Impf-Termine vor Ort: Corona-Schutz in Bergkamen-Weddinghofen und Werne

In der Mittagspause, nach dem Einkaufen oder weil man einfach gerade in der Nähe ist – und einfach so im Vorbeigehen: Zusammen mit den Städten und Gemeinden, der KVWL und weiteren Partnern bietet der Kreis Unna in den kommenden Tagen Impf-Aktionen vor Ort an. Geimpft wird spontan und ohne Termin.

Termine im Überblick:

Samstag, 21. August:

Werne, Konrad-Adenauer-Platz (9 bis 13 Uhr)

Sonntag, 22. August:

Bergkamen, auf dem Parkplatz an neuen Zentrum der Alevitische Gemeinde, Buchfinkenstraße 8 / Ecke Amselstraße, in Weddinghofen (11 bis 14 Uhr) in einem Bus

Notwendige Unterlagen für die Impfung sind neben dem Personalausweis auch die Versichertenkarte und, sofern vorhanden, der Impfausweis. Falls der Impfausweis nicht vorhanden ist, aber eine Zweitimpfung durchgeführt werden soll, muss die Erstimpfung anders nachgewiesen werden (Bescheinigung). Minderjährige sollten eine formlose Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie dessen Personalausweises mitbringen. PK | PKU




Wellenbad ab Montag erst ab 13 Uhr geöffnet – im September wird Schwimmen teurer

Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren: nur mit Test, Impfnachweis, Genesungsnachweis oder Schülerausweis

  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren: kein Nachweis nötig, auf Nachfrage wird ein Altersnachweis empfohlen (z. B. durch Krankenkassenkarte, o. Ä.)
  • Kinder unter 6 Jahren: kein Nachweis nötig
  • Sämtliche Einschränkungen (z. B. Begrenzung der Personenzahlen, Aufgussverbot, etc.) in der Einrichtung entfallen. Eine Online-Registrierung ist nicht mehr notwendig. Dies gilt auch für die kommende Hallenbadsaison in Kamen und Bergkamen. Freibadbesuche bleiben weiterhin ohne 3G-Nachweis und Online-Registrierung möglich.

    Ab Montag, 23.08.2021, öffnet das Wellenbad Bergkamen aufgrund der schlechten Wetterprognosen für die Öffentlichkeit erst ab 13:00 Uhr. Bis zum Ende der Freibadsaison hat das Bad somit täglich von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.

    Mit Öffnung der Hallenbäder unter Normalbedingungen (voraussichtlich in KW 36, ab 6. September) wird der Corona-Tarif abgeschafft. Die GSW hatten bereits zum 01.01.2021 aufgrund von Kostensteigerungen eine Tarifanpassung beschlossen. Diese wurde aufgrund von Corona-Einschränkungen in den Bädern zunächst nicht angewandt.

    Neue Tarife:

    Eintrittspreis Bad Erwachsene: 4,80 Euro

    Eintrittspreis Bad Kinder u. Jugendliche: 3,00 Euro




    Impfangebot für Kinder ausgeweitet: Neuer Erlass ändert Details

    Das Impfzentrum für den Kreis Unna hat das Impfangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausgeweitet. Ein neuer Erlass des Landes NRW lässt jetzt zu, dass auch Hausärzte aufklären dürfen und nur noch die Einwilligung eines Sorgeberechtigten vorliegen muss.

    Weil nicht mehr nur Kinderärzte das Aufklärungsgespräch führen dürfen, können die Zeiten für die Impfungen ausgeweitet werden: Ab sofort können Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten eine Impfung erhalten. Die Zeitfenster für die Impfungen entfallen.

    Kinderärzte vor Ort
    Wer das Gespräch mit einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt bevorzugt, dem stehen nach wie vor die Termine am Freitag und Samstag ohne Anmeldung sowie sonntags mit Terminbuchung jeweils zwischen 14 und 18 Uhr zur Verfügung.

    Neu ist zudem, so regelt es der Landes-Erlass, dass kein Sorgeberechtigter mehr den Impfling persönlich begleiten muss. Eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ist ausreichend und die impfende Ärztin bzw. der Arzt hat sich lediglich von der Einsichtsfähigkeit der Minderjährigen zu vergewissern.

    Allgemeine Öffnungszeiten
    Für alle Impfwilligen besteht nach wie vor die Möglichkeit, sowohl ohne Termin zu kommen oder unter Telefon 0800 116 117 und www.116117.de einen Termin zu buchen. Geöffnet ist das Impfzentrum täglich von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr. Der letzte Einlass ins Impfzentrum ist der Terminvergabe entsprechend 19.15 Uhr. PK | PKU




    Neue Coronaschutzverordnung tritt am Freitag in Kraft

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

    Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.

    Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.

    Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen. Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir dieser Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken. Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“

    Die wichtigsten Regeln im Überblick
    Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

    3G-Nachweis
    Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

    • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
    • Sport in Innenräumen
    • Innengastronomie
    • Körpernahe Dienstleistungen
    • Beherbergung
    • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

    Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
    Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
    Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

    Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
    Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
    Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.




    Nach STIKO-Empfehlung: Impfangebot für Kinder ausgeweitet

    Das Impfzentrum für den Kreis Unna reagiert auf die neuen STIKO-Empfehlungen und weitet das Impfangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren aus: Ab sofort können Eltern mit ihren Kindern zusätzlich auch samstags zwischen 14 und 18 Uhr ohne Termin zur Impfung kommen.

    Damit gibt es für Kinder ab 12 Jahren ab sofort drei feste Impf-Zeitfenster in der Woche: Freitags und samstags können sie zwischen 14 und 18 Uhr ohne Termin ins Impfzentrum an der Platanenallee 20a in Unna kommen. Sonntags muss für die Impfung (ebenfalls zwischen 14 und 18 Uhr) eine Terminbuchung über Telefon 0800 116 117 oder im Internet unter www.116117.de gemacht werden.

    Alle Sorgeberechtigten müssen zustimmen
    Nach wie vor müssen alle sorgeberechtigen Personen das Kind begleiten und der Impfung zustimmen. Wenn nicht beide Elternteile bzw. alle Sorgeberechtigten mitkommen können, ist eine schriftliche formlose Einverständniserklärung notwendig. Sie muss durch eine Kopie oder Vorlage eines Ausweispapieres belegt werden. Eine Vorlage zum Ausdrucken ist unter www.kreis-unna.de zum Download eingestellt: siehe Update Coronavirus – Häufig gestellte Fragen – Infos zu Impfungen.

    Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech.

    Die Impfwilligen sollten Ausweis, Krankenkassenkarte und ein Impfbuch mitbringen, sofern vorhanden. Wenn übrigens Eltern oder andere Angehörige noch nicht geimpft sind, können diese unkompliziert zum Termin mitgebracht werden und zur selben Zeit die Impfung erhalten.

    Allgemeine Öffnungszeiten
    Für alle Impfwilligen ab 16 Jahren besteht nach wie vor die Möglichkeit, sowohl ohne Termin zu kommen oder unter Telefon 0800 116 117 und www.116117.de einen Termin zu buchen. Geöffnet ist das Impfzentrum täglich von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr. Der letzte Einlass ins Impfzentrum ist der Terminvergabe entsprechend 19.15 Uhr. Wie es im mit den Öffnungszeiten des Impfzentrums im September weitergeht, ist von den noch ausstehenden Entscheidungen des Ministeriums abhängig.  PK | PKU




    Weiterführende Schulen: Kreis stimmt Impfangebote ab

    Zu Beginn des neuen Schuljahres macht der Kreis Unna nicht nur an den kreiseigenen Berufskollegs, sondern an allen weiterführenden Schulen Impfangebote sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Beschäftigten. Derzeit läuft die Abstimmung mit den Schulleitungen.

    „Mit unseren unkomplizierten Impf-Angeboten vor Ort haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht“, erklärt Gesundheitsamts-Chef Josef Merfels. So seien seit der Woche des Impfens Mitte Juli weit über 3.600 Impfungen durch die mobilen Teams von KVWL und Kreis erfolgt. Impfungen an den weiterführenden Schulen sollen ein weiterer Baustein sein, damit noch mehr Menschen im Kreis Unna vor Corona geschützt sind. Merfels unterstreicht: „Jede einzelne Impfung zählt!“

    Für alle Schülerinnen und Schüler ab 16
    Die Planungen des Kreises, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen ein Impfangebot zu machen, laufen auf Hochtouren.

    „Um die Bedarfe abschätzen zu können, haben wir alle weiterführenden Schulen angeschrieben“, erläutert Josef Merfels das Vorgehen. „Dabei haben wir erfahren, dass in einzelnen Schulen schon Angebote durch Ärzte gemacht wurden. Das begrüßen wir natürlich sehr.“ Wo das nicht der Fall ist, werden in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung zeitnah nach den Sommerferien Termine für Erst- und Zweitimpfungen vereinbart. PK | PKU




    Impf-Termine vor Ort: Corona-Schutz am Dienstag in Bergkamen im Nordberg-Center

    In der Mittagspause oder nach dem Einkaufen – und einfach so im Vorbeigehen: Zusammen mit den Städten und Gemeinden, der KVWL und weiteren Partnern bietet der Kreis Unna in den kommenden Tagen Impf-Aktionen vor Ort an. Geimpft wird spontan und ohne Termin.

    Termine im Überblick:

    Dienstag, 17. August:

    Bergkamen, Parkplatz Nordbergcenter (12 bis 18 Uhr)
    Lünen, Bahnhof (14 bis 19 Uhr)

    Notwendige Unterlagen für die Impfung sind neben dem Personalausweis auch die Versichertenkarte und, sofern vorhanden, der Impfausweis. Falls der Impfausweis nicht vorhanden ist, aber eine Zweitimpfung durchgeführt werden soll, muss die Erstimpfung anders nachgewiesen werden (Bescheinigung). 16- und 17-Jährige sollten eine formlose Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie dessen Personalausweises mitbringen. PK | PKU




    Nächster Blutspendetermin am 20. August im Haus der Mitte in Rünthe

    Der DRK-Blutspendedienst lädt zum nächsten Blutspendetermin in Bergkamen am Freitag, 20. August, von 15 bis 19.30 Uhr im Haus der Mitte  in Rünthe, Kanalstraße 7, ein.

    Bereits seit längerem fehlen Blutpräparate in gravierendem Ausmaß. Der DRK-Blutspendedienst West ruft die Bevölkerung auf, Blut zu spenden. „Trotz einer Vielfalt an wiedergewonnenen Freizeitmöglichkeiten ist es dringend notwendig, dass die Blutspendetermine wahrgenommen werden, um dadurch eine lückenlose Versorgung mit Blutpräparaten sicherstellen zu können.“ mahnt der Pressesprecher des DRK-Blutspendedienst West, Stephan David Küpper mit einem Blick auf das gesamte Bundesgebiet: „Auch in den anderen Bundesländern ist die Versorgungslage mit Blutpräparaten seit einiger Zeit angespannt.“

    Aus Infektionsschutzgründen bittet der Blutspendedienst darum, auf Begleitpersonen zu verzichten sowie einen eigenen Kugelschreiber zu benutzen und eine medizinische Maske zu tragen. Blutspender werden nicht auf Corona getestet – für die Übertragbarkeit des Coronavirus durch Blut gibt es keine Hinweise. Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“.

    Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet.

    „Medizinische Maske“ definiert sich laut § 3 Absatz 1 der Coronaschutzverordnung NRW wie folgt: „Medizinische Masken […] sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).“




    Aufruf von Bürgermeister Bernd Schäfer zum Impfen gegen das Coronavirus

    Der Trend verheißt nichts Gutes: Die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus steigt langsam, aber stetig an. Mit dem Ende der Sommerferien und dem Schulbeginn ist eine weitere Zunahme zu erwarten. „Gesundheitsschutz wird zunehmend wichtiger“, folgert Bürgermeister Bernd Schäfer und ruft die Bergkamener Bevölkerung dazu auf, die kostenlosen Impfangebote zu nutzen: „Sich impfen zulassen, ist so einfach wie nie zuvor. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen indem Sie davon Gebrauch machen.“

    Zwei Fakten prägen die aktuelle Diskussion über die Corona-Pandemie – und beide haben unmittelbar miteinander zu tun. So ist unbestritten, dass mit der Ausbreitung der hoch ansteckenden Delta-Variante die Infektionsgefahr deutlich zunimmt. Zugleich ist Impfen nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand der beste und sicherste Schutz vor einer Ansteckung. Deshalb ist es beruhigend, dass ausreichende Mengen an wirksamen und gut verträglichen Impfstoffen zur Verfügung stehen.

    „Bürgerinnen und Bürger, die noch keinen Impfschutz haben, können dies kurzfristig und sehr bequem nachholen“, appelliert Schäfer daran, die Impfangebote zu nutzen. Zwei sehr willkommene Möglichkeiten dazu bietet der Kreis Unna, der in Kürze Corona-Impfungen in Bergkamen durchführen wird:

    Dienstag, 17. August, Parkplatz Nordbergcenter, 12-18 Uhr

    Donnerstag, 26. August, Wochenmarkt, 7.30 bis 13 Uhr

    Eine vorherige Anmeldung ist bei beiden Terminen nicht erforderlich. Geimpft wird spontan und mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech.

    Darüber hinaus bietet das Impfzentrum des Kreises Unna in der Platanenallee 20a zunächst bis einschließlich 31. August allen Impfwilligen ab 16 Jahren von 8.00 – 13.00 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr eine Erst- oder Zweitimpfung an. Die Aktion läuft auch an den Wochenenden. Bevorzugt werden sollten die Termine am Nachmittag, da in der Zeit keine oder kürzere Wartezeiten zu erwarten sind. Verimpft werden nur die beiden mRNA-Impfstoffe der Hersteller Moderna und BioNTech. Wer jede Unsicherheit vermeiden möchte, kann über Telefon 0800 116 117 oder www.116117.de auch eine Terminbuchung vornehmen.




    Impf-Aktionen vor Ort: Termine gehen in die „zweite Runde“ – auch in Bergkamen

    In dieser Woche gehen die mobilen Impf-Aktionen in die „zweite Runde“. Wie angekündigt werden die Teams vier Wochen nach den ersten Vor-Ort-Terminen dieselben Stationen erneut ansteuern, um auch die Zweit-Impfung unkompliziert möglich zu machen. Doch egal ob Erst- oder Zweitimpfung: Jeder Pieks zählt, und jeder kann kommen.

    Neben den „Zweit-Impf-Terminen“, zu denen natürlich auch jeder herzlich eingeladen ist, um sich eine Erstimpfung abzuholen, gibt es eine ganze Reihe weiterer Termine, auf die Kreis Unna und Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) aufmerksam machen.

    Termine im Überblick:

    Mittwoch, 11. August:
    Unna, Markplatz, Fußgängerzone (12 bis 18 Uhr)
    Unna, Potsdamer Straße 2, Begegnungscafé Königsborn (14 bis 18 Uhr)
    Kamen, Bahnhof (15 bis 19 Uhr)

    Donnerstag, 12. August:
    Unna, Markplatz, Fußgängerzone (12 bis 18 Uhr)
    Kamen, Bahnhof (15 bis 19 Uhr)
    Lünen-Gahmen, Werkstatt im Kreis Unna, Zum Gewerbepark 8 (10 bis 14 Uhr)
    Lünen, REWE Parkplatz, Victoriastraße (12 bis 18 Uhr)

    Freitag, 13. August:
    Lünen, REWE Parkplatz, Victoriastraße (12 bis 18 Uhr)
    Schwerte, Postplatz (12 bis 18 Uhr)
    Holzwickede, Familienbüro, Hauptstraße 28 (10 bis 14 Uhr)

    Samstag, 14. August:
    Schwerte, Postplatz (8 bis 14 Uhr)
    Bönen, Parkplatz Lidl, Am Bahnhof 7 (10 bis 14 Uhr)

    Montag, 16. August:
    Kamen, 3M, Edisonstraße 6 (12 bis 17 Uhr)

    Dienstag, 17. August:
    Bergkamen, Parkplatz Nordbergcenter (12 bis 18 Uhr)
    Lünen, Bahnhof (14 bis 19 Uhr)

    Mittwoch, 18. August:
    Holzwickede, Aldi-REWE-Parkplatz, Stehfenstraße 8 (12 bis 18 Uhr)
    Selm, Ehrenamtscafé, Alter Kirchplatz 1 (10 bis 14 Uhr)
    Lünen, Multikulturelles Forum, Kurt-Schumacher-Straße 1-3 (12 bis 15 Uhr)

    Donnerstag, 19. August:
    Fröndenberg, Marktplatz (8 bis 13 Uhr)
    Kamen, Lüner Höhe, Jugendfreizeitzentrum (14 bis 18 Uhr)

    Freitag, 20. August:
    Werne, Konrad-Adenauer-Platz (9 bis 13 Uhr)
    Selm, Quartier Auenpark, Am Skaterpark (12 bis 18 Uhr)
    Lünen, DITIB-Gemeinde Lünen-Brambauer (14 bis 17 Uhr)

    Samstag, 21. August:
    Werne, Konrad-Adenauer-Platz (9 bis 13 Uhr)

    Dienstag, 24. August:
    Lünen, Schulhof Wittekindschule in Brambauer, Diesterwegstraße 20 (12 bis 18 Uhr)

    Donnerstag, 26. August:
    Bergkamen, Wochenmarkt (7.30 bis 13 Uhr)

    Freitag, 27. August:
    Unna, Werkstatt im Kreis Unna, Nordring 39 (10 bis 14 Uhr)
    Lünen, DITIB-Gemeinde Roonstraße (14 bis 17 Uhr)

    Donnerstag, 2. September:
    Unna, Gartenvorstadt, Eichenstraße (12 bis 18 Uhr)

    Samstag, 4. September:
    Lünen, Horstmarer See (13 bis 17 Uhr)

    Mittwoch, 15. September:
    Lünen, Multikulturelles Forum, Kurt-Schumacher-Straße 1-3 (12 bis 15 Uhr)

    Freitag, 17. September:
    Lünen, DITIB-Gemeinde Lünen-Brambauer (14 bis 17 Uhr)

    Freitag, 24. September:
    Lünen, DITIB-Gemeinde Roonstraße (14 bis 17 Uhr)

    Im Zweifel benötigen Impfwillige lediglich ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis), um sich impfen zu lassen. Eine Versichertenkarte oder ein Impfpass sind nicht zwingend nötig – sollten aber, wenn vorhanden, mitgebracht werden. Falls der Impfausweis nicht vorhanden ist, aber eine Zweitimpfung durchgeführt werden soll, muss die Erstimpfung anders nachgewiesen werden (Bescheinigung). 16- und 17-Jährige sollten eine formlose Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie dessen Personalausweises mitbringen. PK | PKU




    Raus aus der Corona-Müdigkeit: Rundum gesund mit dem TuS Weddinghofen 1959 e.V.

    „Raus aus der Corona-Müdigkeit – Rundum gesund mit dem TuS Weddinghofen 1959 e.V.“ Getreu diesem Motto möchten wir gemeinsam etwas für unsere Gesundheit tun: Am 28. August ab 10:00 Uhr veranstaltet der TuS Weddinghofen 1959 e.V. einen Gesundheitstag in der TÜV Nord Sporthalle in Weddinghofen (Kleiweg 10).

    „Dabei möchten wir gesundheitlich relevante Aspekte verschiedener Sportarten vorstellen und diese selbstverständlich dann durchführen“ erklärt eine Sprecherin des Sportvereins. Dabei geht es unter anderem um Walking, Nordic Walking, RückenFit, Yoga und gesundheitsorientiertes Gerätetraining. Außerdem wird Qi Gong, autogenes Training und Zumba