Starkregen: Aktionskreis will die RAG in die Pflicht nehmen
Beim Thema Starkregen will der „Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen“ in den Bergsenkungsgebieten in die Pflicht nehmen. Er fordert aber auch für die Region Kreis Unna/Hamm ein abgestimmtes Klimaschutzkonzept.
Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Aktionskreises
„Das ‚Jahrhundertereignis Starkregen‘ – wie es immer noch so schön heißt bei den Verantwortlichen bei RAG, Lippeverband und in den Verwaltungen der betroffenen Städte und Gemeinden – kann nach den ‚Auftritten‘ am 30.04.2014 (insbesondere in Bergkamen-Rünthe), 29.07.2014 (Hamm) und nun am 18.09.2014 (Hamm/Bergkamen) in der hiesigen REGION nicht mehr als solches bezeichnet werden. Das Thema ‚Starkregen/Klimawandel und Überflutungen insbesondere in Bergsenkungsgebieten‘ ist ein sich häufendes Phänomen und kann sich jederzeit wiederholen. Die sich so entwickelnde Situation ist seit vielen Jahren letztlich allgemein bekannt.
Was ist seitens der Verantwortlichen auf den Ebenen von Bundesregierung, Länderregierungen und Stadt- und Gemeindeparlamenten diesbezgl. geschehen? Relativ wenig, wenn man z.B. aktuell in der Frage der Klimapolitik so verfährt, dass die Verbrennung von Braunkohle quasi gefördert wird durch die letztlich reformierte EEG-Gesetzgebung und die formulierten Klimaziele damit gänzlich aus den Augen zu geraten scheinen. Es hat den Anschein, als wolle die Politik der BÜRGER-ENERGIEWENDE ihre Dynamik rauben und die Energie-Dinosaurier (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW) begünstigen.
Was ist geschehen, um z.B. die RAG in die Pflicht zu nehmen, was die besonderen Gefahren bei den Starkregen-Ereignissen in den von ihr verursachten Bergsenkungsgebieten angeht? Eigentlich überhaupt nichts. Grubenwasseranstieg in den nächsten Jahren ist ein weiteres Kapitel, wo bislang die Allianz von Landesregierung, Bergbehörde und RAG stillschweigend vor sich hin ‚werkelt‘.
Jetzt müssen in den Bergbaustandorten/Regionen (z.B. Hamm/Krs. Unna) endlich abgestimmte Klimaschutzpläne unter Beteiligung der Bergbaubetroffenen entwickelt werden, die dann auch zu konkreten Projekten zum Schutz der Bergbaubetroffenen führen. Ein wesentlicher Teil der dazu notwendigen finanziellen Mittel muss aus der RAG-Stiftung zur Bewältigung der Ewigkeitslasten bereit gestellt werden. Dazu gehört dann auch die Gründung und Finanzierung einer Elementarversicherung für Immobilien in Bergschadensgebieten. Damit dieses nicht als Wunschzettel unverbindlich im politischen Raum versandet, ist es an der Zeit, den Bergbaubetroffenen in der RAG-Stiftung Sitz und Stimme zu geben.“