch das PCR-Testergebnis als Nachweis mitführen. Geimpfte haben den Nachweis im Impfpass und auch auf einer gesonderten Bescheinigung bei der Impfung erhalten.

Vorgaben für Geschäfte
Für die Geschäfte gelten klare Vorgaben, wie viele Kunden gleichzeitig im Ladenlokal sein dürfen. Solange die Wocheninzidenz über 100 liegt, darf sich ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten. Der Betreiber muss auch die Kontaktdaten seiner Kunden registrieren. Das kann analog oder auch digital z.B. über die Luca-App erfolgen.

Unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Optiker oder Blumengeschäfte. PK | PKU




Coronavirus: Ab Freitag ist wieder „Click & Meet“ für Genesene und Immunisierte oder tagesaktuell Getestete möglich

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind eine 72-jährige Frau aus Kamen am 30. April sowie ein 91-jähriger Mann aus Unna am 12. April.

97 neue Fälle sind heute gemeldet worden, 23 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 18.318 Fälle gemeldet worden, 2474 in Bergkamen. 242 Personen mehr gelten als wieder genesen, 18 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.911, in Bergkamen bei 296.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 131,9 (Datenstand 12. Mai 2021 – 3.11 Uhr) und damit den fünften Werktag (Samstag ist Werktag) in Folge unter der 150er Marke. Die offizielle Feststellung, dass Maßnahmen zurückgenommen werden, muss das Land NRW treffen und in einer Allgemeinverfügung veröffentlichen. Mehr: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Ab Freitag (14.05.) wird für Genesene und Immunisierte oder tagesaktuell Getestete der Einkauf im Einzelhandel per „Click and Meet“ wieder möglich sein.




Landrat appelliert an Muslime im Kreis Unna: Zuckerfest mit Abstand

Landrat Mario Löhr. Foto: Kreis Unna

„Şeker bayramınız mübarek olsun“, wünscht Landrat Mario Löhr allen Muslimen im Kreis Unna. Am heutigen Mittwoch, 12. Mai ist der letzte Tag des Fastens. Das ab morgen folgende dreitägige Ramadanfest des gemeinsamen Fastenbrechens wird in diesem Jahr allerdings erneut nicht in gewohnter Form stattfinden können.

„Wir wünschen allen Muslimen im Kreis Unna ein friedvolles und besinnliches Ramadanfest – erneut unter besonderen pandemischen Umständen. Gemeinsames Feiern ist nur eingeschränkt möglich. Es sind harte Einschränkungen für alle – und deshalb geht mein Dank an alle Muslime, die in diesen schwierigen Zeiten Geduld beweisen“, so Landrat Löhr.

Gebete mit Abstand
Traditionell wird das Ramadanfest mit dem Festgebet (salat al-id) früh am Morgen in der Moschee eingeleitet. Unter Einhaltung der in den Moscheen geltenden Hygieneregeln kann das Gebet gemeinsam stattfinden. „Informieren Sie sich, welche Regeln in Ihrer Moschee gelten, tragen Sie eine Maske, halten Sie Abstand und beachten Sie vor und nach dem aktuell noch geltenden Gebet die Kontaktbeschränkungen“, bittet Landrat Löhr eindringlich.

Der Kreis Unna weist derzeit eine offizielle Inzidenz von 131,9 auf. Damit gilt nach wie vor die Corona-Notbremse des Bundes. Zu den wichtigsten Regeln gehören die Einschränkung privater Kontakte: Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen. Zudem gelten aktuell Ausgangbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr.

Test vor Schulanfang
Bevor die Kinder nach dem Ramandanfest wieder in die Kita gehen, ist es sinnvoll, einen kurzen Corona-Test durchzuführen. Das Land NRW stellt über die Kinderbetreuungseinrichtungen wöchentlich zwei kostenlose Tests zur Verfügung. Auch Schulkinder sowie Lehrerinnen und Lehrer können sich in der Schule kostenlos selbst testen.

„Nur wenn wir weiter vorsichtig sind, kann es uns gemeinsam gelingen, die Inzidenzzahlen weiter zu drücken. Erst bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 können wir von einer leichten Entspannung der Lage reden. Stand jetzt sind die Infektionszahlen immer noch viel zu hoch, auch wenn sie zuletzt glücklicherweise gefallen sind“, erläutert der Landrat die Lage. PK | PKU




Coronavirus: 22 neue Fälle in Bergkamen – Inzidenz im Kreis Unna bei 140,8

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

117 neue Corona-Fälle sind heute im Kreis Unna gemeldet worden, 22 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 18.221 Fälle gemeldet worden, 2724 in Bergkamen. 158 Personen mehr gelten als wieder genesen, 25 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 2.058, in Bergkamen bei 291.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 140,8 (Datenstand 11. Mai 2021 – 3.11 Uhr).




Impffahrplan NRW: Nur aktuell Berechtigte erhalten Impfung

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am 5. Mai den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Damit können sich nun auch einzelne Personengruppen der Priorität 3 im Impfzentrum impfen lassen – aber noch nicht alle aus dieser Gruppe. Wer noch nicht berechtigt ist, wird am Impfzentrum abgewiesen.

„Es gibt erhebliche Probleme mit Personen, die sich einen Termin buchen, aber noch gar nicht impfberechtigt sind“, so der Leiter des Gesundheitsamtes, Josef Merfels. „Die Berechtigung wird dann an der Anmeldung überprüft und wer noch nicht an der Reihe ist, der muss vor Ort wieder abgewiesen werden. Diese Situation ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum sehr belastend. Auch führen die zum Teil langwierigen Diskussionen dazu, dass sich die Wartezeiten für die impfberechtigten Personen merklich verlängern.“

Übersicht der Berechtigten aus Gruppe 3 

Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Diese – und nur diese Personengruppen aus der Gruppe 3 (erhöhte Priorität) – können sich seit 6. Mai über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) einen Impftermin im Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800 / 116 117 02.
Für den Nachweis der Impfberechtigung muss das vom Land NRW vorgesehene Formular verwendet werden. Es ist unter www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden.

Neben den genannten Personengruppen können sich auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegestufe und Schwangeren (Priorität 2) sowie Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach Paragraf 3 Nummer 2 der Corona-Impfverordnung des Bundes einen Impftermin über das Buchungsportal der KVWL buchen.

Eine gute Übersicht, wer aktuell geimpft werden kann und wo der Termin zu buchen ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unter www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung/impffahrplan-fuer-nrw zusammengestellt. PK | PKU




Lockerungen im Kreis Unna: Kitas und Schulen starten wieder

Die entscheidende Sieben-Tages-Inzidenz vom Robert-Koch-Institut (RKI) im Kreis Unna lag am Montag, 10. Mai, den fünften Werktag in Folge unter 165. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat dies jetzt per Allgemeinverfügung bestätigt.

Damit hat das Land NRW den Weg für den Wechselunterricht an den Schulen ab Montag, 17. Mai freigemacht. Auch für die Kinderbetreuungseinrichtungen hat das Land den Starttermin für das Ende des Notbetriebs festgelegt: Sie dürfen ab Mittwoch, 12. Mai wieder zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren.

Regeln an den Schulen
Ab Montag kann der Unterricht in den Schulen wieder in geteilten Klassen stattfinden, in Grund- und Förderschulen in einem täglichen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht. Voraussetzung für den Präsenzunterricht ist, dass Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests bei Schülern wie bei Lehrkräften voraus. Für Schüler der Grund- und Förderschulen werden dies so genannte Lolli-Tests sein, für alle anderen Klassen auch weiterhin Selbsttests. Ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Abschlussklassen.

Weitere Informationen zu den Regeln an den Schulen sind unter www.schulministerium.nrw zu finden.

Regeln an den Kitas
Die Kindertagesbetreuung kehrt vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück. Das heißt, alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen. Weiterhin gilt: Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte, in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt, die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt und alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein sowie die Hygienekonzepte eingehalten werden.

Weitere Informationen zu den Regeln an den Kitas sind unter www.mkffi.nrw zu finden.

Regeln für den Einzelhandel
Weitere Lockerungen etwa für den Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sind mit dem Unterschreiten der 165er-Inzidenz-Marke nicht verbunden. Lockerungen für den Einzelhandel treten ab einer stabilen Inzidenz (fünf Werktage in Folge) von unter 150 nach Feststellung des Landes in Kraft. Heute ist der Kreis Unna den vierten Werktag in Folge unter dieser Marke. PK | PKU




Brustzentrum kommt Patientinnen (wortwörtlich) entgegen: Sprechstunden vor Ort und Beratungen in verschiedenen Sprachen

Chefarzt Dr. Frank Schmolling im Gespräch mit einer Patientin

Neue Wege beschreitet das Brustzentrum im Klinikum Westfalen jetzt und kommt betroffenen Frauen aus Kamen wortwörtlich entgegen: Ab sofort gibt es im Hellmig-Krankenhaus eine wöchentliche Brustsprechstunde. Immer freitags von 9 bis 11 Uhr kommt ein Arzt oder eine Ärztin in die Klinik an der Nordstraße und untersucht und berät Frauen mit der Diagnose oder dem Verdacht auf Brustkrebs. Spezial-Sprechstunden in türkischer, arabischer und polnischer Sprache helfen bei der Überwindung hinderlicher Sprachbarrieren. Und mit Rücksicht auf (religiöse) Tabu- und Schamgrenzen wird auf Wunsch auch die ausschließliche Betreuung von Frau zu Frau angeboten.

„Damit orientieren wir uns noch stärker an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Patientinnen und erleichtern ihnen den Zugang zu unserer hochprofessionellen Beratung und Behandlung“, fasst Chefarzt Dr. Frank Schmolling die Gründe für die Ausweitung seines Angebotes zusammen.

Anmeldungen zur Brustsprechstunden in Kamen nimmt Anke Engelhard täglich 8.00 bis 11.15 Uhr unter Tel. 02307 149-740 entgegen. Anmeldungen zu den Spezialsprechstunden in türkischer, arabischer und polnischer Sprache sind unter Tel.: 0231 922-1203 oder -1205 möglich.




Inzidenzwerte im Kreis Unna: Hinweise zu Corona-Lockerungen

Am heutigen Montag, 10. Mai liegt die vom Robert-Koch-Institut veröffentliche Wocheninzidenz im Kreis Unna bei 143,3 und damit den fünften Werktag in Folge unter der Inzidenz von 165. Damit sind erste Lockerungen für die Kindertagesbetreuung und Schulen zu erwarten. Außerdem hat die Bundesregierung Lockerungen für Geimpfte und Genesene beschlossen.

Für Kitas gilt
Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 unterschreitet, tritt ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung des Landes NRW die bedarfsorientierte Notbetreuung außer Kraft.

Für Schulen gilt
Fällt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 165, tritt am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Landes NRW die Verpflichtung zum Distanzunterricht außer Kraft. Die Schulen unterrichten dann wieder nach Maßgabe des Ministeriums für Schule und Bildung. Aktuell bedeutet dies, dass überwiegend Wechselunterricht organisiert wird.

Für Einzelhandel gilt
Wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 150 sinkt, wird das sogenannte „Click&Meet“ für den Einzelhandel ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung des Landes wieder erlaubt. Der Kreis Unna liegt derzeit drei Werktage (Samstag zählt als Werktag) unter der Inzidenz von 150.

Offizielle Bekanntgabe vom Land NRW
Die Feststellung darüber, also die offizielle Bekanntgabe, muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) machen. Das Ministerium veröffentlicht regelmäßig als Allgemeinverfügung, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW welche Maßnahmen ab wann gelten. Dort wird das Land auch für den Kreis Unna Informationen veröffentlichen: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
 
Für Geimpfte und Genese gilt
Vollständig Geimpfte und Genese erhalten bestimmte Erleichterungen. Das hat die Bundesregierung am Wochenende beschlossen. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben. Was konkret gilt, darüber informiert die Bundesregierung unter www.bundesregierung.de.

Nachweis für Genesene
Wer Corona hatte und genesen ist, kann das über den Quarantänebescheid nachweisen, der von den Ordnugnsämtern ausgestellt wurde. Wer den nicht mehr hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Kommune. Alternativ können Genesene auch das PCR-Testergebnis als Nachweis mitführen. Geimpfte haben den Nachweis im Impfpass und auch auf einer gesonderten Bescheinigung bei der Impfung erhalten. PK | PKU




Coronavirus: Inzidenzwert im Kreis Unna am Fünften Werktag in Folge unter 165

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind eine 94-jährige Frau aus Kamen am 9. Mai sowie ein 67-jähriger Mann aus Bönen am 10. Mai.

145 neue Fälle sind heute und über das Wochenende im Kreis Unna gemeldet worden, davon 38 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 18.104 Fälle gemeldet worden, 2702 in Bergkamen. 164 Personen mehr gelten als wieder genesen, 37 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 2.099, in Bergkamen bei 294.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 143,3 (Datenstand 10. Mai 2021 – 3.11 Uhr) und damit den fünften Werktag (Samstag ist Werktag) in Folge unter der 165er Marke. Die offizielle Feststellung, dass Maßnahmen zurückgenommen werden, muss das Land NRW treffen und in einer Allgemeinverfügung veröffentlichen. Demnach könnten die Kitas am Donnerstag wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Am kommenden Montag gehen die Schulen wieder in den Wechselunterricht. (Allerdings lag am Montag gegen 17 Uhr noch keine Feststellungen des Landes vor.) Mehr: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw