Steuern sparen: Freistellungsauftrag nur noch mit Steuer-ID gültig
Zum Jahreswechsel gibt es eine Menge Neues. Sparer sollten unbedingt beachten, dass ab 1. Januar 2016 Freistellungsaufträge nur noch mit der Steuer-ID gültig sind. Die alten Freistellungsaufträge verlieren dann für das Finanzamt die Gültigkeit. 25 Prozent Abgeltungssteuer werden dann von den Zinserträgen abgezogen. Die Steuer-ID findet am zum Beispiel auf dem aktuellen Einkommenssteuerbescheid.
Kapitalerträge sind in Höhe von bis zu 801 Euro (Ledige) bzw. 1.602 Euro (Ehegatten und Lebenspartner) steuerfrei (sogenannter Sparer-Pauschbetrag). Sofern Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt das Geldinstitut die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Natürlich kann der Sparer-Pauschbetrag auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Doch wer es dann vergisst, verschenkt Geld ans Finanzamt.
Kunden der Volksbank Kamen-Werne setzen sich am besten mit dem ServiceCenter 02307 oder 02389 967-0 in Verbindung. Bei der Sparkasse Bergkamen-Bönen lässt sich ein Freistellungsauf auch bequem zu Hause erstellen. Besonders einfach geht es, wer das Konto online verwaltet. Nach der Anmeldung geht man in den Servicebereich und dort auf den Eintrag „Freistellungsauftrag“. Wichtige Daten sind bereits vorausgefüllt. Eigentlich braucht nur noch die Steuer-ID eingefügt zu werden. Per Mausklick wird ein PDF-Antrag erstellt. Der muss dann nur noch ausgedruckt, unterschrieben und abgeschickt werden. Der direkte Link zur Freistellungsseite befindet sich hier.