Neues Covid-Testzentrum auf dem Schnückel-Parkplatz

Das neues Covid-Testzentrum-Bergkamen ist vor einigen Tagen auf dem Parkplatz von Schnückel (Zweihausen 2, 59192 Bergkamen) in einem Container an den Start gegangen.

Die Öffnungszeiten sind von montags bis freitags 8-17 Uhr und Samstags 12-17 Uhr.

Die Sonderöffnungszeiten an den Feiertagen: Am 24. und 31.12. haben wir von 8-13 Uhr geöffnet, am 25., 26. und 1.1. bleibt das Testzentrum geschlossen.

Falls Bürgerinnen und Bürger einen Test an den Weihnachtstagen benötigen, hat das Covid-Testzentrum in Kamen auf dem Parkplatz der Firma Vahle am 25. und 26.12. von 8-13 Uhr geöffnet.
Terminbuchungen sind auf dem Homepage www.covid-testzentrum-bergkamen.de möglich. Man kann sich allerdings auch ohne Termin testen lassen.
Das Testzentrum bietet nasale Abstriche, Spucktests und auch Lollitests für jede Alterklasse an. Das Zertifikat kann auf Wunsch vor Ort nach 15 Minuten kostenlos ausgedruckt werden oder man erhält es nach 15 Minuten per E-Mail.




Vorbereitungen für Kinderimpfungen im Kreis Unna laufen: ab 22. Dezember auch in der Marina Rünthe

Über die Kinderimpfungen informierten am Freitag Landrat Mario Löhr, Dezernent Uwe Hasche und Amtsapothekerin Sandra Pflanz. Foto: Anita Lehrke – Kreis Unna

Das Land hat Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren angekündigt. Der Schwerpunkt der Kinderimpfungen soll in den Praxen der Kinderärzte liegen. Zusätzlich sollen die Kreise und kreisfreien Städte im Land ab dem 17. Dezember Kinderimpfungen anbieten. Im Kreis Unna laufen seit einigen Tagen dafür die notwendigen Vorbereitungen. Erster Termin für Kinder in der Impfstelle Bergkamen/Werne ist am 22. Dezember. Termine werden nur online über den Kreis Unna vergeben:

„Wir wussten ja, was auf uns zukommt, deshalb haben wir schon vor ein paar Tagen angepackt und mit der Arbeit begonnen“, so Landrat Löhr. „Allerdings haben wir erst mit Impfungen ab dem 20. Dezember gerechnet. Kurzfristig mussten wir also unsere Pläne ändern, um pünktlich zum 17. Dezember die ersten Termine anbieten zu können.“

Organisation der Kinderimpfungen
Die Impfung von Kindern soll in gesonderten Impfstraßen stattfinden. Eine Terminbuchung ist vorab notwendig. Termine sollen buchbar sein über www.kreis-unna.de/gegencorona. Daran wird derzeit gearbeitet – zum Beginn der nächsten Woche sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.

In der Impfstelle Unna an der Platanenallee 20a sind zusätzliche, kurzfristige Termine für Kinder vorgesehen:

Freitag, 17. Dezember von 14 bis 18 Uhr
Samstag, 18. Dezember von 9 bis 13 Uhr
Sonntag, 19. Dezember von 9 bis 13 Uhr

In den Winterferien ab dem 20. Dezember wird der überwiegende Teil der zur Verfügung stehenden Termine für Kinderimpfungen geblockt.

In der Impfstelle Unna werden zu diesen Zeiten in zwei Impfstraßen Kinder geimpft

Montag, 20. Dezember von 13 bis 18:30 Uhr
Dienstag, 21. Dezember 8 bis 13:30 Uhr
Mittwoch, 22. Dezember von 13 bis 18:30 Uhr
Donnerstag, 23. Dezember 8 bis 13:30 Uhr
Montag, 27. Dezember von 13 bis 18:30 Uhr
Dienstag, 28. Dezember 8 bis 13:30 Uhr
Mittwoch, 29. Dezember von 13 bis 18:30 Uhr
Donnerstag, 30. Dezember 8 bis 13:30 Uhr
Montag, 3. Januar von 13 bis 18:30 Uhr
Dienstag, 4. Januar 8 bis 13:30 Uhr
Mittwoch, 5. Januar von 13 bis 18:30 Uhr
Donnerstag, 6. Januar 8 bis 13:30 Uhr
Freitag, 7. Januar von 13 bis 18:30 Uhr

In der Impfstelle Bergkamen-Werne, Hafenweg 10 in Bergkamen können zu diesen Zeiten Kinderimpfungen angeboten werden:

Mittwoch, 22. Dezember von 10 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 23. Dezember von 12 bis 18.30 Uhr
Montag, 27. Dezember von 10 bis 17 Uhr
Dienstag, 28. Dezember von 10 bis 17 Uhr
Mittwoch, 29. Dezember von 10 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 30. Dezember 12 bis 18.30 Uhr
Montag, 3. Januar von 10 bis 17 Uhr
Dienstag, 4. Januar von 10 bis 17 Uhr
Mittwoch, 5. Januar von 10 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 6. Januar von 12 bis 18.30 Uhr

In der Impfstelle Schwerte, Rathaus, Rathausstraße 31, können zu diesen Zeiten Kinderimpfungen angeboten werden:

Mittwoch, 22. Dezember von 9 bis 16 Uhr
Mittwoch, 29. Dezember von 9 bis 16 Uhr

Impfstelle Lünen, Borker Straße 56 – 58

Montag, 20. Dezember bis Donnerstag, 23. Dezember von 12 bis 19 Uhr
Freitag, 24. Dezember von 8 bis 13 Uhr
Montag, 27. Dezember bis Donnerstag, 30. Dezember von 12 bis 19 Uhr
Freitag, 31. Dezember von 8 bis 13 Uhr
Sonntag, 2. Januar 2022 bis Sonntag, 9. Januar 22 von 12 bis 19 Uhr

Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar bleiben alle Impfstellen geschlossen.

Kinder werden mit dem speziellen Kinder-Impfstoff der Firma BioNTech geimpft. Es sind zwei Impfdosen zur vollen Immunisierung erforderlich. Der Abstand zwischen den Impfungen soll drei Wochen betragen. Booster Impfungen für Kinder sind derzeit nicht vorgesehen. Der Zweitimpftermin kann direkt bei der Buchung des ersten Termins mitgebucht werden.

Begrenzter Impfstoff
„Wir arbeiten daran, weitere Angebote auf den Weg zu bringen“, so Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent. „Allerdings wird uns der Impfstoff für die Kinderimpfungen zugeteilt und er reicht nicht für sämtliche Impfangebote.“ Der Bund stellt bundesweit zunächst 2,4 Millionen Impfdosen für die genannte Altersgruppe zur Verfügung. Das Verteilen auf die Bundesländer erfolgt nach Angaben des Ministeriums entsprechend des Anteils der Kinder in der Altersgruppe. Rund 24.300 Kinder zwischen 5 und 11 Jahren gibt es laut dem Statistischem Landesamt IT.NRW im Kreis Unna.

„Wir bekommen zur Weiterverteilung auf die Impfstellen also rund 8.000 Impfdosen für die Durchführung der Erst- und Zweitimpfungen geliefert“, so Amtsapothekerin Sandra Pflanz. „Diese werden dann auf die Impfstellen nach der Anzahl der vergebenen Termine verteilt.“

STIKO: Keine generelle Impfempfehlung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat gestern ihre Stellungnahme veröffentlicht. Sie gibt keine generelle Impfempfehlung. Sie empfiehlt die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren für Kinder mit Vorerkrankungen. Zusätzlich wird sie Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden.

Kinder ohne Vorerkrankungen und ohne Kontakt zu Risikopersonen sollen dennoch nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden können, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern besteht. Eine Einwilligungserklärung für die Impfung der Kinder ist Pflicht und ist ausgefüllt zur Impfung mitzubringen. Sie wird über www.kreis-unna.de/impfen in der nächsten Woche zum Herunterladen und Ausfüllen bereitstehen.

„Impfungen von Kindern sollen in den Impfstellen des Kreises durch Kinderärzte und Hausärzte durchgeführt werden“, so Gesundheitsdezernent Uwe Hasche. „Wir rechnen auch mit einem höheren Beratungsbedarf bei den Eltern.“ PK | PKU




Vorbereitungen für Kinderimpfungen im Kreis Unna laufen: ab 22. Dezember auch in der Marins Rünthe

Über die Kinderimpfungen informierten am Freitag Landrat Mario Löhr, Dezernent Uwe Hasche und Amtsapothekerin Sandra Pflanz. Foto: Anita Lehrke – Kreis Unna

Das Land hat Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren angekündigt. Der Schwerpunkt der Kinderimpfungen soll in den Praxen der Kinderärzte liegen. Zusätzlich sollen die Kreise und kreisfreien Städte im Land ab dem 17. Dezember Kinderimpfungen anbieten. Im Kreis Unna laufen seit einigen Tagen dafür die notwendigen Vorbereitungen. Erster Termin für Kinder in der Impfstelle Bergkamen/Werne ist am 22. Dezember. Termine werden nur online über den Kreis Unna vergeben:

„Wir wussten ja, was auf uns zukommt, deshalb haben wir schon vor ein paar Tagen angepackt und mit der Arbeit begonnen“, so Landrat Löhr. „Allerdings haben wir erst mit Impfungen ab dem 20. Dezember gerechnet. Kurzfristig mussten wir also unsere Pläne ändern, um pünktlich zum 17. Dezember die ersten Termine anbieten zu können.“

Organisation der Kinderimpfungen
Die Impfung von Kindern soll in gesonderten Impfstraßen stattfinden. Eine Terminbuchung ist vorab notwendig. Termine sollen buchbar sein über www.kreis-unna.de/gegencorona. Daran wird derzeit gearbeitet – zum Beginn der nächsten Woche sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.

In der Impfstelle Unna an der Platanenallee 20a sind zusätzliche, kurzfristige Termine für Kinder vorgesehen:

Freitag, 17. Dezember von 14 bis 18 Uhr
Samstag, 18. Dezember von 9 bis 13 Uhr
Sonntag, 19. Dezember von 9 bis 13 Uhr

In den Winterferien ab dem 20. Dezember wird der überwiegende Teil der zur Verfügung stehenden Termine für Kinderimpfungen geblockt.

In der Impfstelle Unna werden zu diesen Zeiten in zwei Impfstraßen Kinder geimpft

Montag, 20. Dezember von 13 bis 18:30 Uhr
Dienstag, 21. Dezember 8 bis 13:30 Uhr
Mittwoch, 22. Dezember von 13 bis 18:30 Uhr
Donnerstag, 23. Dezember 8 bis 13:30 Uhr
Montag, 27. Dezember von 13 bis 18:30 Uhr
Dienstag, 28. Dezember 8 bis 13:30 Uhr
Mittwoch, 29. Dezember von 13 bis 18:30 Uhr
Donnerstag, 30. Dezember 8 bis 13:30 Uhr
Montag, 3. Januar von 13 bis 18:30 Uhr
Dienstag, 4. Januar 8 bis 13:30 Uhr
Mittwoch, 5. Januar von 13 bis 18:30 Uhr
Donnerstag, 6. Januar 8 bis 13:30 Uhr
Freitag, 7. Januar von 13 bis 18:30 Uhr

In der Impfstelle Bergkamen-Werne, Hafenweg 10 in Bergkamen können zu diesen Zeiten Kinderimpfungen angeboten werden:

Mittwoch, 22. Dezember von 10 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 23. Dezember von 12 bis 18.30 Uhr
Montag, 27. Dezember von 10 bis 17 Uhr
Dienstag, 28. Dezember von 10 bis 17 Uhr
Mittwoch, 29. Dezember von 10 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 30. Dezember 12 bis 18.30 Uhr
Montag, 3. Januar von 10 bis 17 Uhr
Dienstag, 4. Januar von 10 bis 17 Uhr
Mittwoch, 5. Januar von 10 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 6. Januar von 12 bis 18.30 Uhr

In der Impfstelle Schwerte, Rathaus, Rathausstraße 31, können zu diesen Zeiten Kinderimpfungen angeboten werden:

Mittwoch, 22. Dezember von 9 bis 16 Uhr
Mittwoch, 29. Dezember von 9 bis 16 Uhr

Impfstelle Lünen, Borker Straße 56 – 58

Montag, 20. Dezember bis Donnerstag, 23. Dezember von 12 bis 19 Uhr
Freitag, 24. Dezember von 8 bis 13 Uhr
Montag, 27. Dezember bis Donnerstag, 30. Dezember von 12 bis 19 Uhr
Freitag, 31. Dezember von 8 bis 13 Uhr
Sonntag, 2. Januar 2022 bis Sonntag, 9. Januar 22 von 12 bis 19 Uhr

Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar bleiben alle Impfstellen geschlossen.

Kinder werden mit dem speziellen Kinder-Impfstoff der Firma BioNTech geimpft. Es sind zwei Impfdosen zur vollen Immunisierung erforderlich. Der Abstand zwischen den Impfungen soll drei Wochen betragen. Booster Impfungen für Kinder sind derzeit nicht vorgesehen. Der Zweitimpftermin kann direkt bei der Buchung des ersten Termins mitgebucht werden.

Begrenzter Impfstoff
„Wir arbeiten daran, weitere Angebote auf den Weg zu bringen“, so Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent. „Allerdings wird uns der Impfstoff für die Kinderimpfungen zugeteilt und er reicht nicht für sämtliche Impfangebote.“ Der Bund stellt bundesweit zunächst 2,4 Millionen Impfdosen für die genannte Altersgruppe zur Verfügung. Das Verteilen auf die Bundesländer erfolgt nach Angaben des Ministeriums entsprechend des Anteils der Kinder in der Altersgruppe. Rund 24.300 Kinder zwischen 5 und 11 Jahren gibt es laut dem Statistischem Landesamt IT.NRW im Kreis Unna.

„Wir bekommen zur Weiterverteilung auf die Impfstellen also rund 8.000 Impfdosen für die Durchführung der Erst- und Zweitimpfungen geliefert“, so Amtsapothekerin Sandra Pflanz. „Diese werden dann auf die Impfstellen nach der Anzahl der vergebenen Termine verteilt.“

STIKO: Keine generelle Impfempfehlung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat gestern ihre Stellungnahme veröffentlicht. Sie gibt keine generelle Impfempfehlung. Sie empfiehlt die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren für Kinder mit Vorerkrankungen. Zusätzlich wird sie Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden.

Kinder ohne Vorerkrankungen und ohne Kontakt zu Risikopersonen sollen dennoch nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden können, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern besteht. Eine Einwilligungserklärung für die Impfung der Kinder ist Pflicht und ist ausgefüllt zur Impfung mitzubringen. Sie wird über www.kreis-unna.de/impfen in der nächsten Woche zum Herunterladen und Ausfüllen bereitstehen.

„Impfungen von Kindern sollen in den Impfstellen des Kreises durch Kinderärzte und Hausärzte durchgeführt werden“, so Gesundheitsdezernent Uwe Hasche. „Wir rechnen auch mit einem höheren Beratungsbedarf bei den Eltern.“ PK | PKU




Sondertermin für alle Impfwilligen: Boostern geht jetzt auch nach 5 Monaten

Attraktives Angebot für Kurzentschlossene: Am kommenden Sonntag, 12. Dezember, gibt es im Bergkamener Impfzentrum in der Marina Rünthe einen Sondertermin für alle Impfwilligen im Kreis Unna. Möglich sind in der Zeit von 10 bis 18 Uhr sowohl Erst- und Zweit- als auch Boosterimpfungen (Auffrischungsimpfungen). Die Anmeldung ist bewusst einfach gehalten: Um einen Termin zu reservieren, reicht es aus, die Nummer 02307 / 965-165 anzurufen. Reservierungen sind bis Freitag, 10. Dezember, 12 Uhr möglich.

Der Kreis Unna hat am Donnerstag, 9. Dezember, entschieden, die Regelung der umliegenden Kreise und Städte zu übernehmen. Ab sofort sind daher auch hier Boosterimpfungen bereits fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich. Den Sonderimpftermin in der Marina Rünthe können somit alle Personen wahrnehmen, deren Zweitimpfung vor dem 12. Juli erfolgte. Eine Ausnahme bilden Personen, die eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben – sie können sich sogar schon nach vier Wochen boostern lassen.

 




In jeder Gemeinde im Kreis Unna ein wohnortnahes Impfangebot

In jeder Gemeinde soll es wohnortnah ein Impfangebot geben – das versprach Landrat Löhr Ende November. Anfang Dezember ist es geschafft: Mit der Eröffnung der Impfstelle in Bönen am 9. Dezember hat jede Kommune vor Ort eine Impfstelle eingerichtet. Insgesamt neun Impfstellen im Kreis gibt es jetzt – dazu kommen die mobilen Angebote.

Die Impfstelle in Bönen ist Am Bahnhof 2 eingerichtet worden. Geimpft wird ab dem 9. Dezember donnerstags und samstags bis zum 18. Dezember von 8.30 bis 16 Uhr. Die Terminvergabe ist heute freigeschaltet worden. Alle Angebote und Öffnungszeiten werden unter www.kreis-unna.de/impfen veröffentlicht.

Hier die Impfangebote in der Übersicht. Eine Online-Terminbuchung ist überall erforderlich.

Impfstelle Bergkamen/Werne: Am Hafenweg 10 impfen die Kommunen Bergkamen und Werne gemeinsam.
Impfstelle Bönen: Am Bahnhof 2
Impfstelle Fröndenberg/Ruhr: Schützenhalle in Warmen an der Landstraße 19a.
Impfstelle Holzwickede: Rausinger Halle an der Rausinger Straße 30.
Impfstelle Kamen: Am Rathausplatz 1 in Kamen.
Impfstelle Lünen: Ehemalige Kantine der Stadtwerke Lünen an der Borker Straße 56 – 58.
Impfstelle Schwerte: Bürgersaal des Rathauses, Rathausstraße 31.
Impfstelle Selm: Bürgerhaus am Willy-Brand-Platz 2
Impfstelle Unna: Ehemaliges Impfzentrum Kreis Unna, Platanenallee 20a geimpft. Die Terminvergabe montags bis freitags erfolgt über das Kreis-Portal, für die Wochenende organisiert die Stadt Unna die Termine über ihre Webseite unna.de. Die Stadt Unna unterstützt den Betrieb der Impfstelle zudem mit Personal.

Impfungen vor Ort
Zwei Impftermine vor Ort sind noch geplant: Am 20. Dezember im Café International an der Schulstraße 5 in Kamen von 11 bis 14 Uhr sowie am 10. Januar im Jobcenter Bergkamen an der Louise-Schröder-Straße 12 von 13 bis 17 Uhr. Auch hier benötigen Impfwillige einen Termin, buchbar unter www.kreis-unna.de/gegencorona.

Weitere Impfangebote
In erster Linie zuständig für Impfungen sind nach der Schließung der Impfzentren die niedergelassenen Ärzte. Immer wieder organisieren auch Arztpraxen im Kreis Unna Impfaktionen. Hinweise darauf sind zum Beispiel den Veröffentlichungen der Medien zu entnehmen. Aber auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) weist auf Impfaktionen von Ärzten unter www.corona-kvwl.de hin. PK | PKU




Sonder-Impftermin am Sonntag für Bergkamenerinnen und Bergkamener ab 70

Impfen ist das Gebot der Stunde. Das gilt für alle Menschen – ganz besonders aber für diejenigen, die älter als 70 Jahre sind. „Genau diesem Personenkreis bieten wir daher am kommenden Sonntag, 12. Dezember, einen exklusiven Impftermin im Bergkamener Impfzentrum an“, betont Bürgermeister Bernd Schäfer. Die Impfungen erfolgen in der Zeit von 10 bis 18 Uhr mit dem Impfstoff Moderna. Wichtig: Berechtigt sind ausschließlich Bergkamener Bürgerinnen und Bürger. Zudem muss deren letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegen. Insgesamt stehen ihnen 400 Impfdosen zur Verfügung.

Entgegen der üblichen Praxis ist für die Sonderimpfaktion keine Online-Reservierung erforderlich. „Gerade ältere Menschen empfinden das oft als umständlich oder verfügen nicht über die erforderliche technische Ausstattung. Daher bieten wir ihnen eine telefonische Terminreservierung an“, erklärt Schäfer. Wer älter als 70 ist und sich impfen lassen möchte – egal, ob Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung – braucht nur die Nummer 02307 / 965-165 anzurufen, um einen Termin zu vereinbaren. Die Nummer ist ab Dienstag, 7. Dezember, 8.00 Uhr, freigeschaltet.




Online-Veranstaltung „Wir müssen über Corona reden!“

In Kooperation mit dem KI Kreis Unna lädt das Multikulturelle Forum e.V. am Mittwoch, 19. Januar 2022, 18.30Uhr (Einwählphase ab 18.15Uhr) alle Interessierten zu einer Online-Veranstaltung ein: Die größte Herausforderung heißt: Wir müssen über Corona reden!

Dr. phil. Philipp Schmid hat sich bei seiner Forschung auf die Entscheidungsfindung bei Impfstoffen und wie auf Impfverweigerer zu reagieren ist konzentriert. Er sagt: „Ich halte es für sehr wichtig, dass sich die Menschen mehr mit den Argumenten auseinandersetzen, die genutzt werden, um sie zu manipulieren.“

Seine Forschung und sein Rat nutzen erfahrene Sprecherinnen und Sprecher aus Ministerien, Medizin und andere Gesundheitsexpertinnen und- experten, wenn es um den Umgang mit Impfgegnern in öffentlichen Debatten geht. Für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bietet der Psychologe beispielsweise Workshops zum Umgang mit Impfgegnerinnen und- Gegnern an. Der Kampf gegen Falschinformationen ist für Philipp Schmid mehr als ein Forschungsthema, es ist etwas, das ihn antreibt.

Herr Schmid wird nach einer Einführung in das facettenreiche Themenfeld das Debunking Handbuch 2020 vorstellen und auf die Fragen der Teilnehmenden eingehen.

Bei Interesse können Sie sich kostenfrei, bis zum 14. 01. 2022 unter: guengoer@multikulti-forum.de; Tel: 02306 37893-12 anmelden. Sie erhalten zeitnah die Zugangsdaten in den Zoom-Raum.




Neue Corona-Regeln ab Samstag: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und 2G im Einzelhandel

Ab Samstag, 4. Dezember, tritt die neue Koronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Hier sind die wichtigsten neuen Regelungen.

Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen

Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.

Private Zusammenkünfte in Hotspots

In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 (Im Kreis Unna liegt die Inzidenz bei aktuell 208,8) müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen.

Schließung von Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko

Um die Ausbreitung des Virusgeschehens weiter einzudämmen, werden Clubs und Diskotheken als Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko geschlossen. Dies erfolgt aufgrund der überregionalen Einzugsgebiete bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land.

Kapazitätsbegrenzung für Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ausweitung der 2G-Regeln für den Einzelhandel

Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen erhalten und werden auf den Einzelhandel erweitert. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert.

Weihnachtsmärkte bleiben unter 2G- und AHA-Regeln möglich

Ebenfalls unter der 2G-Regelung können auch Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Weil im Freien die Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nach wie vor vertretbar. Möglichst viel Abstand und je nach kommunaler Regelung eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren.

Hochschulen

Um den Herausforderungen der aktuellen Pandemiesituation angemessen zu begegnen, hat die Landesregierung darüber hinaus eine neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen. Diese gibt den Hochschulen je nach Infektionslage die Möglichkeit, den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel zu reduzieren. So können Hochschulen eigenständig, flexibel und angemessen auf die jeweilige Pandemiesituation vor Ort reagieren. Damit den Studierenden keine Nachteile entstehen, werden mit der neuen Verordnung Freiversuche und die Möglichkeit zum Rücktritt von Prüfungen wiedereingeführt, soweit die Hochschule nichts Anderes regelt. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, so viel Lehre in Präsenz anzubieten, wie möglich und verantwortbar ist. Wichtige Grundlagen hierfür sind die hohe Impfquote unter Studierenden, eine möglichst umfassende Kontrolle der 3-G-Nachweise und die allgemeinen und tragfähigen Infektionsschutzvorkehrungen an den Hochschulen. Die neue Fassung ist am 2. Dezember in Kraft getreten.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung sowie die neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung finden Sie zeitnah unter www.land.nrw/corona




Bergamt zum Barbaratag in Weddinghofen abgesagt, nicht ab der Gottesdienst ab 10 Uhr am Samstag

Das Bergamt zum Barbaratag am Samstag, 4. Dezember, ist abgesagt, der Gottesdienst zum Barbaratag in der Auferstehungskirche mit Pfarrer Christoph Maties wird es aber geben. “ Ein Gottesdienst in Krisenzeiten – Barbaras Gottvertrauen in höchster Not“, schreibt die Friedenskirchengemeinde.

Auch die anderen beiden Gottesdienste am 2. Advent wird die Gemeinde um 10.30 Uhr in Friedens- und um 11 Uhr in der Thomaskirche feiern. Am kommenden Mittwoch wird sdas Presbyterium beraten, wie und mit welchen Regeln wir die Gottesdienste am Heiligen Abend feiern werden.

Die Veranstaltungen in der nächsten Woche sind aufgrund der Pandemie auch ein wenig ausgedünnt. Wer zu „seiner“ Gruppe gehen möchte, schaue bitte vorher im Veranstaltungskalender auf der Homepage der Gemeinde nach, ob die Gruppenstunde auch wirklich stattfindet.




Kontaktpersonennachverfolgung; Kreis passt Vorgehen an

Viele neue Coronafälle bedeuten eine Vielzahl an Kontakten, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts nachzuverfolgen haben. Das sei auf Dauer nicht mehr leistbar, erklärt der Kreis Unna. Deshalb passe er sein Vorgehen bei der Kontaktpersonennachverfolgung der Entwicklung an und halte sich damit eng an die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI).

„Künftig werden zunächst ausschließlich die Kontakte von Infizierten im häuslichen Umfeld und besondere gefährdete Personen ins Blickfeld genommen“, so Josef Merfels, Leiter des Gesundheitsamts. Als besonders gefährdet gelten Personen ab 70 Jahren, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Patienten mit schweren Erkrankungen und einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf.

Pflicht: Kontakte selbst informieren
Positiv getestete Personen werden weiter direkt kontaktiert und erhalten Verhaltenshinweise von den derzeit 87 in der Kontaktnachverfolgung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts. Dazu gehört auch die Pflicht, alle Personen sofort selbst zu unterrichten, zu denen in den letzten vier Tagen vor dem Test und seit dem Test enger persönlicher Kontakt bestand (d.h. zehn Minuten Kontakt, ohne Maske, ohne Abstand von 1,5 Metern).

Als Kontaktperson gilt auch, wer in einem schlecht oder nicht belüftetem Raum über eine längere Zeit mit einem positiv Getesteten war. Grundlage ist die Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes dafür, einzusehen unter www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.

Welche Regeln gelten? Was bedeutet Quarantäne? Wann muss ich in Quarantäne? Wie lange dauert die Quarantäne? Das hat das Land NRW festgelegt und beantwortet die Fragen auch unter www.land.nrw/corona/faq. PK | PKU




Impfbusse stellen um Mobile: Impfangebote nur noch mit Termin

Aufgrund des großen Andrangs bei den mobilen Impfangeboten des Kreises werden auch für die mobilen Impfangebote ab sofort Impftermine vergeben. Der Kreis Unna reagiert damit auf die für alle Beteiligten unbefriedigende Situation vor den mobilen Impfangeboten in den letzten Tagen. Die Zahl der Impfwilligen hatte die beschränkten Kapazitäten der mobilen Impfangebote bei weitem überschritten, sodass immer wieder Menschen abgewiesen werden mussten.

„Das wollen wir den Impfwilligen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ersparen“, erläutert Sandra Pflanz, beim Kreis Unna zuständig für die öffentlichen Impfangebote, die Entscheidung nunmehr auch für die mobilen Impfangebote Termine zu vergeben. Obwohl der Kreis Unna die Angebote zum Impfen drastisch erhöht hatte und für jede Stadt oder Gemeinde Impfstellen eingerichtet wurden, war hier Nachfrage bei den letzten Impftagen der Busse und anderer mobiler Impfangebote weiter stark angestiegen.

Aktuell werden die Termine für die Einsätze im Dezember 2021 ins Terminvergabesystem des Kreises eingeben und sind in den nächsten Tagen unter www.kreis-unna.de/impfen buchbar.

Geimpft werden weiterhin Erst-, Zweit-, und Auffrischungsimpflinge. Verimpft werden an allen Standorten die Impfstoffe der Hersteller BioNTech/Pfizer und Moderna. Es besteht keine Wahlmöglichkeit zwischen BioNTech/Pfizer und Moderna.

Auch die Sechs-Monate-Regel gilt an den Impfbussen, wie an allen anderen Impfstellen: Liegt keine medizinische Indikation vor, müssen zwischen der Zweitimpfung und der Boosterimpfung 6 Monate Abstand liegen.

Der Kreis Unna wollte ursprünglich mit den Impfbussen ein niederschwelliges (Erst-) Impfangebot an die Stellen bringt, wo niedrige Impfquoten vorlagen und ein leicht zugängliches Impfangebot helfen sollte Bevölkerungsgruppen zu erreichen, die sonst nur schwer angesprochen werden können. Dies ist auch immer noch notwendig, wird aber aktuell konterkariert durch die hohe Nachfrage nach Boosterimpfungen auch an den Impfbussen. Diese Drittimpfungen waren zunächst den niedergelassenen Ärzten vorbehalten, sollen aber nun auch von Impfstellen und Impfbussen angeboten werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Impfungen an den Impfbussen und den weiteren mobilen Impfangeboten zu gewährleisten, um lange Wartezeiten zu vermeiden und um Leute nicht ohne Impfung wegschicken zu müssen, stellt der Kreis Unna nun auch die Impfungen bei den mobilen Impfangeboten auf vorherige Terminvergabe um. PK | PKU