Grundschüler im Homeschooling: Bündnis für Familie überreicht Laptops

Felix Eisleben (r) aus dem IT Bereich von Rhenus überreicht stellvertretend 30 Laptops an Katja Sträde (l) vom Bündnis für Familie Kreis Unna. Foto: Anita Lehrke Kreis Unna.

In Zeiten von Homeschooling greift das Bündnis für Familie Kreis Unna Eltern und Kindern, die technisch nicht so gut ausgestattet sind, unter die Arme. Das Bündnis hat bei seinen Partnern einen Aufruf nach gebrauchten Laptops gestartet und nun erste Geräte an Grundschulen im Kreis verteilt.

Rhenus aus Holzwickede war das erste Unternehmen, das sich positiv zurückmeldete und auch zügig lieferte: Am Donnerstag, 18. Februar erreichten 30 Laptops das Kreishaus in Unna. Die gebrauchten Geräte sind von engagierten Mitarbeitern der IT des Logistikdienstleisters neu aufgesetzt und aufbereitet worden, um ein zweites Leben im Homeschooling zu ermöglichen. Die Informationstechniker legten auch einen Gruß an die Schüler bei, um diesen viel Erfolg beim digitalen Unterricht zu wünschen.

Am Freitag, 26. Februar wurden die ersten Laptops auf ihre nächste Reise geschickt. Die Sprecherin des Bündnisses für Familie und Pfarrerin Anja Josefowitz und Geschäftsführerin Katja Sträde überreichten jeweils zwei Geräte an die Dudenrothschule in Holzwickede und die Nicolaischule in Unna. „Kein Kind darf während Corona in der Bildung verloren gehen“, unterstreicht Anja Josefowitz. „Darum war es uns wichtig Familien und Grundschulen für den weiteren digitalen Unterricht zu unterstützen. Die Grundschulen erhalten die Laptops und können diese dann nach Bedarf an die Kinder verleihen oder in der Notbetreuung vor Ort einsetzen.“

Weitere Spenden in Planung
Obwohl Distanzunterricht keine Neuheit mehr für die Grundschulen im Kreis ist, werden weitere Endgeräte immer wieder benötigt. „Wir haben für die wechselnde Gruppe der Kinder, die grade von zu Hause aus lernen täglich mindestens zwei Videokonferenzen, damit auch regelmäßig Kontakt mit den Klassenlehrern besteht. Auch die Notbetreuung wird immer mehr in Anspruch genommen, wo die Kinder ebenfalls im Wechsel am Distanzunterricht teilnehmen, dafür können wir die zusätzlichen Laptops sehr gut gebrauchen“, sagt Gabriel Rosenberg, Schulleiter der Nicolaischule in Unna.

Schulleiterin Katja Buschsieweke von der Dudenrothschule in Holzwickede erklärt, warum manche Familien durchaus mehr als ein Gerät im Haus benötigen: „Wir haben zum Beispiel Drillinge in einer Klasse oder Geschwister in unterschiedlichen Klassen. Die können nicht immer gleichzeitig vor einem Gerät sitzen und wenn dann noch Eltern im Homeoffice sind, da wird es dann schon mal eng. Dafür können wir die gespendeten Geräte nutzen.“ Die restlichen Laptops verteilt das Bündnis für Familie in den kommenden Tagen an weitere Grundschulen in Unna und Holzwickede. Die nächsten Spenden von Unternehmen haben sich bereits angekündigt, so dass auch die Grundschulen der anderen Städte und Gemeinden des Kreises mit Geräten beliefert werden können. PK | PKU




Jugend ist Zukunft: Grünes Licht für mehr Bildung

Der Kreis Unna ist führender Standort für Lagerlogistik, und das drückt sich auch in der Berufsschul-Landschaft aus: Nach dem in Unna und Lünen bereits etablierten Bildungsgang „Fachkräfte für Lagerlogistik“ soll am Lippe Berufskolleg in Lünen ab dem kommenden Schuljahr auch der zweijährige Bildungsgang „Fachlageristin / Fachlagerist“ eingerichtet werden.

Dafür gab der Kreistag in seiner Sitzung am 25. Februar ebenso grünes Licht wie für die Einrichtung eines kaufmännischen Bildungsganges „Automobilkauffrau / Automobilkaufmann“ am Lippe Berufskolleg in Lünen.

Neuer Anlauf für angehende Automobilkaufleute
Eigentlich sollten angehende Automobilkaufleute am Lippe-Berufskolleg schon mitten in ihrer Ausbildung stecken – denn um diesen Bildungsgang hatte sich der Kreis Unna schon vor zwei Jahren bemüht. Damals hatte die Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsicht jedoch signalisiert, keine Genehmigung zu erteilen. Folge: Der Antrag wurde zurückgezogen.

Unternehmen aus der Automobilbranche hatten sich in der Zwischenzeit allerdings wiederholt gemeldet und betont, wie wichtig es sei, dass die Azubis wohnortnah zur Schule gehen können. Deshalb macht der Kreis jetzt einen neuen Anlauf. Bisher wird der Bildungsgang „Automobilkauffrau / Automobilkaufmann“ an keinem Berufskolleg im Kreis Unna angeboten. PK | PKU




Online-Schülerlabor am Bergkamener Gymnasium: Experimentieren in Coronazeiten

Das Onlinelabor als Bildschirmfoto.

Die Schülerinnen und Schüler des Biologie-Leistungskurses der Q1 des Städtischen Gymnasiums Bergkamen nahmen jetzt an einem Online-Workshop des teutolab der Universität Bielefeld teil. In dem Workshop ging es wortwörtlich „um die Wurst“.

Die neuen iPads des Gymnasiums im schulischen Einsatz.

Mit Blick auf den Pferdefleischskandal konnten die Teilnehmenden Wurstproben und die darin enthaltenden Tierarten mittels DNA-Fingerprinting voneinander unterscheiden und im Rahmen des Experimentierkurses herausfinden, welche Tierart(en) in dieser Probe verwertet wurde(n). Alle Schülerinnen und Schüler nahmen per Videokonferenz live am Geschehen im Labor teil und konnte die dort gezeigten Schritte zuvor durch Animationen im Onlinelabor selbst durchführen. Erstmal kamen dabei die neuen iPads der Schule zum Einsatz. Der Leistungskurs bedankt sich ausdrücklich bei dem Laborteam der Universität Bielefeld und kann feststellen: In der Mortadella ist wirklich nur Schweinefleisch.

Festzuhalten bleibt aber auch: Die neue technische Ausstattung, in diesem Fall sind es iPads und stabile Internetverbindungen am Bergkamener Gymnasium, können auch in der Nach-Corona-Zeit nützlich sein und der Begriff „Lernen auf Distanz“ würde eine völlig andere Qualität gewinnen. Corona bedingt haben sich auch die Universitäten umstellen müssen. Sie lassen zum Beispiel auch Klausuren in einer Art „Homeschooling“ von den Studentinnen und Studenten schreiben. Schulen und auch Unis sollten nach dem Ende des Lockdowns diese neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit nutzen.




Startschuss für den neuen Ausbildungsjahrgang zur Pflegefachkraft in Bergkamen – noch freie Plätze

TÜV NORD Bildung bietet die noch junge Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ab dem
1. April 2021 in insgesamt fünf Pflegeschulen an, unter anderem in der Pflegeschule Bergkamen. Interessenten können sich noch bewerben!

Seit dem vergangenen  Jahr besteht die Möglichkeit, sich als „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ ausbilden zu lassen. Im Gegensatz zu davor gültigen Berufsabschlüssen, z.B. zum Alten- oder Gesundheits- und Krankenpfleger, ist die neue Ausbildung generalistisch ausgerichtet: Die Azubis werden in der 3-jährigen Ausbildung dazu befähigt, die Pflege von Menschen aller Altersstufen zu übernehmen. Dennoch ist eine Spezialisierung möglich: Vier bis sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels können sie einen Schwerpunkt setzen und den Abschluss mit dem Schwerpunkt „Gesundheits-und Kinderkrankenpflege“ oder „Altenpflege“ erwerben. Der generalistische Abschluss bietet jedoch den entscheidenden Vorteil, dass die Nachwuchskräfte später jederzeit den pflegerischen Versorgungsbereich wechseln können. Weiteres Plus: Der Berufsabschluss ist in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt, so dass eine Tätigkeit im europäischen Ausland ohne weiteres möglich ist.

TÜV NORD Bildung bietet die generalistische Ausbildung ab dem 1. April 2021 in der Pflegeschule Bergkamen an.
Interessenten können sich melden unter Telefon 02307 208645 oder per E-Mail gesundheitundpflege@tuev-nord.de
 Start:
1. April 2021, Pflegeschule Bergkamen, Kleiweg 10, 59192 Bergkamen, Telefon 02307 208645
Ein weiterer Start ist für Oktober 2021 geplant.
 Voraussetzung:
Mind. Hauptschulabschluss Klasse 10
 Dauer: 3 Jahre




Gymnasium Bergkamen stattet Oberstufenjahrgänge Q1 und Q2 mit Fünferpack FFP-2-Masken aus

Schulleiterin Bärbel Heidenreich (rechts) begrüßte die Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 und teilte die Fünferpacks FFP2-Masken mit aus. Foto: Fahling/SGB

Die Türen des SGB öffnen sich wieder – zumindest für die Oberstufenjahrgänge Q1 und Q2 beginnt am heutigen Montag wieder der Präsenzunterricht. Um die höchstmögliche Sicherheit zusätzlich zum strengen Hygieneleitfaden zu gewährleisten, stattete die Schulleitung nun alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer mit FFP2-Masken aus.

„Jeder erhält fünf FFP2-Masken, eine für jeden Schultag. Wir werden die Schülerinnen und Schüler bitten, diese nach Wochentagen zu kennzeichnen und gemäß der Tipps zur Mehrfachverwendung zu pflegen“, erklärt Schulleiterin Bärbel Heidenreich. „Zusätzlich zu den geteilten Gruppen und unserem bekannten Hygiene- und Abstandskonzept möchten wir unseren Schülerinnen und Schülern mit den Masken ein weiteres Stück Sicherheit bieten“, betont Bärbel Heidenreich.




Wildkräuterkunde: Digitaler Vortrag der Ökologiestation

Wer kennt sie nicht, die störenden Beikräuter zwischen Gemüsepflanzen und den geschätzten Rosenbeeten? Aber stimmt es denn wirklich, dass sie so unnütz sind? Am Donnerstag, 25. Februar, betrachtet Claudia Backenecker diese Kräuter mal aus einer anderen Sichtweise. Bei unseren Vorfahren beispielsweise wurden sie hoch geschätzt. Man heilte mit ihnen, machte „Wetter“ und Zaubereien, und gut für den Kochtopf waren sie auch noch.

Die Kräuterexpertin stellt zahlreiche unterschiedliche Wildkräuter vor und erzählt von ihrer Verwendung in früherer und heutiger Zeit, wie man sie erkennt und was beachtet werden muss. Auch Rezepte und Sammeltipps werden gegeben. Der zweistündige „Bildschirm-Vortrag“ beginnt um 19.00 Uhr und kostet 5,- € je Teilnehmer.

Da in der Ökologiestation derzeit Präsenzveranstaltungen untersagt sind, findet der Vortrag in digitaler Form statt. Ein Computer oder Laptop mit Lautsprecher genügt für die Teilnahme, die Angemeldeten erhalten dann einen Link, um sich einloggen zu können. Die Anmeldung ist mit E-Mail unter Umweltzentrum_Westfalen@t-online.de oder telefonisch unter 0 23 89 – 98 09 11 (auch Anrufbeantworter) sowie 0 23 89 – 9 80 90 beim Umweltzentrum Westfalen möglich.




WFG lädt zur Veranstaltung „Fritten & Innovation digital“ ein: Innovationen durch Fehlerkultur im Unternehmen fördern

Das Innovationsteam der Wirtschaftsförderung Kreis Unna lädt für Mittwoch, 17.03.2021 von 11:30 bis 13:00 Uhr zur digitalen Veranstaltung „Fritten und Innovation“ ein.

Zum Inhalt: „Fail often. Fail early!“: Dieser Leitsatz ist prägend für Innovationen im unternehmerischen Kontext. Doch was bedeutet es eigentlich, Fehler zu machen? Gibt es „gute“ und „schlechte“ Fehler und wie lässt sich im Betrieb eine erfolgreiche
Fehlerkultur etablieren?

Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich der Impulsvortrag des Leadership-Experten Jochen Schlicht. Daran schließt sich ein Erfahrungsaustausch an, natürlich wieder virtuell und mit einer ganz besonderen Portion „Pommes“. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Zahl der Teilnehmenden ist allerdings begrenzt. Interessierte werden gebeten, sich unter Angabe der Veranstaltung und ihrer Kontaktdaten per E-Mail unter veranstaltung@wfg-kreis-unna.de anzumelden.

Die angemeldeten Teilnehmenden erhalten im Anschluss einen Link, mit dem Sie sich einwählen können. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projektes Wissen schafft Erfolg statt. Sie wird aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen

Wissen schafft Erfolg
Bei dem Vorhaben Wissen schafft Erfolg: Entwicklung der mittelständisch geprägten Hochschulregion in Westfalen handelt es sich um einen ganzheitlichen Ansatz zur engeren Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft in der neuen Projektregion Hamm, Kreis Soest, Kreis Unna. Das Umsetzungsprojekt ist dem Maßnahmenbereich „KMU“ des OP EFRE NRW zugeordnet. Projektpartner und Erbringer der Unterstützungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind die Wirtschaftsförderungen aus Hamm und den Kreisen Soest und Unna.

Im Projekt werden die Aufgabenbereiche fokussiert:

• Innovatives und digitales Unternehmertum
• Bindungsstrategien für qualifizierte Nachwuchskräfte

Das Innovative und digitale Unternehmertum unterstützt die KMU bei der Teilhabe am Wissens- und Technologietransfer und bei der Bewältigung des digitalen Wandels. Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung von wachstumsstarken Unternehmensgründungen
und dem Zusammenbringen von Startups und Unternehmen.

Die Bindungsstrategien für qualifizierte Nachwuchskräfte tragen dazu bei, zukünftige Fach- und Führungskräfte, insbesondere die steigende Zahl der Hochschulabsolvent/innen, an die Region zu binden. Dies stärkt die Fähigkeit der KMU, Personalkompetenzen zu entwickeln und langfristig wettbewerbsfähig zu sein. Die Nachwuchskräfte profitieren von Karriereperspektiven vor Ort.




Optimismus siegt auch in Krisenzeiten! – Spielende beim Planspiel Börse 2020 der Sparkassen

Siegerehrung in eine Zoom-Konferenz.

Das Planspiel Börse der Sparkassen findet traditionell im vierten Quartal des Jahres statt. Auch Corona konnte diese Konstante im Schul- und Sparkassenkalender nicht ausbremsen: 93.746 Teilnehmende aus Deutschland, Europa, ja sogar Südamerika, Armenien, Vietnam und Singapur haben sich in dieser Spielrunde für Europas größtes Online-Börsenlernspiel registriert. Elf Wochen galt es dann die Kursentwicklungen an verschiedenen Börsen zu beobachten, Wirtschaftsnachrichten zu studieren, das Für und Wider abzuwägen, um so die aussichtsreichsten Transaktionen für das eigene Depot auszuwählen. Am 9. Dezember 2020 ging die 38. Spielrunde zu Ende. Auch im Geschäftsgebiet der Sparkasse Bergkamen-Bönen beteiligten sich 99 Teilnehmer in 34 Teams.

Der harte Kampf um die amerikanische Präsidentschaft, das Dauerthema Brexit und auch der zweite Lockdown konnten dem Optimismus an der Börse nicht die Luft nach oben nehmen. Dies spiegelt sich auch in der Wertpapierauswahl der Siegerteams wider. Diese setzten auf Werte wie „TUI“, „Deutsche Lufthansa“, „Banco Bilbao Vizcaya Argentaria – BBVA“  oder „Snap“, und verliehen so ihrer Hoffnung auf baldige Normalisierung Ausdruck. Eine Rechnung, die zumindest an der Börse aufging.

Davon profitierten auch die Siegerteams im Schülerwettbewerb in unserem Geschäftsgebiet. In der Depotgesamtwertung steigerte das Team „Pirates“ aus Bergkamen sein Startkapital von 50.000 Euro auf 60.178,52 Euro. Ihren Depotzuwachs erzielte die Spielgruppe hauptsächlich mit den Wertpapieren von Banco Bilbao Viz. Arg. S.A. -BBVA. In der Nachhaltigkeitsbewertung werden speziell die Erträge mit nachhaltig eingestuften Wertpapieren ausgewertet. Hier erwirtschaftete das Team „Pirates“ ebenfalls mit den Wertpapieren von z.B. Banco Bilbao Viz. Arg. S.A. (BBVA) den höchsten Nachhaltigkeitsertrag mit 10.188,52 Euro. Aber auch im Verbands-Vergleich schnitten zwei Teams sehr gut ab, wodurch die Teams sogar ein Preisgeld erhalten.

Michael Krause ist von den Ergebnissen der Siegerteams begeistert: „Wir waren hocherfreut, dass trotz oder wegen Corona so viele Teilnehmende in dieser Spielrunde am Planspiel Börse mitgemacht haben. Dies zeigt, dass das Interesse an gut aufbereiteten Finanzthemen groß und die Vermittlung finanzieller Bildung wichtig ist. Als Sparkasse Bergkamen-Bönen ist es uns ein zentrales Anliegen, gerade die finanzielle Bildung der (jungen) Menschen in unserem Geschäftsgebiet zu fördern, damit diese in die Lage versetzt werden, in Zukunft persönliche Finanzentscheidungen fundiert treffen zu können.“

Die erfolgreichsten Teams der Spielrunde wurden in diesem Jahr nicht wie üblich in die Hauptstelle eingeladen, sondern es gab ein Treffen über die Plattform Zoom.

Mehr Informationen zum Planspiel Börse gibt es unter www.planspiel-boerse.de, auf www.instagram.com/planspielboerse/ oder www.facebook.com/planspielboerse sowie auf Twitter (@planspielboerse).




Die neuen Regelungen für die Schulen nach dem 22. Februar

Das NRW-Ministerium für Schule und Bildung hat jetzt in einer Mail die neuen Bestimmungen für den Unterricht nach ab dem 22. Februar informiert. Das wichtigste: Nur für die Grundschulen und die Primarstufe der Förderschulen sowie für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen (Klasse 10 sowie 12/13) beginnt dann wieder der Präsenzunterricht. Außerdem sind bis zum Beginn der Sommerferien Klassenfahrten untersagt.

Hier die neuen Regelungen im Einzelnen:

Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen)

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.
  • Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr mit dem Schulträger.
  • Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
  • Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.
  • Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
  • Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich (Formular siehe Anlage).
  • Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.
  • Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
  • Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.
  • Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.

Generelle Vorgaben für weiterführende allgemeinbildende Schulen

  • Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
  • Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung).

Regelungen für die Abschlussklassen

Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch ein Hybrid-Unterricht ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Modelle zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie in den Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht.

Zu den Abschlussklassen in den allgemeinbildenden Schulen zählen:

  • Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.

Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen können die Schulen unter Beachtung der nachfolgenden Punkte eigene Gestaltungsspielräume nutzen.

Besondere Regelungen für den Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Maßnahmen äußerer Differenzierung, wie sie beispielsweise im Bereich der zweiten Fremdsprache bzw. im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Unterscheidung in E- und G-Kurse üblich sind, müssen den Erfordernissen angepasst oder ausgesetzt werden.
  • Einzelne Fächer können – in Abhängigkeit von den standortspezifischen, auch personellen Rahmenbedingungen – überwiegend auf Distanz unterrichtet werden; allerdings sollten die Fächer der zentralen Prüfungen im Mittelpunkt des Präsenzunterrichts stehen.
  • Generell ist zu prüfen, ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden können. In jedem Fall sollte ihnen eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.

Bei der Umsetzung dieser Vorgaben zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021 bitte ich Sie, wenn nötig, die Unterstützung der Schulaufsicht und des Schulträgers zu suchen und vor Ort die Möglichkeiten von Kooperationen zu nutzen. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, bei Personalengpässen befristete Verträge abschließen zu können. Darüber hinaus sollten nach wie vor die Möglichkeiten eines versetzten oder gestaffelten Unterrichtsbeginns genutzt werden.

Regelungen für die gymnasiale Oberstufe (Gymnasien, Gesamtschulen, WBK)

Phasen selbstständigen Lernens gehören für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe zum Schulalltag. Gleichwohl ist insbesondere zur Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen ein regelhafter Präsenzunterricht von großer Bedeutung. Da die Leistungen auch der Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in der Qualifikationsphase 1 befinden, bereits in die Gesamtbewertung für ihr Abitur einfließen, wird auch ihnen die Rückkehr in einen Präsenzunterricht ermöglicht. Entsprechendes gilt für die Studierenden des WBK im dritten bis sechsten Semester.

Bei der Umsetzung des Präsenzunterrichts sind die nachfolgenden Eckpunkte zu beachten:

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die Regelungen der APO-GOSt und die Kernlehrpläne.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 (im WBK: für Studierende des 5. und 6. Semesters) sollten in den Präsenzphasen des Unterrichts neben den Leistungskursen nach Möglichkeit jene Grundkurse im Vordergrund stehen, in denen sie ihre Abiturprüfungen ablegen. Das bedeutet, dass für Schülerinnen und Schüler eines Grundkurses jeweils unterschiedliche Präsenz- und Distanzphasen vorgesehen werden können, abhängig davon, ob dieser Kurs für die Schülerinnen und Schüler ein Abiturfach ist oder nicht.
  • Die pro Schülerin bzw. Schüler notwendigen drei Vorabiturklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden.
  • Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, anbieten, ihre Aufgaben in geeigneten Räumen der Schule zu erledigen.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet. Für die Studierenden des WBK im 1. und 2. Semester gilt dies entsprechend.

Besondere Regelungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen

Grundsätzlich gelten die oben genannten Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Allerdings sind mit Blick auf die unterschiedlichen behinderungsspezifischen Ausprägungen folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Neben den Klassen der Primarstufe kehren an den Förderschulen auch die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück.
  • Schülerinnen und Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können – insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung – haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Förderschulen bzw. der Schulen des Gemeinsamen Lernens einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule.
  • Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 Schulgesetz grundsätzlich als Ganztagsschulen geführt werden, bieten in den betroffenen Jahrgangsstufen auch weiterhin ganztägige Präsenztage an. Bei personell bedingten, unvermeidlichen Einschränkungen ist die Schulaufsicht zu informieren.
  • Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Sozial- oder Jugendamtes über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes sind zu beachten.

Regelungen für den Sportunterricht

Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de abrufbar. Die Sportstätten sind entsprechend zur Nutzung bereitzustellen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase, die Sport als ein Abiturfach haben, sind die Schulträger aufgefordert – gegebenenfalls mit größerem Einzugsbereich – alle erforderlichen Sportstätten zur Verfügung zu stellen.

Regelungen für das Berufskolleg

Die mit SchulMail vom 28. Januar 2021 dargelegten Regelungen gelten bis einschließlich 20. Februar 2021 fort.

Ab dem 22. Februar 2021 wird bis auf Weiteres für grundsätzlich alle Bildungsgänge am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der DistanzunterrichtVO.

Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.

Bei den nachfolgend aufgeführten Abschlussklassen der Berufskollegs sind – sofern die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht genutzt wird – hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht mit Blick auf die frühestens anstehenden Prüfungen folgende Prioritäten zu setzen:

  1. Abschlussklassen der Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) bis zum 26. März 2021 ablegen.
  2. Abschlussklassen der Fachklassen des dualen Systems, die im April 2021 Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) ablegen und Klassen der Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums.
  3. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge sowie der Fachklassen des dualen Systems, die ihre dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen bzw. Berufsabschlussprüfungen der Kammern ab Mai 2021 ablegen.
  4. Abschlussklassen voll- und teilzeitschulischer Bildungsgänge ohne Abschlussprüfungen sowie die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums, die mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase ebenfalls als Abschlussklassen gelten.

Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.

Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte hingewiesen:

  • gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der jeweiligen Stundentafel stattfinden;
  • die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den Distanzunterricht;
  • sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der DistanzunterrichtVO zu informieren;
  • die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden sollen.

Schutzpaket und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in den Schulen

Schutzmasken:

Schon im vergangenen Jahr haben alle Schulen erste Lieferungen von Schutzmasken bekommen. Inzwischen werden nur noch Masken nach dem FFP-2 bzw. N/KN95 Standard durch die Schulträger ausgeliefert.

Ab dem 15. Februar 2021 stehen solche Schutzmasken für alle Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal – auch das Personal in der Betreuung – in den Schulen zur Verfügung, insgesamt zwei Masken pro Person und Präsenztag. Für Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens steht zusätzliche Schutzausstattung bereit.

Eine medizinisch begründete und ärztlich attestierte Befreiung von der Maskenpflicht ist nach wie vor möglich.

Nach jetzigem Sachstand wird die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in ihrer ab dem 15. Februar 2021 geltenden Fassung erweiterte Regelungen zum Maskentragen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände vorsehen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, möchten aber auch darum bitten, von den verschiedenen Möglichkeiten der Information im Internet Gebrauch zu machen (z.B. https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw ).

Testungen:

Darüber hinaus gilt schon seit dem 11. Januar 2021 die Zusage, dass sich alle an der Schule Tätigen bis zu den Osterferien insgesamt sechs Mal bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kostenfrei und anlasslos testen lassen können. Bescheinigungen werden von den Schulen ausgestellt.

Dieses Testangebot wird ab sofort erweitert. Zunächst bis zu den Osterferien sind zwei Tests pro Woche möglich. Die Tests werden mit PoC-Tests ebenfalls bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt; bei Verdacht erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.

Schutz von sogenannten Risikogruppen:

Nach wie vor führt die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Risikogruppe auf Nachweis zu einer Befreiung von der Pflicht, Präsenzunterricht zu erteilen. Die entsprechenden Erlasse gelten zunächst bis zu den Osterferien fort.

Die bislang für schwangere Lehrkräfte geltenden Regelungen werden ab sofort dahin erweitert, dass Schwangere grundsätzlich keinen Dienst mehr vor Ort in der Schule zu leisten haben.

Aktuelle Hygieneempfehlungen:

Ihnen allen bekannt sind die „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW“. Sie stehen im Bildungsportal NRW zur Verfügung und werden bei Änderungen der Coronaschutz- oder der Coronabetreuungsverordnung ständig aktualisiert. In Verbindung mit der oben bereits angekündigten Überarbeitung der Coronabetreuungsverordnung steht hier kurzfristig eine Aktualisierung bevor.

Weitere Maßnahmen

Um Sie bei der weiteren Planung der kommenden Wochen zu unterstützen, möchte ich Sie heute darüber hinaus noch über folgende Entscheidungen informieren:

Verschiebung von VERA 8 und VERA 3

Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben. Dies gilt ebenfalls für die ursprünglich zwischen dem 22. April und dem 5. Mai 2021 vorgesehenen Vergleichsarbeiten in der Klasse 3 der Primarstufe (VERA 3). Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in den Klassen 4 und 9 durchgeführt. Sie können hiermit den Lehrkräften zu Beginn des kommenden Schuljahres Aufschluss über bestehende Lernlücken ermöglichen. Nähere Informationen zu VERA erhalten Sie in Kürze mit einer gesonderten SchulMail.

Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten

Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen. Mit diesem Schritt wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass in den vergangenen Wochen Distanzunterricht stattgefunden hat und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nicht in erster Line zur schriftlichen Leistungsüberprüfung dienen sollte. Zugleich wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler auch im Distanzunterricht regelmäßige Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten und mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.

Fortsetzung der Ferienprogramme

Die Förderung von außerschulischen Angeboten zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich wird erneut möglich sein. Die Förderrichtlinien werden – auch mit dem Ziel einer weiteren Flexibilisierung – gegenwärtig angepasst. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat durch Beschluss vom 3. Februar 2021 bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro für den Zeitraum bis zum Ende der Sommerferien 2022 bereitgestellt. Damit wird den Trägern der Maßnahmen und Ihren Schulen eine langfristige Perspektive im Interesse der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Förderanträge können weiterhin durch Schulträger und weitere Bildungsanbieter gestellt werden. Die außerschulischen Angebote sollen einerseits vor allem das erfolgreiche Anknüpfen an schulische Lernprozesse und die Vorbereitung auf Prüfungen, die in den Schulen stattfinden, unterstützen, andererseits Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung stärken. Die Schulen werden gebeten, die Maßnahmen zu unterstützen, indem zum Beispiel Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern auf Angebote hingewiesen oder individuelle Förderpläne zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderrichtlinien werden mit einer separaten SchulMail in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Berufliche Orientierung

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler und deren beruflicher Zukunft weiterhin notwendig. Die Umsetzungsvorgaben unterscheiden zwei Unterrichtsszenarien: Im Distanzunterricht ist die Umsetzung der Standardelemente nur in digitaler Form möglich. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Im Präsenz- oder Wechselunterricht sind für die Umsetzung weitreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeräumt worden. Diese finden Sie gesammelt in dem FAQ für alle Standardelemente.

Aussetzung der Erhebungen zur Unterrichtsausfallstatistik

Die Erhebung der Unterrichtsstatistik wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Dies gilt sowohl für die Wochenmeldung als auch für die Detailerhebung. Das derzeitige Unterrichtsgeschehen kann mit der auf einen normalen Unterrichtsbetrieb in Präsenz ausgelegten Unterrichtsstatistik nicht hinreichend realistisch abgebildet werden. Mit dem Aussetzen der Erhebung ist zudem eine Entlastung der beteiligten Schulen verbunden. Ich möchte Sie jedoch weiterhin um Teilnahme an der wöchentlichen COSMO-Erhebung sowie anlassbezogenen Erhebungen bitten, deren Zahl und Umfang auf das Nötigste beschränkt ist. Die von Ihnen hier übermittelten Daten sind wichtige Grundlagen für die von der Landesregierung in den kommenden Wochen zu treffenden Entscheidungen.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.




Gymnasium: Zwei Mal Platz eins und 33 Mal Platz drei beim Wettbewerb „Informatik Biber“

Informatische Bildung fängt am Bergkamener Gymnasium früh an: Der Wettbewerb „Informatik-Biber“ fördert das digitale Denken mit lebensnahen und alltagsbezogenen Fragestellungen. Dabei entdeckten die 104 Teilnehmenden Faszination und Relevanz informatischer Methoden.

Beim Informatik-Biber setzten sich Schülerinnen und Schüler mit altersgerechten informatischen Fragestellungen auseinander, spielerisch und selbstverständlich. Sie erlebten, wie spannend und vielseitig das digitale Denken der Informatik ist. Es mussten zwölf Aufgaben innerhalb von 35 Minuten bearbeitet werden. Heraus sprangen zwei 1. Plätze, für Silas Worch und Emine Ceren Kaya aus der Klasse 6d. Insgesamt 33 Schülerinnen und Schüler erreichten einen 3. Platz.

„Hier wird Interesse für Informatik geweckt, ohne dass Kinder, Jugendliche oder Lehrkräfte Vorkenntnisse in diesem Bereich haben müssen“, sagt Informatik-Lehrerin Judith Vorwerk. Die Aufgaben werden alleine oder in Zweier-Teams am PC erledigt. Der Informatikbiber wird in verschiedenen Altersklassen durchgeführt, am SGB in Klasse sechs.

Die Siegerehrung wird nachgeholt, sobald es die Schulen wieder in den Präsenzunterricht dürfen.




Teilhabe- und Förderleistungen für Schülerinnen und Schüler: Finanzielle Hilfe für digitale Endgeräte

Homeschooling mit Videokonferenzen – der Schulunterricht findet derzeit digital statt. Wichtige Voraussetzung dafür: digitale Endgeräte wie Laptops und Tablets. Doch nicht jeder hat sofort ein solches Gerät griffbereit oder kann schnell eins kaufen – sie sind nicht für jeden erschwinglich. Finanzielle Unterstützung gibt es über mehrere Wege, informiert der Kreis Unna.

„Uns erreichen viele Fragen zu dem Thema, wo finanzielle Hilfen beantragt werden können und welche Möglichkeiten es gibt“, sagt Janina Schölzel, Teilhabe- und Förderleistungen. „Es gibt mehrere Wege und Möglichkeiten – etwa über den Digitalpakt Schule.“

Endgeräte für Schüler von der Schule
Über den Digitalpakt Schule und die Coronasoforthilfe stellt das Land NRW den Schulen über die Schulträger finanzielle Mittel bereit, um unter anderem Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zu beschaffen. Diese verbleiben dann im Eigentum der Schule, passen aber auch ideal zum Konzept der Schule. Ansprechpartner ist die Schule, die auch entscheidet, welcher Schüler ein Endgerät erhält.

Sozialhilfeleistungen als Unterstützung
„Dass die Schulen das Endgerät bereitstellen, ist die erste Option für Schüler – nachrangig können Endgeräte auch aus Sozialhilfeleistungen beschafft werden“, sagt Schölzel. Wer also eine Grundleistung wie Arbeitslosengeld II, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Wohngeld bezieht, kann Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepakt beantragen. So können 150 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf – in dem Fall digitale Endgeräte – beantragt werden.

Eine zweite Möglichkeit für Grundleistungsempfänger ist, über die soziale und kulturelle Teilhabe 15 Euro im Monat für z.B. Laptop-Leasingangebote zu erhalten. Es ist auch möglich, im Rahmen der normalen Lebensunterhaltungsleistungen ein Endgerät zu beschaffen, denn in dem Regelsatz zur freien Verfügung sind die Anschaffung von Elektrogeräten sowie Internetkosten bereits mit eingerechnet. Zudem gibt es nach SGB II und SGB XII die Möglichkeit aufzustocken.

Antrag und Unterlagen
Für finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe muss einen Antrag beim entsprechenden Leistungsträger (z.B. Jobcenter bei Arbeitslosengeld II oder Kreis Unna bei den anderen genannten Leistungen) gestellt werden. Benötigt wird außerdem eine Bestätigung der Schule, dass es notwendig ist und es keine andere Möglichkeit gibt. Außerdem müssen die Anforderungen an ein Gerät aus dem Schulkonzept vorgelegt werden sowie Kostenvoranschläge für ein Gerät.

Weitere Informationen gibt es in einem Erklär-Video unter www.kreis-unna.de/digitale-endgeraete.  Informationen gibt es auch unter www.kreis-unna.de/but. PK | PKU