Coronaschutzverordnung angepasst: 2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen. So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden. Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.

Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Immunisierten gleichgestellt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind im Rahmen der Coronaschutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage

Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen aufgrund des Zusammentreffens vieler Menschen das Infektionsrisiko erhöht ist, gilt:

  • Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis. Die Behörde entscheidet, ob sie das Einhalten dieser Voraussetzungen durch stichprobenartige Kontrollen oder durch Absperrungen und Zugangskontrollen sicherstellt. Letztere müssen angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner erlauben.
  • Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
  • Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle). Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen. Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.

Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen. Zudem können sie auch für Bereiche außerhalb der Brauchtumszonen die Geltung von einzelnen für die Brauchtumszonen geltenden Regelungen anordnen, so zum Beispiel das Umzugsverbot. Sämtliche genannten Regelungen bedürfen keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr.

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen

Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst.

  • Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
  • Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.



Am 18. Februar Blutspendetermin im Treffpunkt an der Lessingstraße

Der nächste Blutspendetermin des DRK in Bergkamen findet statt am Freitag, 18. Februar, von 15 bis 20 Uhr im Treffpunkt, Lessingstraße 2, in Bergkamen-Mitte.

„Eine zuverlässige Blutversorgung benötigt Kontinuität bei den Spenden. Jede Blutspende hilft!“ Mit Aufrufen wie diesem hat der DRK Blutspendedienst in der Vergangenheit auf die Notwendigkeit von Blutspenden hingewiesen. Wer bisher Blut gespendet hat, konnte nur selten erfahren, wem durch sein Blut geholfen worden ist. Das Rote Kreuz kennt mittlerweile viele Beispiele von Patienten und schwerverletzten Unfallopfern wie Gina Rühl, die ihren linken Arm bei einem Motorradunfall verlor. Die Studentin arbeitet als Motivationstrainerin und ist als Influencerin aktiv. Sie ruft jetzt zur Blutspende beim DRK auf! „Ich habe überlebt, weil im richtigen Moment die passenden Blutkonserven bereitstanden.“ sagt Gina Rühl im Gespräch mit dem DRK und möchte der Blutspende ein Gesicht geben. „Wir haben uns an eine zuverlässige Versorgung mit Blutpräparaten gewöhnt.“ berichtet Stephan David Küpper, Pressesprecher des DRK Blutspendedienst West und ergänzt: „Sie funktioniert allerdings nur, wenn viele Menschen regelmäßig Blut spenden.“

Seit Ende 2021 gilt auf allen Blutspendeterminen vom DRK-Blutspende­dienst West (NRW/Rheinland-Pfalz/Saarland) eine 3G-Regelung. Zutritt erhalten ausschließlich Menschen, die den Status geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Es besteht zusätzlich FFP2-Maskenpflicht. Termin­reservierungen bleiben Bestandteil des Corona-Schutzkonzeptes. www.blutspende.jetzt Sie reduzieren Warteschlangen und sichern Abstände. Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“. Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet. Weitere Informationen und Corona-FAQ finden Sie unter www.blutspendedienst-west.de/corona




Meldeverzug bei Corona-Fallzahlen: Keine Meldung mehr für Freitestung

Bereits gestern hatte der Kreis Unna im Rahmen einer Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass die extrem hohen Fallzahlen bei der Meldung der Infektionen an das RKI und auf der eigenen Internetseite erheblich von den tatsächlichen Infektionszahlen abweichen. Der Leiter des Gesundheitsamtes hatte die Diskrepanz mit bis zu 4.000 Fällen angegeben, die sich aktuell noch nicht im System befinden.

Im Nachgang meldet das Gesundheitsamt heute, dass negative Testungen zur Freitestung nicht mehr ins System hochgeladen werden müssen und auch nicht mehr hochgeladen werden können. Die Genesenen werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen automatisch als genesen registriert.

Für Landrat Mario Löhr entspricht diese Situation nicht dem Anspruch mit dem der Kreis an die Aufarbeitung der Pandemie herangehe. Man arbeite deshalb bereits mit mehr Personal und werde auch noch weitere Einstellungen vornehmen. Dabei verwies Löhr auf die erfolgreiche Rekrutierungs-Kampagne „Covid-Heroes“ von denen bereits rund zwanzig neue Mitarbeitende ihren Job angetreten haben und denen weitere vierzig folgen werden. PK | PKU




Corona-Virus: Eine Bergkamenerin und ein Bergkamener gestorben

Der Kreis Unna meldet zwei weitere Todesopfer in Bergkamen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Verstorben ist eine 76-jährige Frau aus Bergkamen am 26. Januar und ein 81 Jahre alter Mann aus Bergkamen am 29. Januar. Beide hatten den Status „geimpft“. Seit Beginn des Pandemie sind in Bergkamen 56 Todesopfer zu beklagen, im Kreis Unna sind es 577. Aktuell befinden sich 100 Patienten in stationärer Behandlung. 6325 Bergkamenerinnen und Bergkamen haben sich in den zwei Jahren an Covid 19 und an dessen Varianten infiziert.

Die Omikron Variante wird inzwischen bei 90 Prozent der Fälle vermutet. Auf eine Sequenzierung wird in den Laboren vermehrt verzichtet. Differenzierte Zahlen über die Virusvarianten werden darum zurzeit nicht mehr aktualisiert.




Stadt Bergkamen schließt Impfzentrum und zieht Bilanz: Höchste Auslastung im Kreis Unna

Die Corona-Pandemie führt zu immer neuen Wendungen und Herausforderungen. Vor allem für die Bevölkerung. Aber auch für Kommunen wie die Stadt Bergkamen. Ein besonderer Kraftakt waren hier insbesondere der kurzfristige Aufbau und der Betrieb des Impfzentrums in der Marina Rünthe. Nachdem es Ende Januar – so wie vom Kreis Unna vorgesehen – die Arbeit eingestellt hat, blicken die Verantwortlichen auf die vergangenen zehn Wochen zurück und ziehen eine positive Abschlussbilanz.

Mehr als 3.700 Personen – unter ihnen 769 Kinder – haben sich seit Ende November unter der Regie der Stadt Bergkamen im Impfzentrum in der Marina Rünthe impfen lassen. Damit verzeichnet es die höchste Auslastung aller derartigen Einrichtungen im Kreis Unna. Die hohe Akzeptanz spricht für den Standort, dessen Auswahl eine sorgfältige Bewertung möglicher Alternativen vorausgegangen war, aber auch für den Ablauf vor Ort.

Karsten Quabeck, Leiter des Stadtmarketings und verantwortlich für die Organisation des Impfzentrums, zeigt sich mit einem weiteren Punkt sehr zufrieden: der hohen Motivation aller Beteiligter. „Die Bereitschaft, in der kommunalen Impfstation auszuhelfen, war enorm – sowohl beim medizinischen Fachpersonal als auch bei den Kolleginnen und Kollegen in der Stadtverwaltung“, dankt er allen, die sich freiwillig zur Verfügung gestellt haben.

Als erfreulich sei auch der kurze Zeitraum zu bewerten, in dem die Stadt Bergkamen das Impfzentrum aufgebaut  habe. „Innerhalb von nur zwei Wochen war alles erledigt“, so Quabeck. Dabei haben die Beteiligten wichtige Erfahrungen gesammelt, die sich auch in der Zukunft als wertvoll erweisen könnten. Denn für Überraschungen ist das Corona-Virus bekanntlich immer gut. Und wer weiß, welche es für die Stadt Bergkamen noch bereithält.




Kreis Unna konzentriert Impfangebote: Bündelung in Unna und Lünen

Die bislang in den einzelnen Kommunen vorgehaltenen öffentlichen Impfangebote, in Bergkamen in der Marina Rünthe, werden Ende Januar auf die beiden Impfstellen in Unna und Lünen konzentriert. Die Angebote in den anderen Kommunen werden dann wie geplant wieder eingestellt. Sie waren zusätzlich aktiviert worden, um den immensen Bedarf an Auffrischungsimpfungen abdecken zu können. Diese Strategie ist aufgegangen, das belegen auch die aktuell rückläufigen Zahlen bei den öffentlichen Impfangeboten.

Der Kreis Unna reagiert mit der Konzentration darauf, dass absehbar auch Apotheken, Zahnärzte und Veterinäre zusätzlich zu Haus- und Fachärzten eine wohnortnahe Impfversorgung sicherstellen. Zuletzt waren die Zahlen in den Impfstellen in Verantwortung des Kreises deutlich zurückgegangen. Sie waren Ende vergangenen Jahres ins Leben gerufen worden, um insbesondere Boosterimpfungen voranzutreiben. Mit Erfolg: Allein im Dezember wurden an den elf Standorten 28.741 Menschen geimpft.

Geplant war das Auslaufen dieser Impfstellen von Beginn an für den 31. Januar 2022. Angesichts der Entwicklung kann dies jetzt auch so umgesetzt werden. Nötigenfalls, und eine Landesfinanzierung vorausgesetzt, werden an der Platanenallee in Unna weitere drei Impfstraßen eingerichtet und deren Zahl damit verdoppelt. Für die Impfstelle in Lünen steht eine weitere Beauftragung der Johanniter an.

Dank an die Teams und die Kommunen
Die flexible und entschlossene Reaktion vor Ort auf die Herausforderung neue Impfangebote zu initiieren, hat Landrat Mario Löhr beeindruckt. Er bedankt sich deshalb bei den einzelnen Teams und den Kommunen für das Engagement. „Wir sind noch nicht durch, deshalb ist es gut zu wissen, dass wir schnell und umfassend handlungsfähig sind“, so Löhr, der heraushebt, dass die dezentralen Impfstellen dauerhaft keine effiziente und leistbare Option seien können. „Wir wissen aber, dass wir jederzeit wieder reagieren könnten, wenn es notwendig wird.“ PK l PKU




Geänderte Corona-Regeln: NRW setzt neue Verordnung in Kraft

Das NRW-Gesundheitsministerium hat eine geänderte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes veröffentlicht. Inhalt: die Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei Corona-Infektionen. Die neuen Regeln ersetzen die Allgemeinverfügung des Kreises der letzten Woche.

Die Änderungen sind seit 16. Januar gültig und gelten automatisch – wie schon die Regeln der Allgemeinverfügung – auch für aktuelle Isolierungs- und Quarantäneanordnungen, auch wenn sie andere Fristen und Regelungen vorsehen. Ein Blick auf die wichtigsten Regeln:

Regeln für Infizierte

Wer infiziert ist, muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung.
Eigenständige Verkürzung der Isolation auf sieben Tage ist möglich (mindestens 48 Stunden symptomfrei) mit negativem offiziellem Schnelltest oder PCR-Test.
Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. benötigen zum Freitesten immer ein PCR-Test.
Infizierte müssen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig informieren.

Regeln für Kontaktpersonen

Kontaktpersonen aus dem gleichen Haushalt müssen ebenfalls automatisch in Quarantäne (zehn Tage ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person).
Bei Symptomfreiheit Verkürzung auf sieben Tage (negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test) möglich.
Kita-Kinder und Schüler können Quarantänezeit mit einem negativen Test auf fünf Tage verkürzen (treten während Quarantäne Symptome auf, ist ein PCR-Test vorzunehmen).
Keine automatische Quarantäne bei anderen Kontaktpersonen (z.B. bei privaten Treffen, gemeinsamen Sport), Ausnahme: Gesundheitsamt ordnet sie an.
Wer weiß, dass er Kontaktperson ist, sollte unbedingt seine Kontakte reduzieren, Maske tragen und bei fehlender Impfung sich selbst isolieren.

Ausnahmen: Diese Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne

Personen mit einer Auffrischungsimpfung (bedeutet: drei Impfungen – auch Johnson & Johnson-geimpfte müssen drei Impfungen haben, um als geboostert zu gelten)
Geimpfte Genesene: Vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.
Diese Ausnahmen befreien auch von der Testpflicht bei 2G+.

Die komplette Verordnung und alle aktuellen Regeln sind unter www.land.nrw/corona zu finden. PK | PKU




FFP2 auch in Impfstellen: Maskenpflicht während der Spritze

In der vergangenen Woche hat die Kreisverwaltung für alle Dienstgebäude der eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt. Das Tragen einer FFP2-Maske gilt danach auch in allen Impfstellen in Verantwortung des Kreises Unna.

Damit sind neben der Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum an der Platanenallee in Unna auch alle Impfstellen in den Kommunen gemeint. Eine Auflistung dieser Impfstellen findet sich unter: www.kreis-unna.de/impfen. PK | PKU




Online-Vortrag: Cannabis in der Medizin – Fluch oder Segen?

Dr. Christian Koßmann

Am Donnerstag, 20. Januar, 18:00 Uhr, veranstaltet das Klinikum Westfalen Online eine Patientenveranstaltung mit dem Thema: Cannabis in der Medizin – Fluch oder Segen? Referent ist Dr. Christian Koßmann, Leitender Oberarzt der Psychiatrie am Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund

Das erwartet Sie: Cannabis, aus Blättern und Blüten der Hanfpflanze gewonnen, kann als Arzneimittel eingesetzt werden. Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben in Deutschland seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf. Jeder Haus- und Facharzt darf getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Ein inländischer Bezug für deutsche Apotheken ist seit Juli 2021 möglich.

Darüber hinaus haben sich SPD, Grüne und FDP auf eine Legalisierung von Cannabis geeinigt. Die Ampel-Koalition will eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ legalisieren
Das Suchtpotential von Cannabis wird unterschätzt. Konsumenten können schwerwiegende psychische Probleme entwickeln.

Dr. Christian Koßmann, Leitender Oberarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund, stellt Therapiemöglichkeit auch bei psychischen Erkrankungen, aber auch die Nebenwirkungen und Gefahren des Konsums vor.

Den Link zur der Veranstaltung finden Sie auf unserer Hompeage www.klinikum-westfalen.de unter „Per Klick zum Chefarzt-Vortrag“.




Mutmaßlicher Neo-Nazi aus Lünen meldet Querdenker-Demo am Bergkamener Rathaus an

Zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kann es am Sonntagnachmittag in der Stadtmitte kommen. Der Grund: Ab 15 Uhr soll vor dem Bergkamener Rathaus eine Kundgebung von Corona-Leugnern und Impfgegnern stattfinden. Für sie wird in Telegram-Gruppen mobilisiert. Nach Informationen der „BürgerInnen gegen Rechts“ soll diese Kundgebung von einem bekannten Neo-Nazi aus Lünen angemeldet worden sein. Das heißt, es ist auch mit einem starken Polizeiaufgebot und der Präsenz des städtischen Ordnungsdienstes zu rechnen.

Nach ihrer Ankündigung von Donnerstagabend werden die „BürgerInnen gegen Rechts“ keine eigene Gegendemo organisieren, wohl aber genau beobachten, was vor dem Bergkamener Rathaus passiert. Die Ordnungskräfte werden insbesondere darauf achten, dass die Maskenpflicht, die seit dem 13. Januar wegen der raschen Verbreitung des Omikron-Variante auch bei derartigen Veranstaltungen an der „frischen Luft“ gilt, von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingehalten wird.




Besuche in der Kreisverwaltung ab sofort nur FFP2-mit Maske

Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet und aggressiver Virus-Varianten wie Omikron, weitet die Kreisverwaltung nun die Maskenpflicht aus. Ab sofort gilt in den Dienstgebäuden des Kreises Unna eine FFP2-Maskenpflicht. Mit einer medizinischen OP-Maske ist der Zutritt nicht mehr erlaubt.

Was für die Mitarbeiter des Kreises schon seit Längerem gilt, müssen nun auch Besucher der Kreisverwaltung beachten: Zutritt zu den Kreishäusern in Unna und Lünen, sowie allen weiteren zum Kreis gehörigen Gebäuden, ist nur noch mit einer FFP2-Maske möglich. Ebenso wie die 3G-Regel, wird das Tragen einer FFP2-Maske bei Zugang der Dienststellen kontrolliert. PK | PKU