Strengere Vorschriften für Kurzzeitkennzeichen
Die Regeln für die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 strenger. Daran erinnert die Straßenverkehrsbehörde des Kreises. So gibt es Kurzzeitkennzeichen künftig nur für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung – oder für die Fahrt in die Werkstatt.
Mit dem Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung will der Gesetzgeber für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen. Ist der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP) bereits verstrichen, sind nur Fahrten zur Zulassungsbehörde, Untersuchungsstelle oder in die Werkstatt erlaubt.
Daneben soll die Gesetzesänderung den Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen eindämmen. Denn bisher konnten die Kennzeichen fünf Tage lang für ein beliebiges Fahrzeug genutzt werden. Auch das ist ab April nicht mehr möglich. „Kurzzeitkennzeichen können künftig nur zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll, bekannt ist“, sagt Fachbereichsleiter Günter Sparbrod.
Details zu den Neuerungen und weitere Informationen gibt es unter www.kreis-unna.de, Suchbegriff: „Aktuelle Informationen Zulassungsstelle“.