Wildkräuterkunde: Vortrag in der Ökologiestation

Wer kennt sie nicht, die störenden Beikräuter zwischen Gemüsepflanzen und den geschätzten Rosenbeeten? Aber stimmt es denn wirklich, dass sie so unnütz sind? Am Donnerstag, 3. März, betrachtet Claudia Backenecker in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil diese Kräuter mal aus einer anderen Sichtweise.

Bei unseren Vorfahren beispielsweise wurden sie hoch geschätzt. Man heilte mit ihnen, machte „Wetter“ und Zaubereien, und gut für den Kochtopf waren sie auch noch. Die Kräuterexpertin stellt zahlreiche unterschiedliche Wildkräuter vor und erzählt von ihrer Verwendung in früherer und heutiger Zeit, wie man sie erkennt und was beachtet werden muss. Auch Rezepte und Sammeltipps werden gegeben.

Der zweistündige Vortrag beginnt um 19.00 Uhr und kostet 5,- € je Teilnehmenden. Anmeldung unter 0 23 89 – 98 09 11 (auch Anrufbeantworter).




Coronavirus: Übers Wochenende 153 neue Fälle in Bergkamen – leider sind wieder zwei Tote zu beklagen

Heute und über das Wochenende sind der Gesundheitsbehörde 1.153 neue Fälle gemeldet worden, darunter 153 in Bergkamen. Das sind alle aktuell eingegangen positiven PCR-Testergebnisse. Positive Schnelltests können derzeit nicht erfasst werden. Die Zahlen spiegeln daher nur bedingt das tatsächliche Infektionsgeschehen wieder. Was die aus den Laboren übermittelten PCR-Testergebnisse angeht, ist die Gesundheitsbehörde somit wieder auf dem aktuellen Stand. Seit Beginn der Pandemie sind 8775 Bergkamenerinnen und Bergkamener positiv getestet worden.

Drei weitere Todesfälle: Verstorben ist ein 91 Jahre alter Mann am 9. Februar aus Unna mit unbekanntem Impfstatus. Am 18. Februar verstarb ein 93-jähriger Mann aus Bergkamen ebenfalls ohne bekannten Impfstatus. Auch am 18. Februar verstarb eine 82 Jahre alte Frau aus Bergkamen mit dem Status „geimpft“.

Aktuell befinden sich 117 Patienten in stationärer Behandlung.




Noch Plätze frei in der Krankenpflegeschule Kamen: Dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraftstartet im April

Beim Start der Pflegeschule im Vorjahr wurde noch im Klassenraum gelernt. Jetzt werden andere Lösungen umgesetzt. Foto: Klinikum Westfalen

Jugendliche aus Kamen und Umgebung, die aktuell einen Ausbildungsplatz suchen, können sich jetzt noch für eine dreijährige Ausbildung in der Pflege bewerben. Am 1. April startet in der Krankenpflegeschule Kamen ein neuer Kurs zur/m Pflegefachfrau/Pflegefachmann, in dem kurzfristig Plätze frei geworden sind.

Gelernt wird in den im vergangenen Herbst eingeweihten, neuen Räumen der Schule im ehemaligen Jugendheim in Heeren-Werve. Der Unterricht erfolgt komplett papierlos, mit eigens dafür gestellten Laptops, einer digitalen Tafel und spezieller Lernsoftware. Die Schule bietet auf 760 Quadratmetern Platz für mehr als 100 Ausbildungsplätze.

Den Praxisteil absolvieren die jungen Leute im Hellmig-Krankenhaus Kamen sowie an den weiteren drei Standorten des Klinikums Westfalen in Lünen, Lütgendortmund und Dortmund-Brackel. Die Auszubildenden kommen dabei ausdrücklich nicht mit Corona-Patienten in Kontakt. Voraussetzung für die Ausbildung sind ein Realschulabschluss (bzw. gleichwertiger Abschluss), ein Hauptschulabschluss mit einer mind. 2-jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder ein höherer Abschluss.

Klaus Böckmann, Pflegedirektor im Klinikum Westfalen, ist überzeugt von dem Angebot und betont: „Pflege bietet einen absolut zukunftssicheren Beruf!“
Wer sich für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege interessiert, kann sich an Bettina Bettenbrock (bettina.bettenbrock@klinikum-westfalen.de, Tel.: 0231 922-1828) wenden oder auf der Internetseite www.klinikum-westfalen.de vorbeischauen.




Unwetter am Donnerstag: Impfzentrum bleibt geöffnet – Terminumbuchung möglich

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt am heutigen Mittwoch, 16. Februar vor einem nahenden Unwetter, das am Abend den Kreis Unna erreicht. Das Impfzentrum hat morgen dennoch grundsätzlich geöffnet – wer aber sicherheitshalber zu Hause bleiben möchte, kann unkompliziert den gebuchten Termin umbuchen.

Besonders in der Zeit von Mittwochabend 22 Uhr bis Donnerstagnachmittag 15 Uhr warnt der Wetterdienst auch im Kreis Unna vor Orkanböen. Wer am morgigen Sturm-Tag einen Termin im Impfzentrum gebucht hat, kann ihn über einen Link, der mit der Terminbestätigung per E-Mail kam, unkompliziert stornieren und für die nächste Woche einen neuen Termin buchen. In der nächsten Woche sind noch zahlreiche Termine frei verfügbar.

Wer keinen Link hat oder technische Probleme, kann auch eine E-Mail an impfungen@kreis-unna.de schreiben, um den Termin abzusagen (Namen und Termin bitte angeben).

Kreis Unna informiert auf Social-Media
Die Rettungsleitstelle des Kreises Unna beobachtet die Lage genau. Bereits seit gestern hat die Kreisverwaltung über den nahenden Sturm informiert und begleitet seitdem das Thema auf den Social-Media-Accounts unter www.facebook.com/KreisUnna und www.twitter.com/kreis_UN. Dort werden laufend Updates zu finden sein. Alle Informationen gebündelt gibt es auch in einem aktuellen Nachrichtenticker auf dem Internetportal des Kreises Unna unter www.kreis-unna.de. PK | PKU




Erste-Hilfe-Kurs an der Willy-Brandt-Gesamtschule unter Pandemiebedingungen

Erste-Hilfe-Kurs an der Willy-Brandt-Gesamtschule. Foto: C. Bautz

Jeder, der sich verletzt oder erkrankt ist, hat Anspruch auf eine unverzügliche, schnelle und angemessene Hilfe. Je nach Schwere der Verletzung bzw. Erkrankung müssen die Kräfte vor Ort schnell handeln können.

Es muss möglich sein einen Notruf abzusetzen und die Hilfsmittel zur Erstversorgung müssen griffbereit sein. Um dieses zu erlernen, nehmen zurzeit ca. 60 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 der Willy-Brandt-Gesamtschule an Erste-Hilfe-Kursen unter der Leitung der DRK-Ausbilderin Christina Bautz teil. Inhalte der Ausbildung sind die Wundversorgung, die stabile Seitenlage, die Herzdruckmassage, der Einsatz eines Defibrillators, die Helmabnahme, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vieles mehr.

Die Schüler und Schülerinnen üben in der Pandemie mit nur einem festen Partner unter strengen hygienischen Bedingungen.




Corona im Kreis Unna: Wieder mobiles Impfen in Bergkamen

Das Coronavirus greift im Kreis Unna weiter um sich – umso wichtiger ist es, einen entsprechenden Schutz durch Impfungen zu haben. Doch die Impfzahlen sind weiter rückläufig. Deshalb setzt das Gesundheitsamt künftig wieder auch auf mobile Impfangebote.

Haben sich in Kalenderwoche 3 in der Impfstelle Kreis Unna noch 1.237 Personen impfen lassen, waren es eine Woche später nur noch 1.136 und in der Kalenderwoche 5 nur noch 952 – das sind gut 23 Prozent weniger Menschen innerhalb von drei Wochen. Deshalb setzt der Kreis wieder auf mobile Angebote: „Die mobilen Angebote waren eine gute Ergänzung in Zeiten, in denen weniger Menschen in die Zentren kommen. Das wissen wir und reagieren jetzt entsprechend“, so Dr. Claudia Sauerland von der koordinierenden COVID-Impfeinheit.

Mobile Impfungen
Für die mobilen Impfungen ist keine Terminvereinbarung nötig. Geimpft werden Personen ab 12 Jahren. 12 bis 17-Jährige erhalten den Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Für Personen ab 18 Jahren stehen die Impfstoffe der Hersteller BioNTech/Pfizer oder Moderna zur Verfügung. Es besteht keine Wahlmöglichkeit. Es ist eine FFP2-Maske zu tragen. Die ersten Termine sind:

Freitag, 25. Februar, Bergkamen, Präsidentenstraße 45, 14 bis 18 Uhr
Freitag, 4. März, Bergkamen, Rotherbachstraße 42a, 14.30 bis 18.30 Uhr
Samstag, 19. März, Unna, Stadteilzentrum Erlenweg 10 (Gartenvorstadt), 12 bis 16 Uhr

Kinder-Impfungen
Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren finden nach Terminvereinbarung in den Impfzentren statt:

Lünen an der Borker Straße 56 – 58 montags bis sonntags von 14 bis 19 Uhr und in
Unna an der Platanenallee 20a freitags von 13 bis 18.30 Uhr statt.

Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren können sich ebenfalls in Unna und Lünen impfen lassen.

In Lünen finden die Impfungen vom 16. bis 20. Februar in der Zeit von 14 bis 19 Uhr statt, bis dahin von 12 bis 19 Uhr.
In Unna gibt es den schützenden Pieks montags, dienstags, mittwochs und freitags von 13 bis 18.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 13.30 Uhr.

Die Übersicht aller Termine ist unter www.kreis-unna.de/impfen zu finden. Dort gibt es auch die Möglichkeit zur Terminbuchung.

Zweite Booster-Impfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung für

Menschen ab 70 Jahren,
Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege,
Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie
Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patient- und Bewohnerkontakt).

Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischungsimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten. Personen, die nach der 1. Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.

Novavax-Impfstoff
Das Land NRW hat Anfang Februar angekündigt, dass der Impfstoff Novavax zunächst über die Koordinierenden Impfeinheiten der Kreise und kreisfreien Städte verteilt werden soll. Das heißt, dass der Impfstoff zunächst ausschließlich im Rahmen kommunaler Impfangebote zur Verfügung stehen wird. Er soll bestimmten Personengruppen vorbehalten bleiben, so das Land NRW.

Wie viele Impfdosen geliefert werden, wann sie zur Verfügung stehen und wie die Impfungen organisiert werden sollen – dazu hat sich das Land NRW noch nicht geäußert.

Statistik noch nicht aussagekräftig
Die derzeitige Corona-Statistik stimmt noch immer nicht mit dem aktuellen Infektionsgeschehen überein. Zwar können die Mitarbeiter im Gesundheitsamt mit dem umgestellten technischen Verfahren schneller arbeiten und neu eingestellte Mitarbeiter unterstützen die Arbeit, doch es werden zu viele Infektionen von den Laboren gemeldet, als dass sie zeitnah abgearbeitet werden könnten.

Es gilt daher umso deutlicher: Wer einen positiven Corona-Test hat, muss selbst handeln. Eine Meldung vom Gesundheitsamt kann zeitnah in vielen Fällen nicht sichergestellt werden. Die aktuellen Isolations- und Quarantäne-Regeln sind zu finden beim Land NRW unter www.land.nrw/corona/faq oder auch beim Kreis Unna unter www.–kreis-unna.de/corona. PK | PKU




Naturheilkunde für zu Hause: Vortrag in der Ökologiestation

Ob Husten oder Halsschmerzen, Bauchschmerzen oder Blasenentzündung, Schlaflosigkeit, Unruhe, Insektenstiche oder Gelenkschmerzen: es gibt wunderbare, schonend und sanft wirkende Möglichkeiten zur Eigenbehandlung aus dem Garten der Natur.

Sabine Geisler (Krankenschwester in der Naturheilkunde und Ayurvedatherapeutin) stellt am Montag den 21. Februar in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil Kräuter und Heilpflanzen zur innerlichen und äußerlichen Anwendung vor und gibt praktische Anwendungsdemonstrationen und -beispiele: Wickel, Waschungen, Auflagen, Öle und Tees.

Zu der Veranstaltung, die von 19.30 bis 21.30 Uhr dauert und 15,- € je Teilnehmer kostet, kann man sich unter 0 23 89-98 09 11 (auch Anrufbeantworter) bis zum 1. Dezember beim Umweltzentrum Westfalen anmelden. Seminarunterlagen werden zur Verfügung gestellt. Informationen zur Dozentin finden sich unter www.naturheilkunde-geisler.de. Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein (2-G-Regel). Die Anzahl ist begrenzt. Bitte eine Mund-Nasen-Bedeckungen für den Weg zum Sitzplatz mitbringen.




Coronaschutzverordnung angepasst: 2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen. So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden. Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.

Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Immunisierten gleichgestellt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind im Rahmen der Coronaschutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage

Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen aufgrund des Zusammentreffens vieler Menschen das Infektionsrisiko erhöht ist, gilt:

  • Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis. Die Behörde entscheidet, ob sie das Einhalten dieser Voraussetzungen durch stichprobenartige Kontrollen oder durch Absperrungen und Zugangskontrollen sicherstellt. Letztere müssen angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner erlauben.
  • Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
  • Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle). Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen. Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.

Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen. Zudem können sie auch für Bereiche außerhalb der Brauchtumszonen die Geltung von einzelnen für die Brauchtumszonen geltenden Regelungen anordnen, so zum Beispiel das Umzugsverbot. Sämtliche genannten Regelungen bedürfen keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr.

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen

Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst.

  • Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
  • Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.



Am 18. Februar Blutspendetermin im Treffpunkt an der Lessingstraße

Der nächste Blutspendetermin des DRK in Bergkamen findet statt am Freitag, 18. Februar, von 15 bis 20 Uhr im Treffpunkt, Lessingstraße 2, in Bergkamen-Mitte.

„Eine zuverlässige Blutversorgung benötigt Kontinuität bei den Spenden. Jede Blutspende hilft!“ Mit Aufrufen wie diesem hat der DRK Blutspendedienst in der Vergangenheit auf die Notwendigkeit von Blutspenden hingewiesen. Wer bisher Blut gespendet hat, konnte nur selten erfahren, wem durch sein Blut geholfen worden ist. Das Rote Kreuz kennt mittlerweile viele Beispiele von Patienten und schwerverletzten Unfallopfern wie Gina Rühl, die ihren linken Arm bei einem Motorradunfall verlor. Die Studentin arbeitet als Motivationstrainerin und ist als Influencerin aktiv. Sie ruft jetzt zur Blutspende beim DRK auf! „Ich habe überlebt, weil im richtigen Moment die passenden Blutkonserven bereitstanden.“ sagt Gina Rühl im Gespräch mit dem DRK und möchte der Blutspende ein Gesicht geben. „Wir haben uns an eine zuverlässige Versorgung mit Blutpräparaten gewöhnt.“ berichtet Stephan David Küpper, Pressesprecher des DRK Blutspendedienst West und ergänzt: „Sie funktioniert allerdings nur, wenn viele Menschen regelmäßig Blut spenden.“

Seit Ende 2021 gilt auf allen Blutspendeterminen vom DRK-Blutspende­dienst West (NRW/Rheinland-Pfalz/Saarland) eine 3G-Regelung. Zutritt erhalten ausschließlich Menschen, die den Status geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Es besteht zusätzlich FFP2-Maskenpflicht. Termin­reservierungen bleiben Bestandteil des Corona-Schutzkonzeptes. www.blutspende.jetzt Sie reduzieren Warteschlangen und sichern Abstände. Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“. Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet. Weitere Informationen und Corona-FAQ finden Sie unter www.blutspendedienst-west.de/corona




Meldeverzug bei Corona-Fallzahlen: Keine Meldung mehr für Freitestung

Bereits gestern hatte der Kreis Unna im Rahmen einer Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass die extrem hohen Fallzahlen bei der Meldung der Infektionen an das RKI und auf der eigenen Internetseite erheblich von den tatsächlichen Infektionszahlen abweichen. Der Leiter des Gesundheitsamtes hatte die Diskrepanz mit bis zu 4.000 Fällen angegeben, die sich aktuell noch nicht im System befinden.

Im Nachgang meldet das Gesundheitsamt heute, dass negative Testungen zur Freitestung nicht mehr ins System hochgeladen werden müssen und auch nicht mehr hochgeladen werden können. Die Genesenen werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen automatisch als genesen registriert.

Für Landrat Mario Löhr entspricht diese Situation nicht dem Anspruch mit dem der Kreis an die Aufarbeitung der Pandemie herangehe. Man arbeite deshalb bereits mit mehr Personal und werde auch noch weitere Einstellungen vornehmen. Dabei verwies Löhr auf die erfolgreiche Rekrutierungs-Kampagne „Covid-Heroes“ von denen bereits rund zwanzig neue Mitarbeitende ihren Job angetreten haben und denen weitere vierzig folgen werden. PK | PKU




Corona-Virus: Eine Bergkamenerin und ein Bergkamener gestorben

Der Kreis Unna meldet zwei weitere Todesopfer in Bergkamen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Verstorben ist eine 76-jährige Frau aus Bergkamen am 26. Januar und ein 81 Jahre alter Mann aus Bergkamen am 29. Januar. Beide hatten den Status „geimpft“. Seit Beginn des Pandemie sind in Bergkamen 56 Todesopfer zu beklagen, im Kreis Unna sind es 577. Aktuell befinden sich 100 Patienten in stationärer Behandlung. 6325 Bergkamenerinnen und Bergkamen haben sich in den zwei Jahren an Covid 19 und an dessen Varianten infiziert.

Die Omikron Variante wird inzwischen bei 90 Prozent der Fälle vermutet. Auf eine Sequenzierung wird in den Laboren vermehrt verzichtet. Differenzierte Zahlen über die Virusvarianten werden darum zurzeit nicht mehr aktualisiert.