Empfehlung für Genesene; Impfung schon nach vier Wochen
Genesene benötigen nur eine Impfstoffdosis, um den vollständigen Impfschutz nachzuweisen. Weil die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlung für Genesene aktualisiert hat, können sich Genesene jetzt schon nach vier Wochen impfen lassen. Im Impfzentrum für den Kreis Unna an der Platanenallee 20a in Unna sind sie herzlich willkommen.
„Wir haben im Kreis Unna mehr als 18.600 Genesene, und bei den allermeisten liegt die Infektion mehr als vier Wochen zurück“, berichtet Gesundheitsamtschef Josef Merfels. Viele von ihnen haben sich bereits die nötige Impfdosis abgeholt. „Aber es gibt auch zahlreiche, die das noch nicht gemacht haben und dies tun sollten“, unterstreicht Merfels.
Nach SARS-CoV-2-Infektion mit Symptomen
Wer eine gesicherte symptomatische SARS-CoV-2-Infektion hatte, dem empfiehlt die STIKO eine Impfstoffdosis in der Regel sechs Monate nach der Infektion. Weil der Impfstoff inzwischen verfügbar und nach Einschätzung der STIKO die Impfung auch nach kürzerer Zeit unbedenklich ist, kann bereits vier Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome geimpft werden.
Nach SARS-CoV-2-Infektion ohne Symptome
Wer asymptomatisch infiziert war, kann sich ebenfalls bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose impfen lassen.
Nach Impfdurchbruch
In seltenen Fällen infizieren sich auch Menschen, die bereits einmal gegen COVID-19 geimpft wurden. Das sind so genannte Impfdurchbrüche. Die zweite Impfung wird in der Regel sechs Monate nach Ende der COVID-19-Symptome bzw. der Diagnose empfohlen. Auch hier ist die Impfung aber auch schon ab vier Wochen nach dem Ende der Symptome möglich.
Öffnungszeiten und weitere Infos
Geöffnet ist das Impfzentrum an der Platanenallee 20a in Unna täglich von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Termine müssen nicht vereinbart werden. Wer sichergehen möchte, dass er nicht warten muss, kann weiterhin über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung (telefonisch unter 0800 / 116 117 02 oder unter www.116117.de) einen Impftermin buchen.
Wer hat, sollte neben dem Personalausweis auch seine Versichertenkarte und den Impfausweis mitbringen. Minderjährige ab 16 sollten eine formlose Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie dessen Personalausweises mitbringen. PK | PKU