20 Kilometer radeln für das Sportabzeichen

Aufgrund der Baumaßnamen an der Königslandwehrstraße bis 2023 wird die Ausdauerfahrradstrecke des SuS Oberaden von 20 km für das Sportabzeichen, bis auf weiteres durch eine andere Strecke ersetzt.

Die Abnahme findet nun am Sonntag, 29. August, statt. Treffpunkt ist um 9.30 Uhr der Sportplatz am Römerberg.
Der Start zum Radeln ist ca. um
10.00 Uhr

Weitere Informationen über Strecke und Ablauf gibt es unter der Rufnummer 02306/980160. Eine Anmeldung ist bis zum 23.08.2021 erforderlich.




Impfzentrum im Endspurt: Kinder und Jugendliche können täglich kommen

Das Impfzentrum für den Kreis Unna geht diese und nächste Woche in den Endspurt: Weil die Nachfrage groß ist, werden ab sofort auch Impfungen für Kinder und Jugendliche täglich mit und ohne Termin angeboten. Ab 12-Jährige müssen also keine besonderen Zeiten mehr einhalten.

Geöffnet ist das Impfzentrum bis Sonntag, 5. September, jeden Tag von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr. Alle Impfwilligen ab 12 Jahren können sich ihren Corona-Schutz abholen. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, sollte unter Tel. 0800 116 117 oder im Internet unter www.116117.de einen Termin vereinbaren.

Für alle gilt: Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis, die Versichertenkarte der Krankenkasse und der Impfpass (falls vorhanden). Kinder und Jugendliche benötigen zusätzlich die Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten mit Ausweiskopie. Das ist neu. Denn bis vor kurzem wurde noch das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten benötigt.

Kinderarzt am Wochenende vor Ort
Aufgrund der letzten STIKO-Empfehlung hat das Land per Erlass übrigens auch neu geregelt, dass nicht mehr zwingend ein Kinderarzt die Aufklärung bei 12- bis 15-Jährigen machen muss. Wer explizit eine Impf-Aufklärung durch einen Kinderarzt wünscht, muss an den nächsten beiden Wochenenden vorbeikommen. Samstags und sonntags ist ein Kinderarzt vor Ort. An den anderen Tagen erfolgt die Aufklärung durch andere Ärzte.

Impfzentrum schließt zum 30. September
Wie alle Impfzentren in Nordrhein-Westfalen wird auch das Impfzentrum in Unna zum 30. September geschlossen. Wie das Land mitgeteilt hat, werden die Corona-Schutzimpfungen ab dem 1. Oktober planmäßig von der niedergelassenen Ärzteschaft übernommen.

Ab Montag, 6. September, wird das Impfzentrum seine Öffnungszeiten einschränken und nur noch mittwochs und samstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr öffnen. Termine für andere Zeiten werden eingehalten. Am Mittwoch, 8. September, können die letzten Termine für Erst- und Zweitimpfung im Impfzentrum anboten werden, bei jeder späteren Impfung muss die Zweitimpfung bereits in einer Arztpraxis erfolgen. PK | PKU




Impfungen vor Ort: Rund 4.900 mobile Impfungen – allein 238 am Dienstag im Bergkamener Nordbergcenter

Die Impfungen vor Ort kommen nach wie vor bei den Menschen im Kreis gut an. Rund 4.900 Menschen haben inzwischen die seit Mitte Juli laufenden Impfaktionen vor Ort besucht und sich eine Impfung abgeholt. Daher werden in den kommenden Wochen die Impf-Aktionen vor Ort fortgesetzt.

Die Impfärzte machten in jeder Stadt und Gemeinde des Kreises mindestens einmal Station. Insgesamt haben genau 4.925 Menschen eine Impfung erhalten. Spitzenreiter dabei waren die Aktionen in Lünen am 12. und 13. August: Dort haben die Ärzte auf dem Rewe-Parkplatz an zwei Tagen 488 Spritzen angesetzt. Ebenfalls hoch war das Interesse am Standort Nordbergcenter am 17. August in Bergkamen (238 Impfungen). PK | PKU




Impf-Termine vor Ort: Corona-Schutz in Bergkamen-Weddinghofen und Werne

In der Mittagspause, nach dem Einkaufen oder weil man einfach gerade in der Nähe ist – und einfach so im Vorbeigehen: Zusammen mit den Städten und Gemeinden, der KVWL und weiteren Partnern bietet der Kreis Unna in den kommenden Tagen Impf-Aktionen vor Ort an. Geimpft wird spontan und ohne Termin.

Termine im Überblick:

Samstag, 21. August:

Werne, Konrad-Adenauer-Platz (9 bis 13 Uhr)

Sonntag, 22. August:

Bergkamen, auf dem Parkplatz an neuen Zentrum der Alevitische Gemeinde, Buchfinkenstraße 8 / Ecke Amselstraße, in Weddinghofen (11 bis 14 Uhr) in einem Bus

Notwendige Unterlagen für die Impfung sind neben dem Personalausweis auch die Versichertenkarte und, sofern vorhanden, der Impfausweis. Falls der Impfausweis nicht vorhanden ist, aber eine Zweitimpfung durchgeführt werden soll, muss die Erstimpfung anders nachgewiesen werden (Bescheinigung). Minderjährige sollten eine formlose Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie dessen Personalausweises mitbringen. PK | PKU




Wellenbad ab Montag erst ab 13 Uhr geöffnet – im September wird Schwimmen teurer

Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren: nur mit Test, Impfnachweis, Genesungsnachweis oder Schülerausweis

  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren: kein Nachweis nötig, auf Nachfrage wird ein Altersnachweis empfohlen (z. B. durch Krankenkassenkarte, o. Ä.)
  • Kinder unter 6 Jahren: kein Nachweis nötig
  • Sämtliche Einschränkungen (z. B. Begrenzung der Personenzahlen, Aufgussverbot, etc.) in der Einrichtung entfallen. Eine Online-Registrierung ist nicht mehr notwendig. Dies gilt auch für die kommende Hallenbadsaison in Kamen und Bergkamen. Freibadbesuche bleiben weiterhin ohne 3G-Nachweis und Online-Registrierung möglich.

    Ab Montag, 23.08.2021, öffnet das Wellenbad Bergkamen aufgrund der schlechten Wetterprognosen für die Öffentlichkeit erst ab 13:00 Uhr. Bis zum Ende der Freibadsaison hat das Bad somit täglich von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.

    Mit Öffnung der Hallenbäder unter Normalbedingungen (voraussichtlich in KW 36, ab 6. September) wird der Corona-Tarif abgeschafft. Die GSW hatten bereits zum 01.01.2021 aufgrund von Kostensteigerungen eine Tarifanpassung beschlossen. Diese wurde aufgrund von Corona-Einschränkungen in den Bädern zunächst nicht angewandt.

    Neue Tarife:

    Eintrittspreis Bad Erwachsene: 4,80 Euro

    Eintrittspreis Bad Kinder u. Jugendliche: 3,00 Euro




    Impfangebot für Kinder ausgeweitet: Neuer Erlass ändert Details

    Das Impfzentrum für den Kreis Unna hat das Impfangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausgeweitet. Ein neuer Erlass des Landes NRW lässt jetzt zu, dass auch Hausärzte aufklären dürfen und nur noch die Einwilligung eines Sorgeberechtigten vorliegen muss.

    Weil nicht mehr nur Kinderärzte das Aufklärungsgespräch führen dürfen, können die Zeiten für die Impfungen ausgeweitet werden: Ab sofort können Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten eine Impfung erhalten. Die Zeitfenster für die Impfungen entfallen.

    Kinderärzte vor Ort
    Wer das Gespräch mit einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt bevorzugt, dem stehen nach wie vor die Termine am Freitag und Samstag ohne Anmeldung sowie sonntags mit Terminbuchung jeweils zwischen 14 und 18 Uhr zur Verfügung.

    Neu ist zudem, so regelt es der Landes-Erlass, dass kein Sorgeberechtigter mehr den Impfling persönlich begleiten muss. Eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ist ausreichend und die impfende Ärztin bzw. der Arzt hat sich lediglich von der Einsichtsfähigkeit der Minderjährigen zu vergewissern.

    Allgemeine Öffnungszeiten
    Für alle Impfwilligen besteht nach wie vor die Möglichkeit, sowohl ohne Termin zu kommen oder unter Telefon 0800 116 117 und www.116117.de einen Termin zu buchen. Geöffnet ist das Impfzentrum täglich von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr. Der letzte Einlass ins Impfzentrum ist der Terminvergabe entsprechend 19.15 Uhr. PK | PKU




    Neue Coronaschutzverordnung tritt am Freitag in Kraft

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

    Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.

    Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.

    Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen. Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir dieser Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken. Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“

    Die wichtigsten Regeln im Überblick
    Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

    3G-Nachweis
    Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

    • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
    • Sport in Innenräumen
    • Innengastronomie
    • Körpernahe Dienstleistungen
    • Beherbergung
    • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

    Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
    Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
    Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

    Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
    Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
    Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.




    Nach STIKO-Empfehlung: Impfangebot für Kinder ausgeweitet

    Das Impfzentrum für den Kreis Unna reagiert auf die neuen STIKO-Empfehlungen und weitet das Impfangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren aus: Ab sofort können Eltern mit ihren Kindern zusätzlich auch samstags zwischen 14 und 18 Uhr ohne Termin zur Impfung kommen.

    Damit gibt es für Kinder ab 12 Jahren ab sofort drei feste Impf-Zeitfenster in der Woche: Freitags und samstags können sie zwischen 14 und 18 Uhr ohne Termin ins Impfzentrum an der Platanenallee 20a in Unna kommen. Sonntags muss für die Impfung (ebenfalls zwischen 14 und 18 Uhr) eine Terminbuchung über Telefon 0800 116 117 oder im Internet unter www.116117.de gemacht werden.

    Alle Sorgeberechtigten müssen zustimmen
    Nach wie vor müssen alle sorgeberechtigen Personen das Kind begleiten und der Impfung zustimmen. Wenn nicht beide Elternteile bzw. alle Sorgeberechtigten mitkommen können, ist eine schriftliche formlose Einverständniserklärung notwendig. Sie muss durch eine Kopie oder Vorlage eines Ausweispapieres belegt werden. Eine Vorlage zum Ausdrucken ist unter www.kreis-unna.de zum Download eingestellt: siehe Update Coronavirus – Häufig gestellte Fragen – Infos zu Impfungen.

    Verimpft wird der Impfstoff von BioNTech.

    Die Impfwilligen sollten Ausweis, Krankenkassenkarte und ein Impfbuch mitbringen, sofern vorhanden. Wenn übrigens Eltern oder andere Angehörige noch nicht geimpft sind, können diese unkompliziert zum Termin mitgebracht werden und zur selben Zeit die Impfung erhalten.

    Allgemeine Öffnungszeiten
    Für alle Impfwilligen ab 16 Jahren besteht nach wie vor die Möglichkeit, sowohl ohne Termin zu kommen oder unter Telefon 0800 116 117 und www.116117.de einen Termin zu buchen. Geöffnet ist das Impfzentrum täglich von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr. Der letzte Einlass ins Impfzentrum ist der Terminvergabe entsprechend 19.15 Uhr. Wie es im mit den Öffnungszeiten des Impfzentrums im September weitergeht, ist von den noch ausstehenden Entscheidungen des Ministeriums abhängig.  PK | PKU




    Weiterführende Schulen: Kreis stimmt Impfangebote ab

    Zu Beginn des neuen Schuljahres macht der Kreis Unna nicht nur an den kreiseigenen Berufskollegs, sondern an allen weiterführenden Schulen Impfangebote sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Beschäftigten. Derzeit läuft die Abstimmung mit den Schulleitungen.

    „Mit unseren unkomplizierten Impf-Angeboten vor Ort haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht“, erklärt Gesundheitsamts-Chef Josef Merfels. So seien seit der Woche des Impfens Mitte Juli weit über 3.600 Impfungen durch die mobilen Teams von KVWL und Kreis erfolgt. Impfungen an den weiterführenden Schulen sollen ein weiterer Baustein sein, damit noch mehr Menschen im Kreis Unna vor Corona geschützt sind. Merfels unterstreicht: „Jede einzelne Impfung zählt!“

    Für alle Schülerinnen und Schüler ab 16
    Die Planungen des Kreises, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen ein Impfangebot zu machen, laufen auf Hochtouren.

    „Um die Bedarfe abschätzen zu können, haben wir alle weiterführenden Schulen angeschrieben“, erläutert Josef Merfels das Vorgehen. „Dabei haben wir erfahren, dass in einzelnen Schulen schon Angebote durch Ärzte gemacht wurden. Das begrüßen wir natürlich sehr.“ Wo das nicht der Fall ist, werden in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung zeitnah nach den Sommerferien Termine für Erst- und Zweitimpfungen vereinbart. PK | PKU




    Impf-Termine vor Ort: Corona-Schutz am Dienstag in Bergkamen im Nordberg-Center

    In der Mittagspause oder nach dem Einkaufen – und einfach so im Vorbeigehen: Zusammen mit den Städten und Gemeinden, der KVWL und weiteren Partnern bietet der Kreis Unna in den kommenden Tagen Impf-Aktionen vor Ort an. Geimpft wird spontan und ohne Termin.

    Termine im Überblick:

    Dienstag, 17. August:

    Bergkamen, Parkplatz Nordbergcenter (12 bis 18 Uhr)
    Lünen, Bahnhof (14 bis 19 Uhr)

    Notwendige Unterlagen für die Impfung sind neben dem Personalausweis auch die Versichertenkarte und, sofern vorhanden, der Impfausweis. Falls der Impfausweis nicht vorhanden ist, aber eine Zweitimpfung durchgeführt werden soll, muss die Erstimpfung anders nachgewiesen werden (Bescheinigung). 16- und 17-Jährige sollten eine formlose Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie dessen Personalausweises mitbringen. PK | PKU




    Nächster Blutspendetermin am 20. August im Haus der Mitte in Rünthe

    Der DRK-Blutspendedienst lädt zum nächsten Blutspendetermin in Bergkamen am Freitag, 20. August, von 15 bis 19.30 Uhr im Haus der Mitte  in Rünthe, Kanalstraße 7, ein.

    Bereits seit längerem fehlen Blutpräparate in gravierendem Ausmaß. Der DRK-Blutspendedienst West ruft die Bevölkerung auf, Blut zu spenden. „Trotz einer Vielfalt an wiedergewonnenen Freizeitmöglichkeiten ist es dringend notwendig, dass die Blutspendetermine wahrgenommen werden, um dadurch eine lückenlose Versorgung mit Blutpräparaten sicherstellen zu können.“ mahnt der Pressesprecher des DRK-Blutspendedienst West, Stephan David Küpper mit einem Blick auf das gesamte Bundesgebiet: „Auch in den anderen Bundesländern ist die Versorgungslage mit Blutpräparaten seit einiger Zeit angespannt.“

    Aus Infektionsschutzgründen bittet der Blutspendedienst darum, auf Begleitpersonen zu verzichten sowie einen eigenen Kugelschreiber zu benutzen und eine medizinische Maske zu tragen. Blutspender werden nicht auf Corona getestet – für die Übertragbarkeit des Coronavirus durch Blut gibt es keine Hinweise. Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“.

    Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet.

    „Medizinische Maske“ definiert sich laut § 3 Absatz 1 der Coronaschutzverordnung NRW wie folgt: „Medizinische Masken […] sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).“