GSW warnen vor Betrugsmasche an der Haustür und am Telefon

Vorsicht vor Betrugsmasche: Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen haben aktuelle Rückmeldungen von Kunden erhalten, dass Betrüger im Versorgungsgebiet derzeit an Haustüren und am Telefon versuchen, Kundinnen und Kunden unwissentlich und unseriös zu anderen Energieversorgern abzuwerben. Mehrere solcher Fälle wurden den GSW nun insbesondere aus Kamen gemeldet.

Dabei geben sich die Kriminellen als vermeintliche GSW-Mitarbeiterin oder -mitarbeiter aus. Sie gehen nach einem bestimmten Schema vor. Die Betrüger fordern die Kunden dazu auf, ihnen die Jahresverbrauchsabrechnung zu zeigen, um mögliche Fehlberechnungen zu prüfen. So können sie an sensible Daten wie etwa die Zählernummer gelangen. Gemeinsam mit der Adresse der Kunden können die Betrüger einen Wechselprozess zu einem anderen Energieversorger herbeiführen.

„Als GSW kennen wir unsere Rechnungen. Wir würden uns nie eine von uns ausgestellte Rechnung von unseren Kundinnen und Kunden zeigen lassen. Wenn das jemand fordert, sollte man skeptisch werden“, erklärt Carsten Wittig, Leiter der GSW-Kundencenter. Wer unsicher ist oder eine Täuschung vermutet, soll sich an die GSW wenden unter der Rufnummer 02307 978-2222. „Wir können direkt aufklären, ob es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter unseres Hauses handelt“, sagt Wittig. Diese tragen alle einen Dienstausweis mit Lichtbild mit sich. Um einen gefälschten Ausweis zu identifizieren, sollte man die Daten und das Lichtbild mit der Person und dem Personalausweis vergleichen.

Sollte man sensible Daten dennoch herausgegeben haben und kommt es somit tatsächlich zu einem Wechsel des Versorgers, rät der Leiter der GSW-Kundencenter, Carsten Wittig, den Kunden, den auf diese Weise erschlichenen neu abgeschlossenen Vertrag so schnell wie möglich zu widerrufen.




Bio-Energie in Bergkamen-Heil: Besichtigung mit dem Umweltzentrum Westfalen

Am Donnerstag, 11. Mai, besteht die Möglichkeit, mit dem Umweltzentrum Westfalen die drei Blockheizkraftwerke der Bioenergieanlage des Naturlandhofes Willeke in Bergkamen-Heil (Dorfstraße 7, 59192 Bergkamen) zu besichtigen. Die Anlage verwertet mehr als 75 Prozent Mist aus Tierhaltungen der Region, der nach der Umsetzung wieder als hochwertiger Dünger ausgebracht werden kann. Damit werden Bio-Stoffe als Energieträger nachhaltig und naturverträglich verwendet, unter anderem für eine öffentliche Ladestelle für Elektro-PKW.

Ludger Willeke, der auch Mutterkuhhaltung mit Anbau der hierfür notwendigen Futtergrundlage ebenso wie Ackerbau und Grünlandbewirtschaftung betreibt, erläutert die Funktionsweise der Anlage und die Zusammenhänge der Stoffkreisläufe.

Die etwa eineinhalbstündige Führung findet ausschließlich im Freien statt und beginnt um 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist unter 0 23 89 – 98 09 11 (auch Anrufbeantworter) oder 0 23 89 – 98 09 0 beim Umweltzentrum Westfalen notwendig.




Sonnenenergie lohnt sich – Neue Termine für die Online-Vortragsreihe Solar 2023

Solarenergie ist in der Stromerzeugung nicht mehr wegzudenken. Nach Angaben des Fraunhofer ISE deckte Solarenergie aus Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2022 11 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland. An sonnigen Tagen stieg der Anteil zweitweise über zwei Drittel unseres Strombedarfs. Vor der eigenen Produktion und Nutzung von erneuerbaren Energien wie der Solarenergie sollten Sie sich jedoch gut informieren, nicht nur über die verschiedenen Nutzungsformen, sondern auch über die Planungsschritte einer Anlagen- und Geräteinstallation oder die steuerliche Behandlung während des Betriebs. Das schützt Sie vor unseriösen Angeboten und gibt Ihnen Sicherheit beim geplanten Energiewechsel.

Organisiert durch den Regionalverband Ruhr und mit Referenten von der Verbraucherzentrale, dem Land NRW, dem Bundesverband Solarwirtschaft und der BürgerEnergieGenossenschaft-58 können Sie sich bei fünf kostenlosen Online-Vorträgen über verschiedene Photovoltaik-Themen informieren.

Hier sind alle Termine der Online-Vorträge im Überblick:

  • 18.04.2023: Stecker-PV – Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse
  • 25.04.2023: Photovoltaik bei Wohnungseigentümergemeinschaften
  • 02.05.2023: Photovoltaik und Batteriespeicher
  • 09.05.2023: Energiewende durch Bürgerenergie
  • 16.05.2023: Steuertipps und Fragerunde für Photovoltaik-Betreiber

Die Vortragsreihe richtet sich sowohl an Gebäudeeigentümer/innen als auch an Bewohner/innen von Mehrfamilienhäusern. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Fragen aus dem Teilnehmerkreis sind ausdrücklich erwünscht.

Die Online Vorträge sind für alle Teilnehmer/innen kostenlos und finden über die Videokonferenz-Plattform Zoom statt. Sie benötigen lediglich ein Endgerät wie PC, Laptop oder Tablet sowie einen Internetzugang. Start ist immer dienstags um 18 Uhr, das Ende der Veranstaltung je nach Fragen und Teilnehmerzahl gegen 20 Uhr. Eine vorherige Online-Anmeldung ist erforderlich um die Zugangsdaten zu erhalten.

Anmelden können sich Interessierte unter https://solarmetropole.ruhr/veranstaltungen/. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den einzelnen Vorträgen und können mit dem regionalen Solardachkataster schon jetzt herausfinden, ob sich Ihr Gebäude für Solarenergie eignet.




Strompreisbremse kommt: GSW teilen die Höhe der neuen Abschlagszahlungen in der nächsten Woche per Post mit

In Kürze erhalten die Kundinnen und Kunden ein Informationsschreiben der GSW. Darin werden die neuen, monatlichen Abschläge unter Berücksichtigung der Preisbremsen mitgeteilt. Bei Fragen rund um die Umsetzung der Preisbremsen helfen die Kundenberater der GSW weiter. Foto: GSW

Neue Abschläge werden bekanntgegeben: Gespannt warten die Kundinnen und Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen in diesen Tagen auf die Informationsschreiben rund um die Umsetzung der Preisbremsen. Nach einer komplexen und intensiven Abwicklung mit dem zuständigen IT-Dienstleister können die Verantwortlichen der GSW nun ihren Kunden die neuen Abschläge und die Höhe der individuellen Entlastungsbeträge mitteilen. Im Laufe der kommenden Woche werden die entsprechenden Schreiben an die Kunden verschickt. Darin wird erklärt, wie die Entlastung der Bundesregierung konkret spürbar wird.

Durch die Preisbremsen wird der Preis für einen Großteil des prognostizierten Energieverbrauches gedeckelt. Im Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Die Grundlage zur Berechnung des Entlastungsbetrages bildet damit der prognostizierte Jahresverbrauch. Diesen haben die GSW für jeden einzelnen Kunden wie folgt errechnet:

  • Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der staatlich gedeckelte Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis, der ebenfalls in der Rechnung aufgeführt wird.
  • Daraus bildet sich schließlich der individuelle Entlastungsbetrag durch die Strompreisbremse. Neben diesem Betrag sowie die bisherige Abschlagshöhe wird auch der neue, monatliche Abschlag unter Berücksichtigung der Strompreisbremse aufgeführt. Dieser gilt ab dem 1. Mai 2023.
  • Denn: Der monatliche Abschlag für April muss noch einmal gesondert betrachtet werden. Hier werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für die Monate Januar, Februar und März sowie für April berücksichtigt. Sollte ein Kunde über ein Guthaben aus der vergangenen Jahresendabrechnung verfügen, wird dieses mit der Abschlagszahlung verrechnet. Kunden, die nicht am bequemen SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sondern ihre Energierechnung per monatlicher Überweisung zahlen, müssen den individuellen Zahlbetrag für die Monate Januar, Februar, März und April selbst berechnen und entsprechend begleichen.

„Die Umsetzung der Strompreisbremse war sehr komplex und zeitintensiv. Wir sind froh, dass wir unseren Kundinnen und Kunden nun ihre individuellen Entlastungsbeträge und neuen monatlichen Abschläge mitteilen können. Wir bedanken uns für die Geduld, die unsere Kundinnen und Kunden rund um die Abwicklung bewiesen haben“, sagt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung.

Während die Strompreisbremse für eine spürbare Entlastung bei den Kundinnen und Kunden der GSW sorgt, kommt der Gaspreisdeckel nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden ist entscheidend, an welches Netz sie angeschlossen sind. Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue profitieren von der Deckelung. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift sie nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt. Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Netz unterschiedlich dar.

Den Verantwortlichen der GSW ist bewusst, dass es rund um die Preisbremsen einen erhöhten Beratungsbedarf bei den Kunden geben könnte. Die Kundenberaterinnen und -berater sind erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222 oder per E-Mail an kundenbetreuung@gsw-kamen.de. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen und der Jahresendabrechnung gibt’s zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie




GSW warnen vor Betrugsmasche an der Haustür

Vorsicht vor Betrugsmasche: Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen haben aktuelle Rückmeldungen von Kunden erhalten, dass Betrüger im Versorgungsgebiet derzeit an Haustüren versuchen, Kundinnen und Kunden unwissentlich und unseriös zu anderen Energieversorgern abzuwerben. Dafür probieren sie, an sensible Daten der Kunden zu gelangen.

Dabei geben sich die Kriminellen als vermeintliche GSW-Mitarbeiterin oder -mitarbeiter aus. Sie gehen nach einem bestimmten Schema vor. Die Betrüger fordern die Kunden dazu auf, ihnen die Jahresabrechnung zu zeigen, um mögliche Fehlberechnungen zu prüfen. So können sie an die Zählernummer gelangen. Gemeinsam mit der Adresse der Kunden können die Betrüger einen Wechselprozess zu einem anderen Energieversorger herbeiführen.

„Als GSW kennen wir unsere Rechnungen. Wir würden uns nie eine von uns ausgestellte Rechnung von unseren Kundinnen und Kunden zeigen lassen. Wenn das jemand fordert, sollte man skeptisch werden“, erklärt Carsten Wittig, Leiter der GSW-Kundencenter. Wer unsicher ist oder eine Täuschung vermutet, soll sich an die GSW wenden unter der Rufnummer 02307 978-2222. „Wir können direkt aufklären, ob es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter unseres Hauses handelt“, sagt Wittig. Diese tragen alle einen Dienstausweis mit Lichtbild mit sich. Um einen gefälschten Ausweis zu identifizieren, sollte man die Daten und das Lichtbild mit der Person und dem Personalausweis vergleichen.

Sollte man sensible Daten dennoch herausgegeben haben und kommt es somit tatsächlich zu einem Wechsel des Versorgers, rät der Leiter der GSW-Kundencenter, Carsten Wittig, den Kunden, den auf diese Weise erschlichenen neu abgeschlossenen Vertrag so schnell wie möglich zu widerrufen.




Neue Strom- und Wasserversorgungsleitungen in der Hermann-Stehr-Straße

Stromnetz in Bergkamen wird erneuert: Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen tauschen die Versorgungsleitungen in ihrem Stromnetz in der Hermann-Stehr-Straße in Oberaden aus. Ab Montag (27. Februar) beginnen die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Strom- und Wasserleitung auf einer Gesamtlänge von etwa 300 Metern. Die Maßnahme wird sich von der Hausnummer 2 (Einmündung zur Jahnstraße) bis zur Hausnummer 28 erstrecken.

Bei dieser Baumaßnahme werden die Versorgungsleitungen im Stromnetz erneuert beziehungsweise verstärkt. Darüber hinaus wird die Wasserleitung ausgetauscht. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich etwa zwei Monate andauern. Im Zuge dieser Baumaßnahmen kann es durch eine halbseitige Sperrung der Straße zu temporären Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen, wofür die GSW um Verständnis bitten. Sollten kurzfristige Stromabschaltungen unvermeidlich sein, werden die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig darüber informiert.

Um eine sichere und zuverlässige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, investieren die GSW regelmäßig in die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Netze.




Stadtspitzen und GSW einigen sich auf interkommunale Planung der Klimazukunft im Versorgungsgebiet Kamen, Bönen, Bergkamen

Die GSW und die Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen kooperieren künftig noch stärker im Themenkomplex Klimaschutz.

Im Rahmen der gemeinsamen Ausrichtung der Klimazukunft im Versorgungsgebiet der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen und den Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen haben Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen, Bergkamens Bürgermeister Bernd Schäfer und Bönens Bürgermeister Stephan Rotering mit GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl eine gemeinsame, noch stärkere strategische Ausrichtung für die Planung der Klimazukunft im Versorgungsgebiet vereinbart.

Hierzu wurde im Rahmen der Arbeitsorganisation ein Lenkungskreis mit Entscheidungsträgern der Kommunen und den GSW eingerichtet, um strategische Leitplanken für die energetische Planung in der Region festzulegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilungen in den Kommunen und die zuständigen Mitarbeiter der GSW sollen diese neue Aufgabenstellung gezielt und aktiv begleiten.

Der Themenkomplex Klimaschutz ist für die Kommunen und die Stadtwerke eine große Herausforderung mit viel Gestaltungspotenzial auf beiden Seiten. Besonders wichtig ist allen Beteiligten, dass konkrete Handlungsfelder und Projekte vor Ort bearbeitet werden und die regionale Verbundenheit gestärkt wird. Ziel ist es, gemeinsame Gestaltungsansätze zu definieren und daraus konkrete Maßnahmen gezielt abzuleiten.

Die Bandbreite der Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Region ist sehr vielschichtig und reicht von

  • der Gestaltung eines gemeinsamen Nachhaltigkeitskonzeptes,
  • den Aufbau von Klimaschutzsiedlungen,
  • die Implementierung von Erneuerbaren Energielösungen,
  • den Ausbau der E-Mobilität,
  • die kommunale Wärmeplanung und die Erstellung von Wärmekonzepten,
  • die Erstellung von Potenzialanalysen und deren Umsetzung,
  • die Untersuchung von Wasserstoffkonzepten,
  • etc.…..

Die konkreten Maßnahmen und Handlungsfelder sollen möglichst regelmäßig berichtet werden. So beschäftigten sich die Akteure bereits konkret in einem ersten Schritt intensiv mit dem Thema Straßenbeleuchtung. Trotz eines schon seit Jahren erfolgreich umgesetzten Konzeptes für eine effiziente Straßenbeleuchtung streben die Beteiligten eine weitere gemeinsame Optimierung in diesem Themenfeld an. Zentral wird zukünftig insbesondere das Thema kommunale Wärmewende sein. Hier lassen sich große Nachhaltigkeitspotentiale ausschöpfen, wenn alle Beteiligten frühzeitig und intensiv miteinander in den Austausch gehen.

Die GSW spielen bei der Energiewende eine zentrale Rolle als kommunaler Dekarbonisierungsdienstleister. Sie sind es, die den Klimaschutz aktiv in Kamen, Bönen und Bergkamen vor Ort umsetzen können. Die aktuellen Rahmenbedingungen erhöhen den Druck, die traditionelle Daseinsvorsorge mit der Ausrichtung auf Klimaschutz zu vereinen. Die kommunalen Eigentümer des Energieversorgers sollten somit ihrer GSW den notwendigen finanziellen Spielraum geben, um in eine nachhaltig gestaltete Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger in der Region zu investieren.




Kostenloses Online-Seminar informiert Bergkamener Hausbesitzer über Photovoltaik-Anlagen und aktuelle Neuerungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Den eigenen Strom erzeugen, etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig Geld sparen: Die Vorzüge einer Photovoltaik-Anlage sind klar. Der Kauf einer solchen Anlage ist jedoch auch mit einer hohen Anfangsinvestition, einem gewissem Planungs- und Verwaltungsaufwand sowie mit gesetzlichen Regelungen zur Einspeisung des regenerativen Stroms in das öffentliche Stromnetz verbunden.

Für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches die Einspeisung des Stromes aus erneuerbaren Quellen regelt, ist zum Anfang des Jahres 2023 eine Novellierung in Kraft getreten.

Das neue EEG enthält einige Vereinfachungen und kann dazu führen, dass sich eine Photovoltaik-Anlage für Hausbesitzer deutlich besser rechnet. Doch die Neuerungen bringen bei vielen Interessierten auch Fragen auf.

Worauf muss ich achten, wenn ich mir eine Photovoltaik-Anlage anschaffen will? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zu beachten? Sollte ich den gewonnenen Strom selbst nutzen oder einspeisen und was machen Anlagenbetreiber nach spätestens 21 Jahren, nach Ablauf der EEG-Vergütung, mit Ihrer Anlage?

In einer kostenlosen Online-Veranstaltung am 27.02.2023 um 18:00–19:30 Uhr sollen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf diese und viele weitere Fragen eingegangen werden.

Rüdiger Brechler, aktives Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS e.V.), wird in seinem Vortrag wichtige Aspekte welche es als Hausbesitzer bei der Anschaffung und Betrieb einer Photovoltaikanlage zu beachten gibt erläutern.

Die Teilnahme am Seminar am 27.02.2023, 18:00-19:30 Uhr, ist denkbar einfach. Einzige Voraussetzungen dafür sind ein Endgerät mit Internet und eine vorherige Anmeldung bei Kristina van Riswyck– telefonisch unter 02307/965-384 oder per E-Mail an k.vanriswyck@bergkamen.de. Nach erfolgter Anmeldung bekommen interessierte Personen einen Link zur Veranstaltung zugeschickt.




GSW verschicken nun die Jahresverbrauchsabrechnung – Entlastungsbeträge durch die Preisbremsen werden gesondert mitgeteilt

In diesen Tagen versenden die GSW die Jahresverbrauchsabrechnungen an ihre Kundinnen und Kunden. Wer Fragen zu den Schreiben hat, kann sich an die Kundenberater der GSW wenden.

Jahresendabrechnung liegt bald im Briefkasten: In diesen Tagen versenden die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen die Jahresverbrauchsabrechnungen für 2022 an ihre Kundinnen und Kunden. Insgesamt rund 70.000 Rechnungen werden aus organisatorischen und logistischen Gründen in mehreren Phasen in den nächsten Tagen verschickt. Das bedeutet, dass nicht alle Kundinnen und Kunden gleichzeitig Post des Energieversorgers bekommen. Insgesamt erstreckt sich der Versand über knapp sieben Werktage, sodass die Schreiben bis Mitte Februar im Briefkasten liegen.

Bei der Jahresendabrechnung gilt es, Folgendes zu beachten: Bei den neuen Abschlägen, die ab März 2023 greifen, ist die Entlastung durch die staatlichen Preisbremsen noch nicht berücksichtigt. Denn die Abwicklung der Preisbremsen sowie die damit verbundene Ermittlung der individuellen Entlastungsbeträge ist ein sehr komplexer Prozess, der mit dem IT-Dienstleister der GSW abgewickelt wird. Bis die notwendigen Daten berechnet und ins Abrechnungssystem überführt sind, dauert es noch einige Tage. Die Kunden, bei denen die Preisbremsen für Strom oder Wärme greift, werden deshalb in einem gesonderten Schreiben bis zum 1. März informiert. Hier erfahren die Kunden neben ihrem individuellen Entlastungsbetrag auch die Höhe der neuen, monatlichen Abschläge. „Dank der von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen werden unsere Kundinnen und Kunden eine Entlastung auf ihrer Energierechnung spüren“, sagt GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl.

Durch die vom Bund beschlossenen Preisbremsen wird der Preis für einen Großteil des Energieverbrauches gedeckelt. Im Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Gaspreisbremse hingegen kommt für die Kunden der GSW nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden ist entscheidend, an welches Netz sie angeschlossen sind. Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue profitieren von der Deckelung. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift sie nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt. Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Netz unterschiedlich dar. Generell gilt: Die staatlich gedeckelten Preise entfalten ihre Wirkung ab März 2023 und sind rückwirkend zudem für Januar und Februar anzuwenden. Die Preisbremsen gelten jeweils für einen Großteil des Energieverbrauches und den Arbeitspreis.

Den Verantwortlichen der GSW ist bewusst, dass es zur Jahresverbrauchsabrechnung und den Preisbremsen einen erhöhten Beratungsbedarf bei den Kunden geben könnte. Deshalb haben die GSW wieder ein Call-Center mit zusätzlichem Personal eingerichtet. Das Team ist erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen und der Jahresendabrechnung gibt’s zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie




Ratschlag Energie: Start der Hotline

Hilfestellung so leicht zugänglich wie nur eben möglich: Das ist die Idee der Hotline „Ratschlag Energie“, die seit diesem Montag offiziell am Netz ist. Das Angebot ist als eine Art Vermittlung zu verstehen und richtet sich an Menschen, die vor Problemen im Zusammenhang mit der Energiekrise stehen.

Die Hotline ist ein gemeinsames Projekt verschiedener Akteure, die Landrat Mario Löhr im Herbst an einen Tisch geholt hatte. AWO Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale NRW sowie Agentur für Arbeit und Jobcenter Kreis Unna waren unter anderem an der Konzeption beteiligt. Der gemeinsame Anspruch ist, Menschen im Kreis Unna zu helfen – und zwar insbesondere denjenigen, die bislang gut über die Runden gekommen sind und noch keinen Kontakt zu Beratungsleistungen dieser Art hatten.

Das Angebot sollte simpel sein, die Wirkung aber möglichst groß. Und was ist einfacher, als eine Telefonnummer zu wählen? Wer den Eindruck hat, Beratung im Zusammenhang mit der Energiepreisentwicklung zu benötigen, muss nicht erst die geeignete Stelle suchen – sondern wird über die Hotline „Ratschlag Energie“ gleich an die richtige vermittelt. Die Fragestellungen können dabei vielseitig sein: Vielleicht hat der Energieversorger den Vertrag gekündigt oder die Lieferung eingestellt – im schlechtesten Falle wurde beispielsweise eine Energiesperre angedroht.

Mit Problemen wie diesen können Menschen sich an die Hotline „Ratschlag Energie“ wenden, die montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter Tel. 02303/271313 erreichbar ist. Die Mitarbeitenden der Hotline bieten selbst keine Beratung an, sondern filtern anhand eines Fragebogens die Stelle heraus, die am besten helfen kann – und vereinbaren auf Wunsch eine Rückrufbitte. In jedem Falle sollten Menschen sich aber zunächst an ihren Energieversorger wenden – insbesondere dann, wenn es um Fragen zu Jahresverbrauchsabrechnungen geht oder hohe Nachzahlungen beziehungsweise Abschlagszahlungen anstehen.

„Ich weiß, dass Energiekrise und Inflation in vielen Menschen Ängste und Sorgen auslösen“, sagt Landrat Mario Löhr. „Ich kann niemandem seine Sorgen nehmen. Aber ich versuche, meinen Einfluss so gut es geht geltend zu machen, um die Folgen bestmöglich abzufedern.“

Das war von Anfang an der Antrieb von Landrat Mario Löhr, als er im Herbst die Initiative ergriffen und den Runden Tisch Energiekrise ins Leben gerufen hatte. Da drohte der Winter noch weitaus dramatischer zu werden, zwischenzeitlich hat die Bundesregierung angesichts stark steigender Preise jedoch drei milliardenschwere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die insbesondere die hohen Energiekosten abfedern. Gleichwohl wollen die Projektbeteiligten an dem Konzept festhalten – insbesondere auch, weil damit zu rechnen ist, dass die Lage auch im nächsten Winter angespannt bleibt. Es sei gut, wenn man dann auf erprobte Konzepte zurückgreifen könne, so Landrat Löhr.

Neben der Hotline „Ratschlag Energie“ hat der Runde Tisch von Landrat Mario Löhr unter anderem Veranstaltungen für Wirtschaftstreibende und Verbraucher durchgeführt. Zudem läuft gegenwärtig ein gemeinsames Beratungsangebot, das in Kamen erprobt und je nach Nachfrage auf weitere Kommunen ausgerollt werden soll: An jedem Dienstag im Januar bieten Mitarbeitende von AWO Ruhr-Lippe-Ems, GSW Kamen, Bönen, Bergkamen und Verbraucherzentrale NRW sowie Jobcenter Kreis Unna und Stadt Kamen in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in der Kamener Geschäftsstelle des Jobcenter eine gemeinsame Anlaufstelle für ihre Fragen rund um die Energiekrise an. PK | PKU




Kostenloses Online-Seminar informiert über Stecker-Solaranlagen und die Fördermöglichkeiten.

Eine Stecker-PV-Anlage kann man auch auf einem Sonnigen Plätzchen im Garten Platzieren. Foto: deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS e.V.).

Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Doch bisher konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen. Sie müssen jedoch keine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, um ihren eigenen Solarstrom zu erzeugen. Denn sowohl Hauseigentümer, auch als Mieter und Wohnungseigentümer, jeder Haushalt kann dazu beitragen die Energiewende voran zu treiben: Mit einem Stecker-Solargerät.

Als Stecker-Solargerät oder auch Balkonmodul werden kleine Photovoltaik-Systeme bezeichnet, die an eine Steckdose auf dem Balkon oder der Terrasse angeschlossen werden können. Bis zu 15 Prozent des eigenen Strombedarfs lassen sich auf diese Weise günstig, technisch sicher und gleichzeitig klimafreundlich direkt vor Ort erzeugen. Die kleinen Anlagen erzeugen somit genug Energie, um Dauerverbraucher wie Kühlschrank oder Stand-By-Geräte zu versorgen.

Inzwischen sind in Deutschland über 200.000 Stecker-Solargeräte in Betrieb – mit stark steigender Tendenz. Doch auch bei diesen einfachen Stecker-Solargeräten gibt es einige Rahmenbedingungen, die Interessierte  kennen und beachten sollten.

„In einer kostenlosen Online-Veranstaltung am 18.01.2023 um 18:00 – 19:30 Uhr wollen wir Ihnen die Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit einem Stecker-Solargerät eigener Strom für Ihr Zuhause gewonnen werden kann“, erklärt Kristina van Riswyck von der Bergkamener Stabsstelle Klimaschutz.

Sind solche Geräte auch für meine Wohnung geeignet? Wo können Stecker-Solargeräte gekauft werden? Welche Formalitäten gilt es zu beachten? Wie teuer und wie wirtschaftlich sind diese Anlagen und welche Fördermöglichkeiten bietet Ihnen die Stadt Bergkamen?

Rüdiger Brechler, aktives Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS e.V.), wird auf diese und viele weitere Fragen eingehen. Am Ende des Online-Kurses werden die Teilnehmenden ganz sicher wissen, ob Stecker-Solargeräte ein Thema für den eigenen Haushalt sind.

Die Teilnahme am Seminar am 18.01.2023, 18:00-19:30 Uhr, ist denkbar einfach. Einzige Voraussetzungen dafür sind ein Endgerät mit Internet und eine vorherige Anmeldung bei Kristina van Riswyck– telefonisch unter 02307/965-384 oder per E-Mail an k.vanriswyck@bergkamen.de. Nach erfolgter Anmeldung erhalten interessierte Personen einen Link zur Veranstaltung zugeschickt.

Weitere Infos gibt es hier: https://www.DGS e.V.dgs.de/aktuell/