STEAG meldet Kraftwerk Bergkamen für eine vorläufige Stilllegung an

Das Steinkohlekraftwerk in Heil.

Die Geschäftsführung des Essener Energieunternehmens STEAG hat heute beschlossen, weitere Kraftwerksblöcke für eine vorläufige Stilllegung anzumelden. Anfang April war ein solcher Antrag bereits für das Modellkraftwerk (MKV) im saarländischen Völklingen-Fenne ergangen. Nun folgen Anträge für das Heizkraftwerk Völklingen-Fenne (HKV) und das Kraftwerk Bergkamen in NRW. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren erneut wirtschaftliche Erwägungen. Auswirkungen für die Beschäftigten hat dieser Beschluss vorerst nicht, weil das Gros der Kraftwerksmannschaft und des technischen Servicepersonals für den Erhalt der Betriebsbereitschaft weiter benötigt wird.

„Die Entscheidung zur vorläufigen Stilllegung ist geboten, denn einerseits verhindern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf absehbare Zeit einen auskömmlichen Betrieb der beiden Kraftwerkswerksblöcke. Andererseits ist ein Weiterbetrieb der Anlagen über das Jahr 2026 hinaus durch die gesetzlichen Regelungen für den Ausstieg aus der Steinkohleverstromung praktisch ausgeschlossen“, sagt Joachim Rumstadt, Vorsitzender der Geschäftsführung der STEAG GmbH.

Prüfung der Systemrelevanz
Auf den Antrag der vorläufigen Stilllegung für die Steinkohleblöcke HKV und Bergkamen folgt nun eine Prüfung des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, ob die Anlagen als systemrelevant einzustufen sind. Die endgültige Entscheidung darüber, ob sie zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erforderlich sind, trifft die Bundesnetzagentur (BNetzA). „Wie das Votum ausfallen wird, lässt sich gerade angesichts der jüngsten Entscheidung zu unserem Kraftwerksblock Walsum 9 in Duisburg nur schwer prognostizieren“, sagt Dr. Ralf Schiele, der in der STEAG-Geschäftsführung die Bereiche Markt und Technik verantwortet. Im Falle des Kraftwerksblocks 9 in Walsum hatte Amprion die Einstufung als systemrelevant beantragt, die BNetzA hatte diesem Antrag jedoch entgegen der bisherigen Praxis nicht stattgegeben.

Die Prüfung der Systemrelevanz nimmt erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch. Sofern ein Block nach Prüfung als systemrelevant eingestuft werden sollte, wird Netzbetreiber Amprion für die Dauer der Systemrelevanz die Betriebskosten des Kraftwerks anteilig übernehmen. Unabhängig von der ausstehenden Entscheidung über eine mögliche Systemrelevanz steht es STEAG weiterhin frei, die beiden heute zur vorläufigen Stilllegung angemeldeten Kraftwerksblöcke auch in einer der noch folgenden vier Auktionsrunden zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken gemäß des Gesetzes zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) anzubieten.

 Keine Auswirkungen auf Wärmeversorgung

Der 1981 ans Netz gegangene Kraftwerksblock Bergkamen verfügt über eine Nettonennleistung von 717 Megawatt (MW). Seit 2016 erzeugt die Anlage ausschließlich Strom, so dass mit einer Außerbetriebnahme keine Auswirkungen für die Wärmeversorgung der Region verbunden wären.

Transformation von STEAG schreitet weiter voran
„Mit der Entscheidung des heutigen Tages macht STEAG einen weiteren Schritt auf dem Weg der Neuausrichtung des Unternehmens hin zu den Wachstumsfeldern der Energiewirtschaft von morgen“, sagte Joachim Rumstadt am Dienstag. STEAG habe bereits vor Verabschiedung des KVBG damit begonnen, sich neu auszurichten und neue Geschäftsfelder zu erschließen. „Wir engagieren uns an Ruhr und Saar beim Zukunftsthema Wasserstoff, wir setzen unser umfassendes technisches Know-how ein, um Industriekunden und kommunale Partner bei der zentralen Zukunftsaufgabe der Dekarbonisierung zu unterstützen, und wir gehen bei diesem wichtigen Thema mit gutem Beispiel voran: Gegenüber 1990 hat STEAG die eigenen CO2-Emissionen in Deutschland bis heute dauerhaft um rund 85 Prozent reduziert.“