Ab 10. Januar: Besuchstopp im Hellmig-Krankenhaus in Kamen und in der Klinik am Park Lünen

Aufgrund der aktuellen Ausbreitung der Omikronvariante hat sich das Klinikum Westfalen für einen kurzfristigen Besuchsstopp in seinen vier Krankenhäusern entschieden. Patientenbesuche sind ab dem 10. Januar 2022 bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt für das Knappschaftskrankenhaus Dortmund, das Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund, die Klinik am Park Lünen und das Hellmig-Krankenhaus Kamen.

Besondere Regelungen gelten für die Intensiv- und die Coronastation, die Geburtshilfe sowie für die Begleitung Sterbender. Ausnahmen vom Besuchsverbot sind nur aufgrund der Entscheidung des behandelnden Arztes sowie unter Vorlage eines gültigen Testnachweises möglich (Bürgertestung/Schnelltestung gilt für 24 Stunden, ein PCR-Test für 48 Stunden).

Damit Patienten ihre Lieben trotzdem sehen und mit ihnen sprechen können, gibt es das Angebot eines digitalen Besuchs-Services. Das Klinikum Westfalen stellt Patienten dafür jeweils ein frisch desinfiziertes I-Pad und einen Kopfhörer mit Hygieneüberzug zur Verfügung. Damit auch Ältere und Menschen, die nicht so technikaffin sind, den Service nutzen können, leistet eine Mitarbeiterin des Hauses Unterstützung.

Darüber hinaus gibt es einen digitalen Grußkartenservice, der über die Homepage www.klinikum-westfalen.de verfügbar ist.

„Gerade im Krankenhaus ist die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung durch enge persönliche Kontakte besonders hoch. Dies betrifft Patienten, Angehörige und Besucher, aber auch das Krankenhauspersonal“, erklärt das Klinikum Westfalen.




Der Impfbus kommt nach Bergkamen

Eine gute Nachricht für Impfwillige: Der Impfbus des Kreises Unna macht in Kürze in Bergkamen Station. Am kommenden Montag, 10. Januar, hält er in der Zeit von 13 – 17 Uhr vor dem Jobcenter in der Louise-Schröder-Str. 12.

Bitte beachten: Um Wartezeiten zu vermeiden, ist auch bei diesem mobilen Impfangebot eine vorherige Terminbuchung notwendig. Verimpft werden die Impfstoffe der Hersteller BioNTech/Pfizer und Moderna. Es besteht keine Wahlmöglichkeit.

Eine Terminreservierung ist über die Webseite des Kreises Unna möglich. Dort gibt es zusätzlich umfassende Informationen rund um das Thema Impfen.




Babyschwimmen im Hellmig-Krankenhaus

Neue Babyschwimmkurse für Kinder, die von Januar bis März 2021 oder von Juni bis August 2021 geboren sind, bietet die Elternschule im Hellmig Krankenhaus ab Montag, 10. Januar, an. Die Kurse finden im Schwimmbad von „Isomed Reha Kamen“ statt und bieten eine spielerische Gewöhnung an das Wasser.

Das Babyschwimmen hat sich längst als Entwicklungsförderung etabliert. Neue Bewegungsanreize im Wasser und gemeinsame Spiele und Spaß für Eltern und Kinder fördern zudem das Wohlbefinden des Kindes.
Anmeldungen nimmt Marianne Künstle in der Elternschule montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr unter Tel.: 0231 922-1252 oder per E-Mail an Elternschule@klinikum-westfalen.de entgegen. Die Kurse laufen über acht Wochen, die Teilnahme kostet 72 Euro.




Coronavirus: 62-jähriger Bergkamener gestorben

Seit demm 23. Dezember 2021 sind der Gesundheitsbehörde des Kreises Unna über die Feiertage 188 neue Fälle (in Bergkamen 19) und fünf weitere Todesfälle gemeldet worden. Verstorben sind eine 90-jährige Frau aus Unna am 24. Dezember, ein 94-jähriger Mann aus Lünen am 27. Dezember, eine 86-jährige Frau aus Lünen am 18.Dezember, eine 96-jährige Frau aus Lünen am 26. Dezember und ein 62-jähriger Mann aus Bergkamen am 27. Dezember.

25.234 Personen gelten als wieder genesen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt bei 1.914. Aktuell befinden sich 55 Patienten in stationärer Behandlung.

Inzidenz
Der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 161,1 (Stand: 27. Dezember 2021).




Ab Dienstag gilt 2G-Plus im Hallenbad Bergkamen sowie in den anderen Bädern und Sauna der GSW

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Dienstag, den 28.12.2021 mithilfe der 2G-Plus Vorschrift geregelt. Zutritt ist nur noch für vollständig immunisierte Personen möglich. Ab dem 28.12.2021 ist zusätzlich ein negatives Testergebnis (max. 24 Std. alter Schnelltest bzw. max. 48 Std. alter PCR-Test) erforderlich.

Ausnahmen:

  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gelten aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Vom 28.12.21 bis 16.01.22 gilt dies ausnahmsweise auch für 16- und 17-Jährige. In der Zeit vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 (NRW-Schulferien) benötigen Schüler und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren jedoch ebenfalls einen negativen Testnachweis. 15- bis 17-jährige müssen einen entsprechenden Schülerausweis vorlegen.
  • Für Jugendliche ab 16 Jahren gilt 2G-Plus, sofern sie keine Schüler mehr sind (sich z.B. in einem Ausbildungsverhältnis befinden).
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt und müssen daher keinen gesonderten Testnachweis vorlegen.
  • Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt 3G. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest (nicht älter als 6 Wochen) sowie ein offizieller, negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) an der Kasse beim Bäderpersonal vorzulegen.

 

Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine.

Wir empfehlen weiterhin, auf Abstand und Hygiene zu achten.

Weitere Infos finden Sie unter www.gsw-freizeit.de




Boostern jetzt schon nach drei Monaten möglich – neue Coronaschutzverordnung ab 28. Dezember

Die Landesregierung setzt die Empfehlung der STIKO um und hat in einem Erlass den Abstand zwischen zweiter und dritter Impfung neu geregelt. Ab sofort sind im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen Auffrischungsimpfungen für Personen ab 18 Jahren drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich.

Ziel ist es, so die Landesregierung in einer Mitteilung, durch den verkürzten Impfabstand mehr Menschen eine schnelle Auffrischungsimpfung zu ermöglichen, somit schwere Verläufe von COVID-19 zu verhindern und die Übertragung insbesondere der sich ausbreitenden Omikron-Variante zu einzudämmen.

Außerdem hat das Land die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Die Änderungen treten am 28. Dezember in Kraft.

Die NRW-Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte

  • private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt
  • Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
  • Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer

  • Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
  • Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.

Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich

  • Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Discotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot waren in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt.

Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Insbesondere die Weihnachtsfeiertage sollten verantwortungsbewusst begangen werden. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.




Coronavirus: Zwei weitere Todesfälle und 244 Infizierte in Bergkamen.

Heute sind der Gesundheitsbehörde des Kreises Unna 148 neue Fälle und vier weitere Todesfälle gemeldet worden.

Verstorben ist ein 93 Jahre alter Mann aus Werne am 17. Dezember, eine 86-jährige Frau aus Bergkamen am 16. Dezember, ein 70 Jahre alter Mann aus Bergkamen am 23. Dezember und ein 85-jähriger Mann aus Holzwickede am 14. Dezember. Beide Personen aus Bergkamen hatten den Status „ungeimpft“, die beiden anderen hatten den Status „geimpft“.

24.819 Personen gelten als wieder genesen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt bei 2.146, in Bergkamen bei 244. Aktuell befinden sich 54 Patienten in stationärer Behandlung.

Inzidenz

Der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 194,9 (Stand: 23. Dezember 2021).




Online-Veranstaltung zu den Themen Fake News und Impfskepsis

„Wir müssen über Corona reden!“ – so der Titel der Online-Veranstaltung mit Referent Dr. phil. Philipp Schmid am Mittwochabend, 19. Januar um 18:30 Uhr. In Zusammenarbeit mit dem Multikulturellen Forum e. V. lädt das Kommunale Integrationszentrum Kreis Unna (KI) zu der Veranstaltung zum Umgang mit Falschinformationen und Impfskepsis ein.

In Dr. Philipp Schmids Forschung geht es um den Kampf gegen Fake News und die erfolgreiche Kommunikation mit Impfgegnern. „Ich halte es für sehr wichtig, dass sich die Menschen mehr mit den Argumenten auseinandersetzen, die genutzt werden, um sie zu manipulieren.“, so der Verhaltensforscher, dessen Workshops unter anderem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei ihrer Arbeit unterstützt. Die kommende Veranstaltung richtet sich an Pädagog:innen, Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen und alle Interessierten. Teil des Vortrags ist die Vorstellung von „The Debunking Handbook 2020“.

Anmeldung zur Zoomveranstaltung
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 19. Januar um 18:30 Uhr via Zoom statt. Interessierte können sich kostenfrei bis zum 14. Januar beim Multikulturellen Forum e.V. anmelden unter guengoer@multikulti-forum.de oder telefonisch unter Tel. 02306 378 93-12. Die ersönlichen Zugangsdaten für die Zoom-Konferenz gibt es bei Anmeldung, die Einwählphase am 19. Januar beginnt um 18:15 Uhr. PK | PKU




Coronavirus im Kreis Unna: Weiterer Omikron-Fall

Im Kreis Unna gibt es einen weiteren bestätigten Omikron-Fall des Coronavirus. Der Befund wurde dem Gesundheitsamt heute mitgeteilt. Die näheren Umstände werden derzeit ermittelt. Die betroffene Person kommt aus Kamen. In diesem Zusammenhang gibt es fünf weitere Verdachtsfälle auf Infektion mit der Omikron-Variante. Insgesamt sind damit zwei Personen im Kreis Unna nachweislich mit der Variante infiziert.

Zur Variante
Die Variante Omikron (B.1.1.529) ist im November in Südafrika entdeckt worden und von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur besorgniserregenden Variante erklärt worden. Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass sich Omikron innerhalb weniger Monate gegenüber der Delta Variante in Deutschland durchsetzen könnte. Erste Untersuchungen zeigen, dass sie ansteckender als die bisherigen Varianten ist. Derzeit warten die Experten vom RKI auf genauere Daten zur Omikron-Variante, um ihr Gefährdungspotential besser einschätzen zu können. PK | PKU




Coronavirus im Kreis Unna: Erster Omikron-Fall

Im Kreis Unna gibt es den ersten bestätigten Omikron-Fall des Coronavirus. Der Befund wurde dem Gesundheitsamt heute mitgeteilt. Die näheren Umstände werden derzeit ermittelt. Die betroffene Person kommt aus Lünen.

Alle notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet worden. Weitere Fälle der Omikron-Variante sind bisher nicht bestätigt, aber nicht unwahrscheinlich: „Wir müssen davon ausgehen, dass es mehr Omikron-Fälle gibt, als wir bisher wissen. Deshalb ist es ratsam, sich unbedingt impfen zu lassen und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten. Nur so kann man sich und andere vor schweren Krankheitsverläufen schützen“, so Josef Merfels, Leiter des Gesundheitsamts.

Zur Variante
Die Variante Omikron (B.1.1.529) ist im November in Südafrika entdeckt worden und von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur besorgniserregenden Variante erklärt worden. Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass sich Omikron innerhalb weniger Monate gegenüber der Delta Variante in Deutschland durchsetzen könnte. Erste Untersuchungen zeigen, dass sie ansteckender als die bisherigen Varianten ist. Derzeit warten die Experten vom RKI auf genauere Daten zur Omikron-Variante, um ihr Gefährdungspotential besser einschätzen zu können. PK | PKU




Kinderimpfungen im Kreis Unna: Termine freigeschaltet

Am Freitag, 17. Dezember beginnt der Kreis Unna mit den Kinderimpfungen in der Impfstelle Unna. Jetzt ist das Terminbuchungsportal freigeschaltet worden. Ab sofort können Termine über www.kreis-unna.de/gegencorona gebucht werden.

Über diesen Link gelangen Eltern zunächst zu einer Altersabfrage. Dort ist das Alter der zu impfenden Person einzugeben. Für die Altersklassen 5 bis 11 werden Eltern direkt zu den Kinderimpfterminen weitergeleitet. Ältere Personen gelangen zu den übrigen Impfterminen.

Eine Übersicht über die derzeit geplanten Impf-Termine für Kinder ist unter www.kreis-unna.de/impfen zu finden. Dort ist auch eine Einwilligungserklärung eingestellt. Eltern werden gebeten, sie auszufüllen und zur Impfung mitzubringen. PK | PKU