Stufenweise Öffnungen: Parteien dürfen jetzt auch ihre Kandidaten für die Kommunalwahlen bestimmen

Nachdem am gestrigen Tag die weiteren Öffnungen im Rahmen der Corona-Pandemie auf Bund-Länder-Ebene besprochen wurden, hat sich der Krisenstab der Stadt Bergkamen unter Leitung von Bürgermeister Roland Schäfer am heutigen Tag mit der neuen Erlasslage beschäftigt.

„Bedauerlicherweise gilt die neue Coronaschutzverordnung, die wir heute erhalten haben, nur bis zum 11. Mai“, so Roland Schäfer. „Zu den nach diesem Zeitpunkt anstehenden Lockerungsmaßnahmen können wir im Moment noch keine konkreten Angaben machen. Hier verweisen wir auf die Pressemitteilung des Landes.“

Der Bürgermeister bezieht sich offensichtlich auf den letzten Paragrafen 17 der Coronaschutzverordnung: „Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Mai 2020 außer
Kraft.“ Der Wortlauf ist in der Tat verwirrend. Unter anderem erlaubt diese Verordnung den Parteien ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 13. September zu wählen. Dies ist vermutlich nicht bis zum 10. Mai zu schaffen. Wahrscheinlich wird sich hier die Landesregierung noch korrigieren.

Die neue Coronaschutzverordnung sowie die Pressemitteilung des Landes sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de eingestellt. Die Pressemitteilung haben wir bereits veröffentlicht: http://bergkamen-infoblog.de/corona-krise-was-ist-in-nordrhein-westfalen-wieder-moeglich/

Alle Sportvereine werden gebeten, die Aufnahme von Aktivitäten auf den Anlagen dem Sportamt anzuzeigen, damit auf notwendige Regeln zur Einhaltung der Hygiene, auch bei Nutzung von Geräten durch mehrere Nutzer und ähnliches hingewiesen werden kann.