Statt Polizei: Nach Unfall erst mal zur Mutter

von Andreas Milk
Der 31-jährige Florian H. (Name geändert) aus Oberaden hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, um – neben einer Geldstrafe – vor allem ein dreimonatiges Fahrverbot zu verhindern. Als darüber jetzt vor dem Kamener Amtsgericht verhandelt wurde, ließ der Richter erkennen, dass er sich verschaukelt fühlte – und dass H. seinen Führerschein auch auf Dauer verlieren könnte. Das machte Eindruck: H. nahm den Einspruch zurück.

Am 10. November hatte H. mit seinem Wagen einen Findling gerammt. Das Auto blieb auf dem Stein hängen. Die Stadt Bergkamen stellte später einen Schaden von rund 1.500 Euro fest. Das Interessante an der Geschichte: H. informierte nicht etwa die Polizei, sondern ging erst mal weg. Und zwar nicht zu seiner eigenen Wohnung – die lag nur ein paar Schritte entfernt -, sondern zu seiner Mutter, ein paar Kilometer entfernt. Mit der Polizei sprach er erst später. Die Beamten ermittelten, dass H. vor dem Findling-Unfall mehrere Stunden auf einer Party war, zusammen mit seiner Lebensgefährtin, die aber vor ihm den Heimweg angetreten hatte.

Zum Gerichtstermin war die Frau als Zeugin geladen worden – aber nicht gekommen: Stattdessen brachte Florian H. ein Attest vom Arzt über Verhandlungsunfähigkeit mit, ohne Diagnose, und berichtete, seine Freundin habe eine Magen-Darm-Grippe bekommen.

Das schien verdächtig. Besonders heikel: Wegen Trunkenheit am Steuer hatte Florian H. schon einmal ein Fahrverbot. Es endete zehn Tage vor der Sache mit dem Findling. Ob er bei diesem Unfall denn schon wieder Alkohol intus hatte, fragte der Richter. Florian H. verneinte. Warum er denn zur Mutter gegangen und stundenlang nicht zu sprechen gewesen sei, statt in seine eigene, viel näher gelegene Wohnung zu gehen? – Keine Antwort.

Seine Freundin wird wissen, ob er alkoholisiert war – aber die war ja nicht im Gericht. Nachdem das neue, dreimonatige Fahrverbot nun rechtskräftig wird, droht H. der Verlust seines Jobs im Straßenbau. Immerhin bekommt er aber den Führerschein wieder zurück.