Neue Strom- und Wasserversorgungsleitungen in der Hermann-Stehr-Straße

Stromnetz in Bergkamen wird erneuert: Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen tauschen die Versorgungsleitungen in ihrem Stromnetz in der Hermann-Stehr-Straße in Oberaden aus. Ab Montag (27. Februar) beginnen die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Strom- und Wasserleitung auf einer Gesamtlänge von etwa 300 Metern. Die Maßnahme wird sich von der Hausnummer 2 (Einmündung zur Jahnstraße) bis zur Hausnummer 28 erstrecken.

Bei dieser Baumaßnahme werden die Versorgungsleitungen im Stromnetz erneuert beziehungsweise verstärkt. Darüber hinaus wird die Wasserleitung ausgetauscht. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich etwa zwei Monate andauern. Im Zuge dieser Baumaßnahmen kann es durch eine halbseitige Sperrung der Straße zu temporären Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen, wofür die GSW um Verständnis bitten. Sollten kurzfristige Stromabschaltungen unvermeidlich sein, werden die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig darüber informiert.

Um eine sichere und zuverlässige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, investieren die GSW regelmäßig in die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Netze.




Stadtspitzen und GSW einigen sich auf interkommunale Planung der Klimazukunft im Versorgungsgebiet Kamen, Bönen, Bergkamen

Die GSW und die Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen kooperieren künftig noch stärker im Themenkomplex Klimaschutz.

Im Rahmen der gemeinsamen Ausrichtung der Klimazukunft im Versorgungsgebiet der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen und den Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen haben Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen, Bergkamens Bürgermeister Bernd Schäfer und Bönens Bürgermeister Stephan Rotering mit GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl eine gemeinsame, noch stärkere strategische Ausrichtung für die Planung der Klimazukunft im Versorgungsgebiet vereinbart.

Hierzu wurde im Rahmen der Arbeitsorganisation ein Lenkungskreis mit Entscheidungsträgern der Kommunen und den GSW eingerichtet, um strategische Leitplanken für die energetische Planung in der Region festzulegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilungen in den Kommunen und die zuständigen Mitarbeiter der GSW sollen diese neue Aufgabenstellung gezielt und aktiv begleiten.

Der Themenkomplex Klimaschutz ist für die Kommunen und die Stadtwerke eine große Herausforderung mit viel Gestaltungspotenzial auf beiden Seiten. Besonders wichtig ist allen Beteiligten, dass konkrete Handlungsfelder und Projekte vor Ort bearbeitet werden und die regionale Verbundenheit gestärkt wird. Ziel ist es, gemeinsame Gestaltungsansätze zu definieren und daraus konkrete Maßnahmen gezielt abzuleiten.

Die Bandbreite der Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Region ist sehr vielschichtig und reicht von

  • der Gestaltung eines gemeinsamen Nachhaltigkeitskonzeptes,
  • den Aufbau von Klimaschutzsiedlungen,
  • die Implementierung von Erneuerbaren Energielösungen,
  • den Ausbau der E-Mobilität,
  • die kommunale Wärmeplanung und die Erstellung von Wärmekonzepten,
  • die Erstellung von Potenzialanalysen und deren Umsetzung,
  • die Untersuchung von Wasserstoffkonzepten,
  • etc.…..

Die konkreten Maßnahmen und Handlungsfelder sollen möglichst regelmäßig berichtet werden. So beschäftigten sich die Akteure bereits konkret in einem ersten Schritt intensiv mit dem Thema Straßenbeleuchtung. Trotz eines schon seit Jahren erfolgreich umgesetzten Konzeptes für eine effiziente Straßenbeleuchtung streben die Beteiligten eine weitere gemeinsame Optimierung in diesem Themenfeld an. Zentral wird zukünftig insbesondere das Thema kommunale Wärmewende sein. Hier lassen sich große Nachhaltigkeitspotentiale ausschöpfen, wenn alle Beteiligten frühzeitig und intensiv miteinander in den Austausch gehen.

Die GSW spielen bei der Energiewende eine zentrale Rolle als kommunaler Dekarbonisierungsdienstleister. Sie sind es, die den Klimaschutz aktiv in Kamen, Bönen und Bergkamen vor Ort umsetzen können. Die aktuellen Rahmenbedingungen erhöhen den Druck, die traditionelle Daseinsvorsorge mit der Ausrichtung auf Klimaschutz zu vereinen. Die kommunalen Eigentümer des Energieversorgers sollten somit ihrer GSW den notwendigen finanziellen Spielraum geben, um in eine nachhaltig gestaltete Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger in der Region zu investieren.




Kostenloses Online-Seminar informiert Bergkamener Hausbesitzer über Photovoltaik-Anlagen und aktuelle Neuerungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Den eigenen Strom erzeugen, etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig Geld sparen: Die Vorzüge einer Photovoltaik-Anlage sind klar. Der Kauf einer solchen Anlage ist jedoch auch mit einer hohen Anfangsinvestition, einem gewissem Planungs- und Verwaltungsaufwand sowie mit gesetzlichen Regelungen zur Einspeisung des regenerativen Stroms in das öffentliche Stromnetz verbunden.

Für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches die Einspeisung des Stromes aus erneuerbaren Quellen regelt, ist zum Anfang des Jahres 2023 eine Novellierung in Kraft getreten.

Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen und kann dazu führen, dass sich eine Photovoltaik-Anlage für Hausbesitzer deutlich besser rechnet. Doch die Neuerungen bringen bei vielen Interessierten auch Fragen auf.

Worauf muss ich achten, wenn ich mir eine Photovoltaik-Anlage anschaffen will? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zu beachten? Sollte ich den gewonnenen Strom selbst nutzen oder einspeisen und was machen Anlagenbetreiber nach spätestens 21 Jahren, nach Ablauf der EEG-Vergütung, mit Ihrer Anlage?

In einer kostenlosen Online-Veranstaltung am 27.02.2023 um 18:00–19:30 Uhr sollen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf diese und viele weitere Fragen eingegangen werden.

Rüdiger Brechler, aktives Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS e.V.), wird in seinem Vortrag wichtige Aspekte welche es als Hausbesitzer bei der Anschaffung und Betrieb einer Photovoltaikanlage zu beachten gibt erläutern.

Die Teilnahme am Seminar am 27.02.2023, 18:00-19:30 Uhr, ist denkbar einfach. Einzige Voraussetzungen dafür sind ein Endgerät mit Internet und eine vorherige Anmeldung bei Kristina van Riswyck– telefonisch unter 02307/965-384 oder per E-Mail an k.vanriswyck@bergkamen.de. Nach erfolgter Anmeldung bekommen interessierte Personen einen Link zur Veranstaltung zugeschickt.




GSW verschicken nun die Jahresverbrauchsabrechnung – Entlastungsbeträge durch die Preisbremsen werden gesondert mitgeteilt

In diesen Tagen versenden die GSW die Jahresverbrauchsabrechnungen an ihre Kundinnen und Kunden. Wer Fragen zu den Schreiben hat, kann sich an die Kundenberater der GSW wenden.

Jahresendabrechnung liegt bald im Briefkasten: In diesen Tagen versenden die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen die Jahresverbrauchsabrechnungen für 2022 an ihre Kundinnen und Kunden. Insgesamt rund 70.000 Rechnungen werden aus organisatorischen und logistischen Gründen in mehreren Phasen in den nächsten Tagen verschickt. Das bedeutet, dass nicht alle Kundinnen und Kunden gleichzeitig Post des Energieversorgers bekommen. Insgesamt erstreckt sich der Versand über knapp sieben Werktage, sodass die Schreiben bis Mitte Februar im Briefkasten liegen.

Bei der Jahresendabrechnung gilt es, Folgendes zu beachten: Bei den neuen Abschlägen, die ab März 2023 greifen, ist die Entlastung durch die staatlichen Preisbremsen noch nicht berücksichtigt. Denn die Abwicklung der Preisbremsen sowie die damit verbundene Ermittlung der individuellen Entlastungsbeträge ist ein sehr komplexer Prozess, der mit dem IT-Dienstleister der GSW abgewickelt wird. Bis die notwendigen Daten berechnet und ins Abrechnungssystem überführt sind, dauert es noch einige Tage. Die Kunden, bei denen die Preisbremsen für Strom oder Wärme greift, werden deshalb in einem gesonderten Schreiben bis zum 1. März informiert. Hier erfahren die Kunden neben ihrem individuellen Entlastungsbetrag auch die Höhe der neuen, monatlichen Abschläge. „Dank der von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen werden unsere Kundinnen und Kunden eine Entlastung auf ihrer Energierechnung spüren“, sagt GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl.

Durch die vom Bund beschlossenen Preisbremsen wird der Preis für einen Großteil des Energieverbrauches gedeckelt. Im Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Gaspreisbremse hingegen kommt für die Kunden der GSW nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden ist entscheidend, an welches Netz sie angeschlossen sind. Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue profitieren von der Deckelung. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift sie nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt. Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Netz unterschiedlich dar. Generell gilt: Die staatlich gedeckelten Preise entfalten ihre Wirkung ab März 2023 und sind rückwirkend zudem für Januar und Februar anzuwenden. Die Preisbremsen gelten jeweils für einen Großteil des Energieverbrauches und den Arbeitspreis.

Den Verantwortlichen der GSW ist bewusst, dass es zur Jahresverbrauchsabrechnung und den Preisbremsen einen erhöhten Beratungsbedarf bei den Kunden geben könnte. Deshalb haben die GSW wieder ein Call-Center mit zusätzlichem Personal eingerichtet. Das Team ist erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen und der Jahresendabrechnung gibt’s zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie




Ratschlag Energie: Start der Hotline

Hilfestellung so leicht zugänglich wie nur eben möglich: Das ist die Idee der Hotline „Ratschlag Energie“, die seit diesem Montag offiziell am Netz ist. Das Angebot ist als eine Art Vermittlung zu verstehen und richtet sich an Menschen, die vor Problemen im Zusammenhang mit der Energiekrise stehen.

Die Hotline ist ein gemeinsames Projekt verschiedener Akteure, die Landrat Mario Löhr im Herbst an einen Tisch geholt hatte. AWO Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale NRW sowie Agentur für Arbeit und Jobcenter Kreis Unna waren unter anderem an der Konzeption beteiligt. Der gemeinsame Anspruch ist, Menschen im Kreis Unna zu helfen – und zwar insbesondere denjenigen, die bislang gut über die Runden gekommen sind und noch keinen Kontakt zu Beratungsleistungen dieser Art hatten.

Das Angebot sollte simpel sein, die Wirkung aber möglichst groß. Und was ist einfacher, als eine Telefonnummer zu wählen? Wer den Eindruck hat, Beratung im Zusammenhang mit der Energiepreisentwicklung zu benötigen, muss nicht erst die geeignete Stelle suchen – sondern wird über die Hotline „Ratschlag Energie“ gleich an die richtige vermittelt. Die Fragestellungen können dabei vielseitig sein: Vielleicht hat der Energieversorger den Vertrag gekündigt oder die Lieferung eingestellt – im schlechtesten Falle wurde beispielsweise eine Energiesperre angedroht.

Mit Problemen wie diesen können Menschen sich an die Hotline „Ratschlag Energie“ wenden, die montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter Tel. 02303/271313 erreichbar ist. Die Mitarbeitenden der Hotline bieten selbst keine Beratung an, sondern filtern anhand eines Fragebogens die Stelle heraus, die am besten helfen kann – und vereinbaren auf Wunsch eine Rückrufbitte. In jedem Falle sollten Menschen sich aber zunächst an ihren Energieversorger wenden – insbesondere dann, wenn es um Fragen zu Jahresverbrauchsabrechnungen geht oder hohe Nachzahlungen beziehungsweise Abschlagszahlungen anstehen.

„Ich weiß, dass Energiekrise und Inflation in vielen Menschen Ängste und Sorgen auslösen“, sagt Landrat Mario Löhr. „Ich kann niemandem seine Sorgen nehmen. Aber ich versuche, meinen Einfluss so gut es geht geltend zu machen, um die Folgen bestmöglich abzufedern.“

Das war von Anfang an der Antrieb von Landrat Mario Löhr, als er im Herbst die Initiative ergriffen und den Runden Tisch Energiekrise ins Leben gerufen hatte. Da drohte der Winter noch weitaus dramatischer zu werden, zwischenzeitlich hat die Bundesregierung angesichts stark steigender Preise jedoch drei milliardenschwere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die insbesondere die hohen Energiekosten abfedern. Gleichwohl wollen die Projektbeteiligten an dem Konzept festhalten – insbesondere auch, weil damit zu rechnen ist, dass die Lage auch im nächsten Winter angespannt bleibt. Es sei gut, wenn man dann auf erprobte Konzepte zurückgreifen könne, so Landrat Löhr.

Neben der Hotline „Ratschlag Energie“ hat der Runde Tisch von Landrat Mario Löhr unter anderem Veranstaltungen für Wirtschaftstreibende und Verbraucher durchgeführt. Zudem läuft gegenwärtig ein gemeinsames Beratungsangebot, das in Kamen erprobt und je nach Nachfrage auf weitere Kommunen ausgerollt werden soll: An jedem Dienstag im Januar bieten Mitarbeitende von AWO Ruhr-Lippe-Ems, GSW Kamen, Bönen, Bergkamen und Verbraucherzentrale NRW sowie Jobcenter Kreis Unna und Stadt Kamen in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in der Kamener Geschäftsstelle des Jobcenter eine gemeinsame Anlaufstelle für ihre Fragen rund um die Energiekrise an. PK | PKU




Kostenloses Online-Seminar informiert über Stecker-Solaranlagen und die Fördermöglichkeiten.

Eine Stecker-PV-Anlage kann man auch auf einem Sonnigen Plätzchen im Garten Platzieren. Foto: deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS e.V.).

Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Doch bisher konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen. Sie müssen jedoch keine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, um ihren eigenen Solarstrom zu erzeugen. Denn sowohl Hauseigentümer, auch als Mieter und Wohnungseigentümer, jeder Haushalt kann dazu beitragen die Energiewende voran zu treiben: Mit einem Stecker-Solargerät.

Als Stecker-Solargerät oder auch Balkonmodul werden kleine Photovoltaik-Systeme bezeichnet, die an eine Steckdose auf dem Balkon oder der Terrasse angeschlossen werden können. Bis zu 15 Prozent des eigenen Strombedarfs lassen sich auf diese Weise günstig, technisch sicher und gleichzeitig klimafreundlich direkt vor Ort erzeugen. Die kleinen Anlagen erzeugen somit genug Energie, um Dauerverbraucher wie Kühlschrank oder Stand-By-Geräte zu versorgen.

Inzwischen sind in Deutschland über 200.000 Stecker-Solargeräte in Betrieb – mit stark steigender Tendenz. Doch auch bei diesen einfachen Stecker-Solargeräten gibt es einige Rahmenbedingungen, die Interessierte  kennen und beachten sollten.

„In einer kostenlosen Online-Veranstaltung am 18.01.2023 um 18:00 – 19:30 Uhr wollen wir Ihnen die Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit einem Stecker-Solargerät eigener Strom für Ihr Zuhause gewonnen werden kann“, erklärt Kristina van Riswyck von der Bergkamener Stabsstelle Klimaschutz.

Sind solche Geräte auch für meine Wohnung geeignet? Wo können Stecker-Solargeräte gekauft werden? Welche Formalitäten gilt es zu beachten? Wie teuer und wie wirtschaftlich sind diese Anlagen und welche Fördermöglichkeiten bietet Ihnen die Stadt Bergkamen?

Rüdiger Brechler, aktives Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS e.V.), wird auf diese und viele weitere Fragen eingehen. Am Ende des Online-Kurses werden die Teilnehmenden ganz sicher wissen, ob Stecker-Solargeräte ein Thema für den eigenen Haushalt sind.

Die Teilnahme am Seminar am 18.01.2023, 18:00-19:30 Uhr, ist denkbar einfach. Einzige Voraussetzungen dafür sind ein Endgerät mit Internet und eine vorherige Anmeldung bei Kristina van Riswyck– telefonisch unter 02307/965-384 oder per E-Mail an k.vanriswyck@bergkamen.de. Nach erfolgter Anmeldung erhalten interessierte Personen einen Link zur Veranstaltung zugeschickt.

Weitere Infos gibt es hier: https://www.DGS e.V.dgs.de/aktuell/




Baumaßnahme der GSW am Stromnetz in Bergkamen: Neue Versorgungsleitungen „An den Stapeläckern“

Das Stromnetz in Bergkamen wird erneuert: Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen erneuern die Versorgungsleitungen in ihrem Strom-Netz in der Straße „An den Stapeläckern“. Ab Ende Januar 2023 werden die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Stromleitung auf einer Gesamtlänge von etwa 600 Metern beginnen. Angefangen von der Hausnummer 1 in nördlicher und südlicher Richtung bis zur Hausnummer 16 wird sich die Maßnahme über die Straße „Am Römerberg“ bis zur Hermannstraße, Hausnummer 3, erstrecken.

Bei dieser Baumaßnahme werden die Hauptleitungen im Niederspannungsnetz ausgetauscht. Die Hausanschlüsse müssen in diesem Zuge überprüft und gegebenenfalls erneuert werden und auf die neue Hauptleitung umgebunden werden. Im Fall einer vorübergehenden und unvermeidlichen Versorgungsunterbrechung informieren die GSW die betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig darüber. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich etwa neun Monate andauern. Im Zuge dieser Baumaßnahmen kann es durch eine Vollsperrung einzelner Straßenabschnitte zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen, wofür die GSW um Verständnis bitten.

Um eine sichere und zuverlässige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, investieren die GSW regelmäßig in die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Netze.




Strom- und Wärmepreisbremse bringen Entlastung für GSW-Kunden – Gaspreisbremse kommt nicht zum Tragen

Entlastung bald spürbar: Die Bundesregierung hat ein umfangreiches und milliardenschweres Maßnahmenpaket geschnürt, um die Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise zu entlasten. Mit den sogenannten Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen soll die Mehrbelastung der Bürger durch die exorbitant gestiegenen Energiepreise abgefedert werden. Die Verantwortlichen der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die Abwicklung der Preisbremsen vorzubereiten.

Die staatlich gedeckelten Preise entfalten ihre Wirkung ab März 2023 und sind rückwirkend zudem für Januar und Februar 2023 anzuwenden. Die Preisbremsen gelten jeweils für einen Großteil des Energieverbrauches und den Arbeitspreis.

Für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches:

  • Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto)
  • Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto)
  • Wärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto)

Für Industriekunden und Vielverbraucher (Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Strom und mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Gas oder in der Wärme) gilt für 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches:

  • Strom: 13 Cent pro Kilowattstunde (netto)
  • Gas: 7 Cent pro Kilowattstunde (netto)
  • Wärme: 7,5 Cent pro Kilowattstunde (netto)

Für die Berechnung gilt jeweils der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Auf Basis dieser Prognose wird der monatliche Entlastungsbetrag errechnet. Dazu werden 80 Prozent der Prognose ermittelt und mit der Differenz zwischen dem aktuellen Energiepreis und dem maximalen Energiepreis aus der Preisbremse multipliziert. Der so ermittelte Betrag wird durch elf Monate geteilt, um den monatlichen Entlastungsbetrag für die Kunden der GSW, die ihre Energierechnung in elf Abschlägen zahlen, zu bestimmen. Für den restlichen Verbrauch gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Gaspreisbremse kommt nicht zum Tragen, Strompreisbremse sorgt für Entlastung

Somit kommt die Gaspreisbremse bei den Kundinnen und Kunden der GSW nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. In der Sparte Strom hingegen werden die Endverbraucher eine Ersparnis durch die Preisbremse spüren. „Wir freuen uns, dass unsere Kundinnen und Kunden durch die Strompreisbremse eine deutliche Entlastung spüren“, erklärt Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der GSW. Das gilt auch für Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift der Preisdeckel nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt.

Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Fernwärme-Netz unterschiedlich dar. So wird in Bergkamen Holz als Energieträger für das Biomasse-Heizkraftwerk genutzt. In Kamen hingegen wird mithilfe von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit (Gruben-)Gas betrieben werden, Wärme ins Netz eingespeist.

Die Kunden der GSW spüren die finanzielle Entlastung durch die Preisbremsen ab März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Auf Grundlage der Jahresendabrechnung wird den Kunden der individuell berechnete Entlastungsbetrag sowie der neue monatliche Abschlag schriftlich mitgeteilt. Die Kunden müssen dafür nichts tun. Kunden, die für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder per Überweisung oder in bar zahlen, können ab März 2023 ihren Abschlag um den errechneten monatlichen Entlastungsbetrag reduzieren. Auf Grundlage der Jahresendabrechnung wird der individuelle Entlastungsbetrag sowie der neue Abschlag ab März errechnet. Wer als Mieter oder Wohnungseigentümer keinen direkten Vertrag mit den GSW abgeschlossen hat, erfährt die Entlastung über die vom Vermieter oder der Hausverwaltung angepassten Betriebskostenvorauszahlung.

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme bilden den zweiten Schritt im umfangreichen Entlastungspaket der Bundesregierung. Eine erste Entlastung haben die Kunden der GSW bereits erfahren. Sie mussten den Dezember-Abschlag für Erdgas und Wärme nicht zahlen. Eine genaue Abrechnung erfolgt hier ebenfalls mit der Jahresendabrechnung. Sollten Kunden zu viel bezahlt haben, weil sie beispielsweise ihren Dauerauftrag für Dezember nicht pausiert haben, dann wird der zu viel bezahlte Betrag an die GSW gutgeschrieben. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das neue Entlastungspaket der Bundesregierung gibt es auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie




Veranstaltung „Ratschlag Energie“ in der Kamener Stadthalle bildet den Auftakt für neues Beratungsangebot

„Gemeinsam Lösungen finden“ – unter diesem Motto startet in Kamen in Kürze ein neues Beratungsangebot in der Energiekrise. Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Fragen und Sorgen. Um diesem erhöhten Beratungsbedarf gerecht zu werden, bieten die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen und die Stadt Kamen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale, dem Jobcenter des Kreises Unna, der AWO (Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Lippe-Ems) und dem Kreis Unna ein neues Angebot an. Gemeinsam schaffen die verschiedenen Akteure ab Januar 2023 eine zentrale und niederschwellige Anlaufstelle in Kamen, um gebündelt alle wichtigen Fragen in der Energiekrise zu beantworten. „Wir erwarten, dass künftig auch Menschen ein solches Beratungsangebot in Anspruch nehmen werden, die zuvor noch nicht mit Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert worden sind. Umso wichtiger ist es, ein niederschwelliges Angebot zu schaffen“, erklärt Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen.

Um gebündelt die wichtigsten Fragen in der Energiekrise beantworten zu können, wird im Januar 2023 eine zentrale Anlaufstelle in der Kamener Geschäftsstelle des Jobcenters des Kreises Unna eingerichtet. Hier beraten Verantwortliche von den GSW, der AWO, der Verbraucherzentrale sowie des Jobcenters jeweils dienstags von 16 bis 18 Uhr interessierte Bürger. „Mit dieser Anlaufstelle möchten wir dafür sorgen, dass die Bürger an einem Ort alle Antworten auf die drängendsten Fragen erhalten“, sagt Baudrexl. Für die Mitarbeiter der beteiligten Institutionen könne dieses Angebot zudem dazu beitragen, die Vernetzung untereinander zu stärken. Durch die Bündelung der Kompetenzen ließen sich sowohl zusätzliche als auch unnötige Behördengänge und Wartezeiten vermeiden, betont Elke Kappen, Bürgermeisterin der Stadt Kamen. „Es ist wichtig, den Menschen eine kompetente Anlaufstelle und Hilfestellungen anbieten zu können. Je früher dies geschieht, desto besser ist das.“

Kamen könnte als Modellprojekt für die Region gelten

Das neue Beratungsangebot in Kamen wurde als beispielhaftes Projekt im Rahmen des Runden Tisches Energiekrise den Vertretern des Kreises Unna, aus Industrie, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, dem Jobcenter und der Verbraucherzentrale vorgestellt. „Für uns lässt sich die Idee auf unsere Kommunen im Versorgungsgebiet – auf Bergkamen und Bönen – leicht übertragen. Schön wäre es natürlich, wenn das Projekt darüber hinaus Nachahmer finden würde“, sagt Baudrexl.

Bevor das neue Angebot im Januar startet, findet eine Auftaktveranstaltung mit dem Titel „Ratschlag Energie“ am Montag, 19. Dezember, ab 18 Uhr, in der Stadthalle Kamen statt. Bei dem großen Informations- und Beratungsabend geben Vertreter der beteiligten Institutionen einen Einblick auf aktuelle Entwicklungen auf dem Energiemarkt und zeigen auf, welche (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten es bei Zahlungsschwierigkeiten gibt. Im Anschluss wird es die Gelegenheit geben, ein individuelles und persönliches Beratungsgespräch zu führen. Dafür sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller beteiligten Institutionen sowie der Stadtverwaltung vor Ort. Die Teilnahme für Bürgerinnen und Bürger ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Über die Einbindung von Multiplikatoren beispielsweise aus Vereinen und Verbänden, an die sich die Veranstaltung ebenfalls richtet, sollen zudem Menschen erreicht werden, die sich im ersten Schritt vielleicht nicht trauen, Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen wertet das neue Angebot als wichtiges Signal, dass die beteiligten Akteure die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und sich um unkomplizierte Lösungsmöglichkeiten kümmern. „Die Menschen sollen wissen, dass wir uns kümmern“, so die Bürgermeisterin. Entsprechend gern hat sich die Stadt Kamen bereit erklärt, die Auftaktveranstaltung in der Stadthalle Kamen zu übernehmen und als Modellkommune zu fungieren.

Statements der beteiligten Institutionen

Auch Uwe Ringelsiep, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Unna, befürwortet die Aktion: „Wir wollen frühzeitig informieren und Perspektiven für Betroffene aufzeigen. Im Januar bieten wir dann ein erweitertes Beratungsangebot mit den weiteren Kooperationspartnern jeden Dienstag von 16 – 18 Uhr in unserer Geschäftsstelle an.“

Rainer Goepfert, Geschäftsführer des AWO Unterbezirks Ruhr-Lippe-Ems bekräftigt ebenfalls den Bedarf eines solchen Angebots: „Fest steht, dass wir alle Anfang des nächsten Jahres bei der Energiekostenabrechnung mit einer saftigen Nachzahlung rechnen müssen. Ganz sicher können wir uns ebenfalls sein, dass sich viele Menschen bereits jetzt Gedanken darüber machen, wie sie diese Kosten zukünftig bezahlen sollen. Und genau aus diesem Grund sind wir sehr dankbar für die Veranstaltung „Ratschlag Energie“, auf der Möglichkeiten und Beratungsangebote vorgestellt werden. Auch wir sind Teil dieser Veranstaltung und sind an diesem Abend mit unserer Schuldnerberatung vor Ort.“

Auch die Verbraucherzentrale begrüßt den neuen Ansatz der integrierten Zusammenarbeit: „Wir freuen uns über das gemeinsame Angebot. Bereits seit einigen Monaten verzeichnen wir einen „Run“ auf unser Energierechtsberatungsangebot. Dabei kommen nicht nur Verbraucher:innen in Notlage, auch Verunsicherte und Ratsuchende aus allen gesellschaftlichen Schichten“.




Jetzt doch Windkraft- oder Photovoltaikanlagen auf den Bergehalden? – Gemeinsamer Antrag von fünf Fraktionen des Stadtrats

Beim Sprecher des Aktionskreises „Wohnen und Leben Bergkamen“ Karlheinz Röcher und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern mögen jetzt die Sektkorken knallen – zumindest ein bisschen. Jahrelang haben sie sich für den Bau von Windkraftanlagen auf den Bergkamener Bergehalden ausgesprochen. Die Resonanz beim größeren Teil der Ratsfraktionen war bisher zurückhaltend bis ablehnend. Das hat sich angesichts von Energie- und Klimakrise geändert.

Gemeinsam legen die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und die Linke dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 17. November einen Antrag vor, in dem der Regionalverband Ruhr (RVR) aufgefordert wird, geeignete Standorte für Windkraft- und oder Photovoltaikanlagen auf den Halden zu benennen. Eine Voraussetzung gibt es aber für die Fraktionen: Diese Standorte müssen „ein verträgliches Mit- oder Nebeneinander von Anlagen zur Energieerzeugung, Naherholung, Freizeit und Tourismus sowie Natur- und Umweltschutz ermöglichen“.

Weiter heißt es in dem Antrag: „Weiterhin sollen die weiteren Planungsschritte in enger Abstimmung zwischen dem RVR, dem Rat und der Verwaltung der Stadt Bergkamen erfolgen. Ebenso sollen die GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen bei einer konkreten Planung und Umsetzung einbezogen werden.“

Dieser Satz mag dem Aktionskreis nicht so ganz schmecken: Eine „Bürgerbeteiligung“ wird in dem Antrag nicht erwähnt. Die soll nach den Plänen des Aktionskreises über eine „Bürger-Energiegenossenschaft“ hergestellt werden. Geplant ist, diese Genossenschaft Anfang kommenden Jahres zu gründen.

Vorab hatte der RVR eine Potentialanalyse für seine Bergehalden als mögliche Standorte für Windkraft- und Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Die Bergkamener Halden gelten seitdem als denkbare Kandidaten. Als Hinderungsgrund nannte ein Vertreterin des RVR, die in Bergkamen die Ergebnisse der Untersuchung in einer Veranstaltung des Aktionskreises im September den Widerstand der Kommunalpolitik gegen diese Planungen. In Bergkamen hat sich dies offensichtlich gründlich geändert.




Neue Stromleitungen im Reckweg in Bergkamen – Freileitungen werden abgerüstet: Bauarbeiten dauern etwa drei Wochen an

Neue Stromleitungen in Bergkamen: Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen tauschen derzeit im Reckweg die Versorgungsleitungen im Stromnetz aus. Auf einer Strecke von rund 450 Metern wird die Niederspannungsfreileitung in der Luft durch erdverlegte Niederspannungskabel ersetzt. Um die Oberflächen nicht aufbrechen zu müssen und somit den Verkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, führen die GSW diese Arbeiten hauptsächlich mit dem sogenannten Spülbohrverfahren durch. Dieses Verfahren, mit dem Rohrleitungen unterirdisch und ohne eine Graben-Aushebung verlegt werden können, ist vergleichsweise schnell und ressourcenschonend. Die Arbeiten werden voraussichtlich etwa drei Wochen andauern.

Im Zuge der Baumaßnahme werden die Hausanschlüsse der Haushalte, die bisher durch die Freileitungen versorgt wurden, an das neue Erdkabel umgebunden. Im Fall einer vorübergehenden Versorgungsunterbrechung informieren die GSW die betroffenen Kundinnen und Kunden darüber. Die GSW bitten um Verständnis, sollte es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.

Um eine sichere und zuverlässige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, investieren die GSW regelmäßig in die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Netze.