Stöpsel-Dieb erwischt: Von Ikea in die U-Haft

von Andreas Milk
Einen Tag nach seiner Festnahme im Kamener Ikea-Haus stand Dariusz T. (36, Name geändert) in Unna vorm Haftrichter. Der schickte T. ins Gefängnis. Das war am 4. Februar dieses Jahres. Jetzt, knapp sieben Wochen später, stand T. in Handfesseln wieder vor einem Richter, diesmal im Amtsgericht Kamen. Und dieser Richter verurteilte T. zwar – aber danach durfte er gehen.

Dass er exakt 48 Tage in U-Haft verbringen musste, liegt unter anderem daran, dass der in Polen gemeldete Dariusz T. in Deutschland zwar allerhand Kontakte haben soll – darunter seine Ex-Freundin -, aber nicht über eine feste Adresse verfügt. Am Abend des 3. Februar hatte er sich in Ikeas Küchenabteilung bedient. Jede Menge Utensilien stopfte er in seinen Rucksack, beispielsweise elf Messer und 39 (!) nicht näher definierte Stöpsel. Gesamtwert der Sachen: exakt 1457 Euro und 96 Cent.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von Gewerbsmäßigkeit aus. T. habe gestohlen, um die Sachen weiterzuverkaufen und so seinen Lebensunterhalt zu sichern. Das gab der Angeklagte auch zu. Er war erst am Tattag (wieder) nach Deutschland eingereist und brauchte Geld. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe auf Bewährung wegen Diebstahls im besonders schweren Fall. T.s Verteidigerin erklärte, sie gehe nicht von gewerbsmäßigem Tun aus. Ihr Mandant habe keine Vorstrafen; das spreche für eine einmalige Tat.

Dieser Auffassung folgte der Richter. Dass T. seinen Unterhalt auf lange Sicht mit Diebstählen hätte sichern wollen, sei ihm nicht nachzuweisen. Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro wegen einfachen Diebstahls. Diese Strafe dürfte mit den 48 Tagen im Gefängnis abgegolten sein. Die Kosten des Prozesses wird Dariusz T. allerdings tragen müssen, wenn er sich keinen neuen Ärger mit der deutschen Justiz einhandeln will.