GSW verlängern die Zählerablesung: Ableser sind bis zum 30. Dezember unterwegs

Aufgrund der großen Anzahl von nicht angetroffenen Eigentümern verlängern die GSW den Ablesezeitraum bis zum 30. Dezember. Bis zu diesem Datum sind die Ableser der Firma ASP aus Unna für die GSW unterwegs. Darüber hinaus werden Plausibilitätsprüfungen noch bis in das Jahr 2017 hinein vorgenommen.

StromAbgelesen werden im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung alle Strom-, Erdgas-, Trinkwasser- und Fernwärmezähler. Dies gilt auch für Kunden, die von einem fremden Lieferanten versorgt werden.

Durchgeführt wird die Ablesung montags bis freitags von 8.00 bis 19.00 Uhr sowie samstags von 10.00 bis 16.00 Uhr.

Alternativ besteht für alle Kunden die Möglichkeit der bequemen Online-Erfassung unter www.gsw-kamen.de.

Die GSW hatten in der Vergangenheit vermehrt Warnungen vor Betrügern, die sich als Stadtwerke-Mitarbeiter ausgeben, veröffentlicht. Dadurch sind die Menschen zunehmend sensibilisiert und reagieren zu Recht vorsichtig auf fremde Menschen an der Haustür. Das Ablesepersonal weist sich daher auf Wunsch gerne aus.




Stadtwerke erweitern Engagement auf hoher See: GSW beteiligen sich an Trianel Windpark Borkum II

Die GSW bauen ihr Engagement in der Windenergie auf hoher See weiter aus und haben sich für eine Beteiligung an der zweiten Ausbaustufe des Trianel Windpark Borkum (TWB II) entschieden. Am Donnerstag hat der Rat der Stadt Kamen der geplanten Investition von 7,5 Millionen Euro zugestimmt. Diue Zustimmung des Bergkamener Stadtrats wird in seiner Sitzung am 15. Dezember erwartet.

rp_TWB-2-140411-c-Trianel-Areva-Wind-Jan-Oelker-_print.jpg„Die Offshore-Windenergie ist nicht nur eine wichtige Säule für die Energiewende. Zusammen mit Trianel haben wir mit der ersten Ausbaustufe den Schritt offshore gewagt und das Projekt hat sich sehr positiv entwickelt“,  erklärt GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl. „Mit dem Trianel Windpark Borkum II wollen wir daran anknüpfen und noch unter den alten EEG-Bedingungen eine hohe Rendite erzielen. Nebenbei bauen wir so unser Erneuerbaren-Portfolio weiter aus.“ Im Rahmen einer vorläufigen Investitionsentscheidung haben die GSW einen Anteil von etwa 8 Megawatt (MW) am Trianel Windpark Borkum II gezeichnet. Die finale Investitionsentscheidung sowie der Baubeschluss für den Offshore-Windpark im Gesellschafterkreis sind indes für das erste Halbjahr 2017 geplant. Der Bau könnte dann Anfang 2018 beginnen.

Der Bauplatz für den Trianel Windpark Borkum II liegt in der Nordsee, 45 Kilometer vor der Küste Borkums, in direkter Nachbarschaft zur ersten Ausbaustufe des kommunalen Windparks. Bis spätestens Ende 2019 sollen die 32 Windkraftanlagen des Anlagenherstellers Senvion mit einer Gesamtleistung von rund 203 MW vollständig errichtet werden und ans Netz gehen. Wesentliche Voraussetzungen dafür wurden bereits mit der ersten Ausbaustufe des Trianel Windpark Borkum gelegt. So sind die benötigte parkinterne Umspannplattform sowie der Netzanschluss bereits vorhanden. Auch ist die Phase II des Windparks bereits vollständig vom zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) genehmigt. Nach der Fertigstellung wird der Trianel Windpark Borkum II jährlich rund 800 Millionen Kilowattstunden pro Jahr produzieren. Dies entspricht der ganzjährigen Versorgung von rund 200.000 Vier-Personen-Haushalten mit umweltfreundlicher Energie.

Die erste Ausbaustufe des Trianel Windpark Borkum mit 40 Windkraftanlagen und einer Gesamtleistung von 200 MW wurde am 1. September 2015 in Betrieb genommen. Neben den GSW sind weitere 32 Stadtwerke und regionale Energieversorger aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz sowie die Stadtwerke-Kooperation Trianel an dem ersten rein kommunalen Offshore-Windpark in der Nordsee beteiligt. Die GSW halten einen Anteil von 5 MW an dem Windpark TWB I.




Leserbrief zum Thema „Windenergie“

 Zum Thema „Windenergie hat uns ein Leserbrief erreicht, den wir hier ungekürzt veröffentlichen. Sie müssen nicht die Meinung und Haltung des „Bergkamen-Infoblog“ widergeben.
Karlheinz Röcher für den Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen e.V.:
„Das Thema ‚Klimaschutz und Energiewende‘ scheint in Bergkamen auf wenig Interesse zu stoßen, wenn man das an der geringen Zahl der Zuhörer bei der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag festmacht. Schließlich ging es um das Thema ‚Mögliche Konzentrationszonen für Windkraft in Bergkamen‘. Andererseits ist das aber auch wiederum nicht überraschend, weil die Politik in Bergkamen (alle Parteien und die Verwaltung) seit Jahren keine Gelegenheit auslässt, um ihr Nicht-Handeln in dieser Frage zu demonstrieren. Dennoch betont der I. Beigeordnete/Baudezernent Dr. Peters – einer Mantra gleich (so auch in dieser Ausschusssitzung) – immer wieder … ‚wir haben viel Sympathien für regenerative Energien’…. Dabei ist die Faktenlage für Bergkamen eindeutig: Der Ausbau der regenerativen Energien – auch als öffentliches Signal verstanden – kann nur mit der Nutzung der Bergehalde „Großes Holz“ nennenswert nach vorne gebracht werden. Einmal durch die Errichtung von Windkraftanlagen im nordöstlichen Bereich der Halde bzw. durch Flächen-Photovoltaikanlagen an der südlichen Hanglage. In dem nun vorgestellten internen Gutachten der Verwaltung zur Ermittlung von Windkraftkonzentrationszonen wird die Halde wg. ‚weicher Tabukriterien‘, die durch den neuen LEP (Landesentwicklungsplan) vorgegeben seien, ausgeschlossen. Dieses ist nicht zutreffend, weil der LEP auch in diesem Fall der Kommune die Entscheidung überlässt, ob sie die in ihrem Stadtgebiet liegende Bergehalde neu überplant und Flächen für regenerative Energien ausweist. Im Klartext: Die Politik in Bergkamen will nicht … und ansonsten sieht sie sich ‚gut aufgestellt‘ im ‚Strukturwandel‘ mit Logistik, Logistik, Logistik…. und dem Wunsch nach einem neuen Gewerbegebiet in geschützter Landschaft in Rünthe-Ost.  Am Rande sei noch erwähnt, dass der Aktionskreis am 24.11.2016 allen Ratsmitgliedern eine Postkarte hat zukommen lassen, mit der Bitte sich in den nächsten Wochen und Monaten intensiver mit diesem Thema auseinanderzusetzen und den Aktionskreis als Gesprächspartner zu nutzen. Bei uns hat sich niemand gemeldet. Dieser ‚Rat‘ will auch keine Bürgerbeteiligung!“



Für Windenergie gibt es keine Vorranggebiete in Bergkamen

Für Windenergie ist Bergkamen offensichtlich kein gutes Pflaster. So lässt sich das Ergebnis eines weiteren Gutachtens zu möglichen Windvorranggebieten in Bergkamen auf einen kurzen Nenner bringen. Dieses Gutachten haben Barbara Thiede und Heiko Busch aus dem Planungs- und Umweltamt erarbeitet und in der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt.

Mehr als ein Windrad ist laut Gutachten auf dem Galgenberg nicht möglich.
Mehr als ein Windrad ist laut Gutachten auf dem Galgenberg nicht möglich.

Ergebnis ist, dass es im Stadtgebiet nur zwei relativ kleine Flächen gibt, eine in Overberge in Nachbarschaft zum bestehenden Windrad und in Heil am Westenhellweg gegenüber dem Kraftwerk, die theoretisch mehrere Windräder aufnehmen könnten. Praktisch sei dies aber nicht möglich. Beispielsweise befindet sich die Fläche in Heil im Überschwemmungsgebiet der Lippe. Der Bau von Windrädern dort würden umfangreiche teure Gründungsmaßnahmen notwendig machen, die sich nach Ansicht von Heiko Busch wirtschaftlich nicht rechnen würden.

Möglich ist allerdings der Bau von einzelnen Windrädern in Bergkamen an rund einem halben Dutzend Standorten. Allerdings haben Barbara Thiede und Heiko Busch nicht untersucht, ob hier Belange des Natur- und Landschaftsschutzes Ausschlusskriterien seien könnten. Hierauf wird ohnehin der Kreis Unna achten. Der Kreis Unna wäre dann auch Genehmigungsbehörde für den Bau der Anlage.

Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses nahmen das Gutachten zunächst nur zur Kenntnis. Welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, soll nun in den Fraktionen beraten werden.




Städtische Energiebewirtschaftung erfolgreich: In 14 Jahren die Stadtkasse um ca. 14,5 Mio. Euro entlastet

Das Dezernat für Bauen und Stadtentwicklung zieht eine erfolgreiche Bilanz, was die Energiebewirtschaftung der städtischen Gebäude in den letzten 14 Jahren angeht.

„Durch die systematische und ganzheitliche Energiebewirtschaftung der  städtischen Liegenschaften konnten die städtischen Haushalte um ca. 14,5 Mio. Euro (bezogen auf 1995) entlastet werden“, so teilt der für die Gebäudebewirtschaftung zuständige Erste Beigeordnete Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters erfreut mit. Gelder die für dringende und notwendige Aufgaben der Stadt bzw. zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden konnten.

Die regelmäßig veröffentlichten Energieberichte (Verfasser: Wilhelm Becker, Amt für Bauberatung, Bauordnung und Hochbau) zeigen die Aktivitäten und Erfolge der kommunalen Energiebewirtschaftung. In dem nun vorliegenden 13. Energiebericht ist die Entwicklung der Kosten und Verbräuche von 2001 bis einschließlich 2015 beschrieben. Der Energiebericht kann hier als PDF eingesehen bzw. gedownloaded werden.

für Energie- und Wasserbeschaffung auf ein Jahr gerechnet rd. 1,7 Mio. € höher gewesen.

22, die in den letzten 15 Jahren (bezogen auf 1995), nicht in die Umwelt gelangt sind.

Obschon den erneuerbaren Energien die Zukunft gehört, ist die Energiewende noch lange nicht geschafft. Sie ist nach wie vor ein viel diskutiertes Thema und ein weitreichendes Projekt, dessen Umsetzbarkeit mal realistisch, mal in weiter Ferne erscheint. Auf Bundesebene beschlossen, betrifft sie alle Bürger und muss vorrangig vor Ort umgesetzt werden.

 




GSW senken die Erdgaspreise – die Strompreise bleiben stabil

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen gibt erneut Vorteile beim Erdgaseinkauf an die Kunden weiter. Nach Aussage der GSW kann ein Vier-Personen-Haushalt im Jahr 2017 bis zu 171 Euro sparen. Nach der Preissenkung zum Anfang dieses Jahres senken die GSW erneut die Erdgaspreise zum 01. Januar 2017. Kunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh sparen zwischen 47,60 Euro und 171,36 Euro pro Jahr – je nach gewähltem Gasprodukt des Kunden.

GSW-Gebäude in Kamen.
GSW-Gebäude in Kamen.

Neben der klassischen Grundversorgung bieten die GSW ihren Kunden schon seit Jahren die Sonderabkommen GSW Erdgas Fix und GSW Erdgas Max an. Mit diesen Verträgen erzielt ein Haushaltskunde die höchsten Einsparpotentiale. „Wir werden die Kunden in der Grundversorgung mit unseren Preisinformationsschreiben über unsere attraktiven Sonderabkommen informieren. Dies haben wir bereits im vergangenen Jahr getan und darauf eine sehr gute Resonanz erhalten“, erläutert Vertriebsleiter Thomas Gaide.

Die Geschäftsführer Jochen Baudrexl und Robert Stams freuen sich, ihren Kunden die positive Nachricht zu der Senkung der Erdgaspreise überbringen zu können: „Trotz der immer schwieriger werdenden Bedingungen auf den Energiemärkten und dem Rekordniveau an staatlich regulierten Bestandteilen in den Energiepreisen, garantieren wir unseren Kunden auch im Jahr 2017 ein attraktives und faires Preisniveau in Verbindung mit bedarfsgerechten Produkten.

Die Strompreise für das Jahr 2017 werden die GSW trotz ebenfalls gestiegener staatlicher Preisbestandteile stabil halten. „Es freut uns, unseren treuen Kunden wieder mitteilen zu können, dass sich ihr Vertrauen in den lokalen Energieanbieter erneut auszahlt.“ Die GSW hatten im vergangenen Jahr sogar ihre gesamten Energiepreise gesenkt. Die preissteigernden Effekte durch staatliche Umlagen konnten die GSW in allen Segmenten durch eine optimale Energiebeschaffung ausgleichen und geben diesen Vorteil nun bereits zwei Jahre in Folge direkt an Ihre Kunden weiter.

Aktuelle Zusatzinformationen

  • Mittlerweile sind rund 80 Prozent des Strompreises nicht mehr vom Energieversorger selbst beinflussbar, sondern auf unternehmensexterne Faktoren wie Umlagen und Abgaben zurückzuführen.
  • Es zeigt sich, wie wichtig es war, dass der Gesetzgeber mit der EEG-Reform 2017 Ausschreibungen eingeführt hat. In Zukunft wird die Förderung dadurch kosteneffizienter.
  • Die Effekte der EEG-Reform werden sich allerdings erst langfristig bemerkbar machen.
  • Hauptsächlich sind es die Bestandsanlagen, die das EEG-Konto belasten. Hier existieren hohe Vergütungssätze, die aufgrund des Bestandsschutzes nicht korrigiert werden dürfen.
  • Auch viele andere Faktoren sind für die Höhe der EEG-Umlage verantwortlich (z. B. niedrige Börsenstrompreise, Marktprämie gleicht Differenz zwischen Fördersatz und Börsenstrompreis aus).
  • Die Kosten der Energiewende machen sich nicht nur in der EEG-Umlage bemerkbar, sondern insbesondere auch in steigenden Netzentgelten (Netzaus- und Umbau).

Hintergrund der EEG-Umlage

Die Bundesregierung verfolgt mit der Energiewende das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 bis 95 Prozent zu reduzieren und dazu den Anteil der erneuerbaren Energien auf mindestens 80 Prozent an der Stromerzeugung zu erhöhen. Der Gesetzgeber unterstützt die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Erdwärme über das Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG). Betreiber von Solarmodulen, Windparks oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen haben über eine Dauer von 20 Jahren einen Anspruch auf finanzielle Förderung. Anlagen, die vor August 2014 in Betrieb genommen wurden, können vom Netzbetreiber einen gesetzlich garantieren Festpreis („EEG-Vergütung“) erhalten. Bei neueren Anlagen, die eine bestimmte Größe überschreiten, müssen sich die Anlagenbetreiber selbst um die Vermarktung des Stroms kümmern. In der Regel beauftragen sie hierfür sogenannte Direktvermarkter. Die Direktvermarktung wird mit einer „Marktprämie“ unterstützt. Sie gleicht die Differenz zwischen einem festgelegten Fördersatz („anzulegender Wert“) und dem durchschnittlichen Börsenstrompreis aus. Ab dem kommenden Jahr wird die Höhe des Fördersatzes durch Ausschreibung ermittelt. Gefördert werden dann nur noch Anlagen, die in der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten. Dadurch soll das EEG kosteneffizienter werden und der Anstieg der EEG-Umlage auf lange Sicht eingedämmt werden. EEG-Vergütung und Marktprämie werden durch die EEG-Umlage finanziert. Ein Stromlieferant hat die Aufgabe, die EEG-Umlage bei den Stromkunden zu erheben und in vollem Umfang an die vier Übertragungsnetzbetreiber weiterzuleiten. Diese verwalten das „EEG-Konto“. Die EEG-Umlage wird, wie zuletzt am 14. Oktober 2016, von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils für das folgende Kalenderjahr bundesweit bekanntgegeben.




Vorsicht Fußgänger: Die Stadt hat jetzt auch ein Elektro-Auto

Nach zwei Tretrollern und zwei E-Bikes hat die Stadtverwaltung mit dem Smart Fortwo electric drive das erste umweltfreundlich Auto angeschafft. Bürgermeister Roland Schäfer und Amtsleiter Zentrale Dienste Thomas Hartl präsentierten den Gebrauchtwagen. Neu, das sind sich beide einig, hätten sie ihn nicht angeschafft. E-Autos seien noch viel zu teuer, erklären sie. Die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung fällt auch beim ADAC oder bei Auto Bild vernichtend aus.

Bürgermeister Roland Schäfer und Thomas Hartl stellen den neuen gebrauchten E-Smart der Stadtverwaltung vor.
Bürgermeister Roland Schäfer und Thomas Hartl stellen den neuen gebrauchten E-Smart der Stadtverwaltung vor.

Gekostet hat der neue Gebrauchte 10.000 Euro. Das sei ein Schnäppchen, wie der Bürgermeister meint. Hinzu kommt die Monatsmiete für die Batterie von 65 Euro. In Fahrt gebracht hat der Kleinwagen einen Stromverbrauch, der etwa 1,5 Liter Diesel entspricht. Für Fahrten innerhalb des Kreises Unna sei die Reichweite mit einer Stromladung von 145 Kilometern ausreichend, meint Thomas Hartl.

Die Ladestation in der Garage mit der Mahnung, vor dem Start das Kabel aus der Steckdose am Auto zu ziehen.
Die Ladestation in der Garage mit der Mahnung, vor dem Start das Kabel aus der Steckdose am Auto zu ziehen.

Immer innerstädtischen Verkehr könnte der leise 75 PS starke Flitzer zu einer Gefahrenquelle für Fußgänger werden. „Viele schauen nicht nach rechts und links, wenn sie die Straße überqueren wollen, sondern verlassen sich auf ihr Gehör“, sagte Roland Schäfer. Doch da kommt nicht viel. Im Auto vernehmen der Fahrer und der Beifahrer allenfalls die Rollgeräusche der Reifen und das Gebläse der Klimaanlage.

Strom erhält das städtische E-Auto aus einer ganz normalen Steckdose. Doch das dauert mindestens sieben Stunden. Wenn der Smart Fortwo electric drive in der Garage steht, muss er also die Nacht produktiv nutzen.




GSW und Stadtwerke Unna gründen gemeinsame IT-Firma

Die Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen und die Stadtwerke Unna wollen noch enger zusammenarbeiten. Am Freitag präsentierten ihre beiden Geschäftsführer Jochen Baudrexl und Jürgen Schäpermeier die gemeinsame „Provion Stadtwerke IT GmbH“. Langfristig erhoffen sie sich Einsparungen im sechsstelligen Euro-Bereich und eine Stärkung ihrer Marktpositionen.

Präsentierten die neue IT-Firma "Provion" (v.l.): Bernd Kerkhoff (Leiter IT Stadtwerke Unna), Jochen Baudrexl, Jürgen Schäpermeier und Bernhard Sarbeck (Leiter IT GSW).
Präsentierten die neue IT-Firma „Provion“ (v.l.): Bernd Kerkhoff (Leiter IT Stadtwerke Unna), Jochen Baudrexl, Jürgen Schäpermeier und Bernhard Sarbeck (Leiter IT GSW).

Einsparungen im Personalbereich werde es nicht geben, betonten die beiden Geschäftsführer. Die oft beschworenen Synergieeffekte sollen vielmehr bei der Beschaffung und Pflege von Software sowie beim Kauf von Hardware erzielt werden.

Beide kommunalen Unternehmen arbeiten mit fast den gleichen Computerprogrammen. Tut man sich hier zusammen, verringern sich die Kosten umgerechnet auf die Kundenzahl. Noch mehr Einsparungen sehen Baudrexl und Schäpermeier beim Kauf der Elektronik. Bisher betrieb beispielsweise jedes der beiden Unternehmen zwei sehr kostspielige Server. Der jeweils zweite Server wird zur Daten- und Betriebssicherheit benötig. Unter dem Dach der „Provion“ wird es künftig nur noch zwei Server für beide Stadtwerke geben.

Inzwischen sind GSW und SWU sowohl über ein Glasfaserkabel als auch über eine Richtfunkstrecke miteinander verbunden. Letztere dient ebenfalls der der Betriebssicherheit, falls irgendwo irgendwann einmal auf der 14 Kilometer langen Strecke zwischen den beiden Unternehmenssitzen ein Bagger bei Erdarbeit die Lichtwellenleitung kappen sollte.

Baudrexl und Schäpermeier betonen, dass ihnen nicht nur die Betriebssicherheit, sondern auch die Sicherheit der Daten ihrer Kunden wichtig sei. Um beides auch in Zukunft zu gewährleisten, seien hohe Investitionen in Soft- und Hardware notwendig. Die neue Gesellschaft helfe dabei, die Kosten hierfür erträglich zu gestalten.




Photovoltaikanlage von den GSW pachten – Strom auch für den Eigenbedarf

Zwischen 1.300 und 1.900 Sonnenstunden werden durchschnittlich in Deutschland gezählt. Die GSW bieten ihren Kunden mit dem GSW EnergieDach die Möglichkeit, die Kraft der Sonne zu nutzen, um sich selbst mit Strom zu versorgen.

„Mittels der Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Speicher können unsere Kunden ihren eigenen Strom produzieren und dauerhaft ihre Energiezukäufe senken“, so der Energieberater der GSW, Jörg Böttcher. Die GSW errichten dazu eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ihrer Kunden und kümmern sich um dessen Betriebsführung und Instandhaltung. „Die Kunden tragen keine Investitionskosten und profitieren von dem Rundum-Sorglos-Paket“, weiß der Energieberater. „Der Kunde zahlt dafür lediglich ein monatliches Pachtentgelt an die GSW.“

Der vom Kunden nicht selbst genutzte Solarstrom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und dem Kunden nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergütet. Die lokale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird gesteigert und ein Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung geleistet.

„Ob sich ein Dach für die Installation einer PV-Anlage eignet und welche Anlage die Richtige ist, können unsere Kunden einfach auf unserer Webseite über den GSW EnergieDach-Rechner erfahren“, erläutert Böttcher.

Zu dem Rechner gelangt man direkt über die Startseite des GSW-Internetauftritts unter www.gsw-kamen.de oder direkt über den Link www.gsw-kamen.de/service/energieberatung/energiedach.




AfA-Stadtverband: Bergkamener Biomassekraftwerk bis 2025 sicher am Netz

Ein hochmodernes Biomassekraftwerk präsentierte der Kraftwerksleiter Frank Abel am vergangenen Mittwoch der SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen an der Ernst-Schering-Straße. „Was für eine leistungsstarke Anlage mit 20 MW mitten in Bergkamen steht, wird einem richtig bewusst, wenn sie vor Augen hat“, merkte der Vorsitzende Jens Schmülling während des Rundgangs an.

Der AfA-Stadtverband besichtigte das Bergkamener Biomassekraftwerk.
Der AfA-Stadtverband besichtigte das Bergkamener Biomassekraftwerk.

Betrieben von 19 hochqualifizierten Mitarbeitern werden täglich 420t Biomasse in dem RWE Kraftwerk in Energie umgewandelt und über das Netz GSW an bis zu 5.000 Haushalte eingespeist. Bis 2025 ist der Betrieb der Anlage durch die EEG Umlage in Bergkamen sicher am Netz. „Danach müsse man sehen, wie sich der Energiemarkt weiter entwickle“, so Frank Abel, Leiter des Kraftwerks. „Bei einem weiteren Strompreisverfall und gleichzeitiger Abschmelzung der EEG Förderung lässt sich ein solches Kraftwerk irgendwann nicht mehr wirtschaftlich betreiben“, so Frank Abel weiter. Hier ist die Politik gefordert, diese Botschaft nahmen die Lokalpolitiker am Ende einer interessanten Besichtigung mit nach Hause.




Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Genehmigung fürs Trianel Kraftwerk Lünen

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster hat, am 16. Juni 2016, nach intensiver Prüfung die Rechtmäßigkeit des durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides und weiterer Genehmigungen zum Bau und Betrieb des Kohlekraftwerks der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH (TKL) bestätigt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte am 20.11.2013 der Firma Trianel einen neuen Vorbescheid nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 9 BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerks in Lünen erteilt.

Der neue Vorbescheid schließt laut Bezirksregierung Arnsberg diejenige Regelungslücke, die durch die gerichtliche Aufhebung des ersten Vorbescheids vom 06.05.2008 im Rahmen des gestuften Genehmigungsverfahrens entstanden ist.

Auf diese Weise wurde durch die nachträgliche Ersetzung des gerichtlich aufgehobenen ersten Vorbescheids die Grundlage für die bereits erteilten Teilgenehmigungen wiederhergestellt und die Betriebsgenehmigung erteilt.

Mit dem Vorbescheid wurde das Vorliegen der bauplanungsrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Bau- und den Betrieb des Kohlekraftwerks festgestellt.