Straßenbau auf Rünther Straße und Schachtstraße

Die Stadt Bergkamen beabsichtigt ab Mitte November die Fahrbahnen von großen Teilbereichen der Rünther Straße und der Schachtstraße in Rünthe zu sanieren. Im Vorfeld lädt das Dezernat für Bauen und Stadtentwicklung zu einer Bürgerinformationsveranstaltung ein. Diese findet am kommenden Montag, 2. November, um 19:00 Uhr in der Mensa der ehem. Hellweg-Hauptschule an der Rünther Straße statt. Dort werden die Baumaßnahmen und der geplante Bauablauf vorgestellt.

Die Rünther Straße erhält von der Kreuzung „Zum Schacht III“ auf einer Länge von rd. 1.000 m Richtung Osten bis zum Kreisverkehr Overberger Straße einen neuen Fahrbahnbelag. Die vorhandenen Betonsteinpflasterflächen werden entfernt und der Asphalt abgefräst. Anschließend wird eine neue Asphaltdecke über die gesamte Fahrbahn gezogen. Zum Abschluss werden in den Randbereichen neue Angebotsstreifen für Fahrradfahrer abmarkiert. Die Gehwege bleiben unangetastet. Die Bauarbeiten werden halbseitig abschnittsweise durchgeführt, so dass die Rünther Straße während der Bauzeit für den Anliegerverkehr ebenso befahrbar bleibt wie für die Feuerwehr und die Buslinien der VKU.

In der Schachtstraße wird zwischen dem Ostenhellweg im Norden und der Einmündung „In der Dille“ ebenfalls eine neue Asphaltdecke auf der Fahrbahn aufgebracht. Diese ersetzt die in die Jahre gekommene Betonsteinpflasterung aus den 1970er Jahren. Die Verkehrsführung der Schachtstraße wird während der Bauzeit von der Zufahrt „In der Dille bis zum „Hellweg“ in Einbahnstraßenrichtung, d.h. von Süd nach Nord erfolgen. Das kurze Teilstück zwischen den Straßen „Hellweg“ und „Ostenhellweg“ wird in beide Richtungen befahrbar bleiben, anschließend wird der Richtung Süden fahrende Verkehr über den Hellweg umgeleitet. Auch in der Schachtstraße bleiben die Gehwege von der Baumaßnahme unberührt.

Die Stadt geht davon aus, die Bauarbeiten bei entsprechender Witterung bis März/April des kommenden Jahres abschließen zu können. Durch den geschilderten Bauablauf und die Verkehrsführung sollen die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer, die sich zwangsläufig durch die Baumaßnahme ergeben, so gering wie möglich gehalten werden.