Süßes oder Saures: Zu Halloween ist nicht alles erlaubt

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween: Kinder ziehen von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch „Süßes, sonst gibt’s Saures“ Geschenke oder spielen Streiche. Doch so mancher Scherz ist nicht nur #nichtlustig für die Geschädigten, sondern stellt sogar eine Straftat dar.

In den vergangenen Jahren wurde die Polizei in fast allen Kommunen des Kreises Unna in der Halloweennacht gerufen, wenn die Streiche, die die Kinder und Jugendlichen ausführten, wenn sie keine Süßigkeiten bekamen, weit über das amerikanische Motto „trick or treat“ hinaus gingen. Teilweise wurden z.B. Türschmuck und Pflanzen zerstört, Schlösser mit Kleber beschädigt, Häuser massiv mit Eiern beworfen, Glastüren eingeschlagen usw. Eine Gruppe von ca. zehn Jugendlichen drohte einem Wohnungsinhaber, man werde so lange wiederkommen, bis er Bargeld aushändigen würde. Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, die für die Jugendlichen rechtliche Konsequenzen haben. Daher wendet sich die Polizei in diesem Jahr bereits im Vorfeld an die Bürger: Liebe Eltern, bitte machen Sie ihren Kindern den Unterschied zwischen harmlosen Streichen und strafbarem Verhalten klar und weisen Sie auch auf rechtliche Konsequenzen hin!

„Viele Streiche sind schlicht Sachbeschädigungen. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Wer zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe ‚verschönert‘, muss mit einer Strafe rechnen“, so Klotter weiter.

Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z.B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen. Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen. Wenn der Täter ermittelt wird, muss er den Schaden ersetzen bzw. bezahlen. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.

Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nicht mitgemacht haben, sondern nur dabei waren: Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.

Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht den Notruf 110 zu wählen.

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streiche spielen gewisse „Spielregeln“ eingehalten werden, damit alle Spaß haben und niemand zu Schaden kommt.