Booster nach sechs Monaten: Kreis hält sich an STIKO-Empfehlung

Die Corona-Auffrischungsimpfung soll im Abstand von etwa sechs Monaten zur zweiten Impfung der Grundimmunisierung erfolgen. So lautet nicht nur die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), sondern auch eine Vorgabe des Landesgesundheitsministeriums. Und an diese Regel hält sich der Kreis Unna mit seinen Impfungen.

Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann erst dann umgesetzt werden, wenn genügend Kapazitäten in den Impfstellen vorhanden sind. Im Moment ist es aber so, dass die Booster-Termine von Menschen wahrgenommen werden, deren Zweitimpfung ein halbes Jahr oder noch länger zurückliegt. In aller Regel handelt es sich um Seniorinnen und Senioren sowie weitere vulnerable Personen. Deshalb bittet die Kreisverwaltung um Verständnis, dass diese nun als Erste mit der Auffrischung an der Reihe sind.

Wenn medizinische Gründe vorliegen, sind Ausnahmen möglich
Ausnahmen gelten für Menschen, bei denen eine medizinische Indikation vorliegt. Bei ihnen kann der Impfabstand im Einzelfall verkürzt werden. Die Auffrischungsimpfung nach einer Impfung mit Johnson & Johnson erfolgt nach frühestens vier Wochen.

Termine online buchen
Termine für Impfungen in der Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Unna und in den Städten und Gemeinden im Kreis können unter www.kreis-unna.de/gegencorona gebucht werden. Die Nachfrage ist groß, deshalb sind viele Termine schnell ausgebucht. Die Impftermine werden 14 Tage vorher zur Buchung freigegeben. Spätere Termine sind daher erst entsprechend später buchbar. Es lohnt sich aber auch zwischendurch ein Blick in das Portal: Durch Terminabsagen kann es zwischendurch immer wieder zu freien Terminen kommen.

Ansprechpartner für Impfungen sind nach wie vor auch die Hausarztpraxen. Eine Liste der Arztpraxen, die auch Fremdpatienten impfen, befindet sich auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe unter www.corona-kvwl.de/zweitimpfung. PK | PKU




Zutritt nur mit Nachweis: 3G im Kreishaus

Mit der Coronaschutzverordnung ist die 3G-Regel ausgeweitet worden. Auch die Kreisverwaltung Unna schließt sich jetzt der 3G-Regel an: Ab Mittwoch, 1. Dezember ist der Zutritt der Dienstgebäude nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Der Nachweis wird unmittelbar bei Zugang der Dienststelle kontrolliert.

Dabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Für die Beschäftigten der Kreisverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz.

„Die aktuelle Entwicklung lässt keinen anderen Schluss zu“, so Landrat Mario Löhr. „Für uns steht die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, die Nachweise schon am Eingang bereit zu halten, um die reibungslose Kontrolle zu gewährleisten.“

2G im Museum
Für kulturelle Angebote und damit auch für den Besuch des Museums Haus Opherdicke gilt landesweit die 2G-Regel. Weitere Regelungen für Besuche in den Dienststellen, die wegen der Corona-Lage ohnehin gelten, sind die bekannten Abstands- und Hygieneregeln, Terminbuchung und telefonische Kontaktaufnahme vorab sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Besuch.

Ansprechpartner der Kreisverwaltung sind unter www.kreis-unna.de/info zu finden. PK | PKU




Impfungen im Kreis Unna: Weitere Impfstellen öffnen

Ende der vergangenen Woche kündigten bereits Kamen, Werne und Bergkamen den Start ihrer Impfstellen an – jetzt folgen fünf weitere. Ende November starten Lünen und Selm, Anfang Dezember Holzwickede, Fröndenberg/Ruhr und Schwerte. Auch in Bönen soll es zeitnah ein Angebot geben.

Alle Angebote und Öffnungszeiten werden unter www.kreis-unna.de/impfen veröffentlicht. Hier die Impfstellen in der Übersicht. Eine Terminbuchung über das Kreis-Portal ist überall erforderlich.

Impfstelle Bergkamen/Werne
Am Hafenweg 10 haben sich die Kommunen Bergkamen und Werne zusammengeschlossen, um gegen Corona zu impfen. Start ist am heutigen 26. November. Impfungen erfolgen mittwochs bis samstags.
Impfstelle Bönen
Eine Impfstelle ist derzeit in Planung und soll voraussichtlich bis Mitte Dezember den Betrieb aufnehmen.
Impfstelle Fröndenberg/Ruhr
Die Schützenhalle in Warmen an der Landstraße 19a wird zur Impfstelle. Dort wird ab 2. Dezember donnerstags bis samstags geimpft. Die Öffnungszeiten sind donnerstags und freitags von 13 bis 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 17 Uhr.
Impfstelle Holzwickede
In der Rausinger Halle an der Rausinger Straße 30 können sich alle Impfwilligen impfen lassen. Start ist am Samstag, 4. Dezember. Geimpft wird vom 10 bis 16 Uhr.
Impfstelle Kamen
Am Rathausplatz 1 wird in Kamen an Samstagen geimpft. Start ist am Samstag, 27. November um 14 Uhr.
Impfstelle Lünen
Ab dem 29. November wird in der ehemaligen Kantine der Stadtwerke Lünen an der Borker Straße 56 – 58 geimpft. Öffnungszeiten sind montags bis sonntags von 12 bis 19 Uhr.
Impfstelle Schwerte
Die Stadt Schwerte richtet im Bürgersaal des Rathauses eine Impfstelle ein. Geimpft wird immer mittwochs am 1., 8. und 15. Dezember sowie am Freitag, 10. und Samstag, 11. Dezember. Mittwochs hat die Stelle von 9 bis 16 Uhr geöffnet, für das Wochenende stehen die Zeiten noch nicht fest.
Impfstelle Selm
Das Bürgerhaus am Willy-Brand-Platz 2 wird zur Impfstelle. Geimpft wird samstags von 9 bis 16 Uhr. Start ist der 27. November.
Impfstelle Unna
In Unna wird im ehemaligen Impfzentrum des Kreises Unna an der Platanenallee 20a geimpft. Termine gibt es immer montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 13 bis 18.30 Uhr und dienstags von 8 bis 13.30 Uhr.

Terminvergabe
Termine sind derzeit aufgrund der großen Nachfrage innerhalb kürzester Zeit ausgebucht. Die Impftermine werden 14 Tage vorher zur Buchung freigegeben. Spätere Termine sind daher erst entsprechend später buchbar. Es lohnt sich aber auch zwischendurch ein Blick in das Portal: Durch Terminabsagen kann es zwischendurch immer wieder zu freien Terminen kommen.

Wer wird geimpft?
Alle Impfwilligen ab zwölf Jahren können dort mit Termin eine Impfung erhalten. Es werden Erst- und Zweitimpfungen sowie sogenannte Boosterimpfungen durchgeführt. Verimpft werden die Impfstoffe der Hersteller BioNTech/Pfizer und Moderna. Es besteht keine Wahlmöglichkeit. Gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen erhalten Personen unter 30 Jahren den Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer.
Voraussetzung gemäß aktueller Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Vorgaben des Landesgesundheitsministeriums für eine Boosterimpfung ist – mit Ausnahme des Impfstoffs der Firma Janssen (zuvor: Johnson & Johnson) – ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (2. Impfung). Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden an den Impfstellen abgewiesen. Eine kleine Karenzzeit von wenigen Tagen wird jedoch toleriert.

Keine Impfungen für Kinder ab 5 Jahren
Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat empfohlen, den BioNTech/Pfizer-Impfstoff für Kinder ab fünf Jahren zuzulassen. Eine Empfehlung durch die Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt es aber noch nicht. Deshalb werden Kinder in den Impfstellen nicht geimpft und müssen abgewiesen werden. Der Kreis Unna bittet Eltern daher darum, keine Termine für ihre Kinder zu buchen. Impfungen für Kinder ab 5 Jahren sind voraussichtlich erst ab Ende Dezember möglich.

Impfungen vor Ort
Ohne Termin gibt es Impfungen bei Aktionen vor Ort. Die nächsten Termine sind Sonntag, 28. November in Kamen im Café International von 11 bis 14 Uhr sowie am Dienstag, 30. November in Fröndenberg im Treffpunkt Windmühle an der Kurt-Schumacher-Straße 62. Aufgrund der großen Nachfrage nach Booster-Impfungen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Der Kreis bittet im Sinne aller Impfwilligen und des Impfteams vor Ort um Geduld und darum, auch in dieser stressigen Zeit, Ruhe zu bewahren.

Weitere Impfangebote
In erster Linie zuständig für Impfungen sind nach der Schließung der Impfzentren die niedergelassenen Ärzte. Immer wieder gibt es auch in Arztpraxen im Kreis Unna Impfaktionen. Hinweise darauf sind zum Beispiel den Veröffentlichungen der Medien zu entnehmen. Aber auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) weist auf Impfaktionen von Ärzten unter www.corona-kvwl.de hin. PK | PKU




Blutspende nur noch mit 3G-Regeln und FFP2-Maske Am 30.11. im Martin-Luther-Haus

Seit Montag, den 29. November 2021 gilt auf allen vom DRK-Blutspendedienst West veranstalteten Blutspendeterminen (NRW/Rheinland-Pfalz/Saarland) eine 3G-Regelung. Zutritt erhalten ausschließlich Menschen, die den Status geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Es besteht zusätzlich eine unumgängliche FFP2-Maskenpflicht.

Der nächste Blutspendetermin in Bergkamen ist am Dienstag, 30. November, von 15 bis 19.30 Uhr im Martin-Luther-Haus, Goekenheide 7 in Weddinghofen.

„Seit Ausbruch der Coronapandemie hat für die DRK-Blutspendedienste der Schutz der Blutspenderinnen und Blutspender sowie der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden an oberster Stelle gestanden.“ betont Stephan Jorewitz, Pressereferent vom Zentrum für Transfusionsmedizin in Hagen und fährt fort. „Dadurch haben die DRK-Blutspendedienste es erreicht, dass zehntausende Blutspende­termine in Coronazeiten ein sicherer Ort für alle Beteiligten geblieben sind.“ Aufgrund der bundesweit rasant ansteigenden Neuinfektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) sowie der damit verbundenen wachsenden Hospitalisierungsrate, werden die DRK-Blutspende­dienste ihre bisherigen, erfolgreichen Sicherheitskonzepte noch weiter verstärken. Tagesaktuelle Informationen und Corona-FAQ online www.blutspendedienst-west.de/corona

Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“. Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet.




Einführung 2G-Regel im Hallenbad Bergkamen: Zutrittsbeschränkungen gelten ab Mittwoch

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Mittwoch, 24. November, mit Hilfe der 2G-Vorschrift geregelt.

Ein Einlass ist dann nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahren: nur mit Impfnachweis oder Genesungsnachweis (nicht älter als 6 Monate) Zur Legitimation ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein) vorzulegen.
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren: gelten als Schüler getestet, kein Nachweis nötig, auf Nachfrage wird ein Altersnachweis empfohlen (z. B. durch Krankenkassenkarte, o. Ä.)
  • Kinder unter 6 Jahren: kein Nachweis nötig

Eine Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine. Die GSW werden diese Regeln konsequent und ausnahmslos umsetzen und bitten alle Gäste um Verständnis. Wir empfehlen weiterhin, auf Abstand und Hygiene zu achten.




Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab Mittwoch, 24. November

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).

2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen

Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

Ergänzung der 3G-Regelungen

Im Bereich von nicht freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt. Demnach ist der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern gilt weiterhin eine Kapazitätsbegrenzung: Hier darf bei Veranstaltungen mit Steh- oder Sitzplätzen die über 5.000 Zuschauende hinausgehende Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden; bei Veranstaltungen im Freien gilt dies nur für die Stehplätze. Die Einhaltung und Kontrolle von Maskenpflichten ist sicherzustellen.

Kontrolle und Überprüfung der aufgestellten Regelungen

Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Bei Missachtung zentraler Regeln sind die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht zu informieren, um die Zuverlässigkeit der Betreiber überprüfen zu können.

Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Weitergehende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsinzidenz und regionalem Infektionsgeschehen

Besonderem regionalen Infektionsgeschehen oder einer hohen Belastung der regionalen Krankenhäuser können die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Maßnahmen entgegenwirken. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beim Überschreiten einer Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der in Bezug auf Covid-19 in ein Krankenhaus aufgenommene Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von sechs weitergehende Schutzmaßnahmen nötig werden. Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter drei, werden Schutzmaßnahmen dagegen wieder zurückgenommen.




Sozialpsychiatrischer Dienst: Hilfe für psychisch Kranke

Eine psychische Erkrankung kann den Alltag eines Menschen auf den Kopf stellen. Auch für Angehörige ist es häufig eine große Herausforderung, sich mit Psychosen, Störungen oder einer geistigen Behinderung auseinanderzusetzen. Dabei hilft der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreises Unna.

Auch der Sozialpsychiatrische Dienst war 2020 der Corona Pandemie unterworfen: „Während im Frühjahr bis Sommer in der Tendenz nur wenige Rat- und Hilfesuchende Kontakt aufnahmen, zeigte sich in der zweiten Jahreshälfte ein dazu gegenläufiger Trend“, berichtet Dr. Matthias Cleef vom Sozialpsychiatrischen Dienst beim Kreis Unna.

Die Corona-Beschränkungen führten, so haben Dr. Cleef und das Team es beobachtet, vermehrt zu psychischen Problemen: „Ängste vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, eine unklare Zukunftsperspektive, finanzielle Einbußen und fehlende soziale Gruppen, Versorgungsstrukturen und Netzwerke für chronisch erkrankte Menschen begünstigten die Entwicklung psychische Krisen und den Konsum von Suchtmitteln deutlich.“

Angebot wird angenommen
Das Beratungsangebot des sozialpsychiatrischen Dienstes haben 2020 insgesamt 1.365 psychisch kranke und behinderte Menschen wahrgenommen (2019: 1.404). Den Erstkontakt zum Sachgebiet suchten dabei 823 Betroffene und Menschen aus ihrem sozialen Umfeld.

„Während wir manche Klienten nur ein Mal sehen, betreuen wir andere langfristig auch über das Jahr hinaus noch“, sagt Dr. Cleef und verweist damit darauf, wie individuell jeder Fall ist. „Meine Kolleginnen und Kollegen sind beratend tätig. Sie fahren auch zu den Patienten nach Hause und bieten dort Hilfe an.“

Hausbesuche und Krisenintervention
Die Berater haben 1.141 Haus- und Klinikbesuche durchgeführt – das waren nur 167 weniger als im Nicht-Corona-Jahr 2019. Doch nicht immer reicht es, beratend tätig zu sein. Eingreifen mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 132 Fällen bei einer Krisenintervention. Dabei lag in 69 Fällen eine akute Fremd- oder Eigengefährdung vor.

Wer Hilfe oder Rat aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung sucht, kann sich an den sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht und sind kostenlos. Weitere Informationen und Ansprechpartner sind unter www.kreis-unna.de/spdi zu finden. PK | PKU




Impfzentrum in der Marina nimmt Freitag Betrieb auf: PTAs und MFAs dringend gesucht

Die Stadt Bergkamen richtet ein Impfzentrum ein, das auch Impfwilligen aus Werne zur Verfügung steht, und hat dafür die Räumlichkeiten des ehemaligen Restaurants „Gate to Asia“ in der Marina Rünthe angemietet. Das Impfzentrum bietet sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischimpfungen („Boosterimpfungen“) an und nimmt am Freitag, 26. November, den Betrieb auf. „Es kommt jetzt entscheidend darauf an, die Impfquote zu erhöhen, um mehr Menschen zu schützen und die steigenden Infektionszahlen wieder in den Griff zu bekommen“, hofft Bürgermeister Bernd Schäfer auf eine große Nachfrage durch die Bergkamener Bevölkerung.

Um Wartezeiten zu vermeiden, sind Impfungen nur nach vorheriger Terminreservierung möglich. Für das Buchen eines Termins hat der Kreis Unna das zentrale Portal „Impfen jetzt!“ eingerichtet, das unter www.kreis-unna.de/impfen mit nur einem Klick aufgerufen werden kann. Dort gibt es zudem viele hilfreiche Hinweise – beispielsweise zu den Unterlagen, die zum Impftermin mitzubringen sind. In Absprache mit dem Kreis Unna ist das Impfzentrum jeweils mittwochs, donnerstags, freitags und samstags geöffnet.

Die Ärzte und medizinischen Fachkräfte können stündlich bis zu 32 Personen impfen. „Damit leisten sie einen spürbaren Beitrag zum Schutz der Menschen in unserer Stadt und zur Entlastung der ärztlichen Praxen“, dankt Schäfer den Freiwilligen für ihr großes Engagement. Seine Anerkennung gilt auch den zuständigen Stellen im Rathaus und beim Kreis Unna. „Die gute und reibungslose Zusammenarbeit hat es ermöglicht, alle Fragen rund um den Aufbau und den Betrieb des Impfzentrums innerhalb kürzester Zeit zu lösen.“

Eine organisatorische Hürde für den Betrieb des Impfzentrums ist das erforderliche Personal bzw. – konkreter formuliert – dessen fachliche Qualifikation. So dürfen nur Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) oder Medizinische Fachangestellte (MFA) Impfstoffe vorbereiten sowie Impfungen und Nachbeobachtungen durchführen. Personen, die diese Anforderungen erfüllen, werdend dringend gebeten, mit Karsten Quabeck, Stadtmarketing, Kontakt aufzunehmen. Telefonisch unter 02307/965-234 oder per Mail an k.quabeck@bergkamen.de.

Das Portal des Kreises Unna zum Buchen der Termine wird im Laufe des heutigen Tages für die beiden ersten Wochen – d.h. für den Zeitraum bis einschließlich 4. Dezember – freigeschaltet. Aufgrund der großen Nachfrage ist zu erwarten, dass die Termine sehr schnell vergeben sein werden. Impfwillige sollten daher auch alternative Impfangebote prüfen. Sei es über die niedergelassenen Ärzte, das Impfzentrum des Kreises Unna oder mobile Angebote wie den Impfbus. Entsprechende tagesaktuelle Informationen gibt es ebenfalls unter www.kreis-unna.de/impfen.




Coronavirus: 43 Neuinfektionen in Bergkamen und zwei Todesfälle im Kreis Unna

Heute und über das Wochenende sind der Gesundheitsbehörde 296 neue Fälle und zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind eine 85 Jahre alte Frau Lünen mit dem Status „ungeimpft“ und eine 85 Jahre alte Frau aus Bönen mit dem Status „geimpft“.

Insgesamt sind damit im Kreis Unna 23.621 Fälle gemeldet worden, 3420 (+ 43) in Bergkamen. 21.705 Personen gelten als wieder genesen, 3246 in Bergkamen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt bei 1400, in Bergkamen bei 125 (plus 41). Aktuell befinden sich 42 Patienten in stationärer Behandlung.

Inziden

Der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 214,2 (Stand: 22. November 2021).




Impfangebot im Kreis Unna wird ausgeweitet: Impfstellen in Kommunen starten – auch in der Marina Rünthe

Die Impfangebote im Kreis Unna werden hochgefahren. Neben der bestehenden Impfstelle an der Platanenallee in Unna, werden auch Angebote in den Kommunen geschaffen. Konkrete Daten gibt es für Bergkamen, Werne und Kamen. Andere Kommunen werden kurzfristig folgen.

„Wir werden so flächendeckend im Kreisgebiet Impfangebote machen können“, erläutert Landrat Mario Löhr. „Und dieses Angebot umfasst die Boosterimpfungen genauso, wie Erst- und Zweitimpfungen“, so Löhr weiter. Geimpft wird, wer die entsprechenden Fristen für Zweit- oder Boosterimpfungen einhält und einen Termin über das Impfportal des Kreises (www.kreis-unna.de/gegencorona) gemacht hat.

In diesen Kommunen sind die Planungen für Impfstellen abgeschlossen:
In Kamen entsteht eine Impfstelle in der Stadthalle Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen. Impfungen erfolgen jeweils samstags von 10 bis 18 Uhr, erster Impftermin ist der 27.11.

Für Werne und Bergkamen wird es eine gemeinsame Impfstelle im Westfälischen Sportbootzentrum Marina Rünthe in den Räumen des ehemaligen „Gare to Asia“ geben. Impfungen erfolgen mittwochs bis samstags, erster Impftermin ist am 26.11. Die Impfzeiten werden über das Terminbuchungssystem des Kreises bekanntgegeben. (Aktuell sind dort noch keine Termine verfügbar.

Auch die Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Unna fährt das Angebot weiter hoch. Zukünftig wird dort von Montag bis Freitag geimpft – jeweils an den Nachmittagen. Für den Dienstag bleibt es allerdings beim Vormittag.

Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Lünen, Schwerte und Selm folgen in den nächsten Tagen mit weiteren Impfangeboten.

Wichtig: Alle Impftermine in allen Impfstellen werden ausschließlich über die Terminvergabesoftware des Kreises Unna unter www.kreis-unna.de/gegencorona vergeben. Es wird daher darum gebeten, von Anrufen in den Kommunen abzusehen, ein telefonische Terminvergabe ist weder dort noch beim Kreis Unna möglich. PK | PKU




Coronavirus: Zwei weitere Todesfälle im Kreis Unna – darunter eine 24-jährige Frau aus Kamen

Heute sind der Gesundheitsbehörde 158 neue Fälle und zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind ein 73 Jahre alter Mann aus Lünen und eine 24 Jahre alte Frau aus Kamen. Beide hatten den Status „ungeimpft“.

Insgesamt sind damit im Kreis Unna 23.243 Fälle gemeldet worden, 3371 (plus 14) in Bergkamen. 21.540 Personen gelten als wieder genesen, 3.236 (plus 2) in Bergkamen . Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt bei 1189, in Bergkamen 86 (plus 12). Aktuell befinden sich 34 Patienten in stationärer Behandlung.

Inzidenz

Der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 171,7 (Stand: 18. November 2021).