Stallpflicht fürs Federvieh gilt kreisweit: Zum Schutz vor Geflügelinfluenza

Das Beobachtungsgebiet reicht bis in die Kreisstadt Unna. Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna

Zum Schutz vor Geflügelinfluenza gilt seit dem heutigen Dienstag, 30. März, eine Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis Unna. Nach einem Erlass des Ministeriums hat die Kreisverwaltung die entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Um Übertragungen des gefährlichen Virus‘ von Wildvögeln in Nutztierbestände vorzubeugen, hat das Land mit Ausnahme des Regierungsbezirks Düsseldorf für ganz NRW eine Stallpflicht angeordnet.

Bekanntlich war bereits in der vergangenen Woche in einem nahe der Grenze zum Kreis Unna gelegenen Legehennen-Betrieb in Menden (Märkischer Kreis) die Geflügelpest ausgebrochen. Weil der Ausbruch auch das Gebiet des Kreises Unna betrifft, waren umgehend ein Anschluss-Sperrbezirk und ein Anschluss-Beobachtungsgebiet eingerichtet worden. In den Gebieten, die Fröndenberg/Ruhr und Unna betreffen, gelten wie berichtet über die Stallpflicht hinaus Restriktionen.

Restriktionen für Geflügelhalter
Geflügelbetriebe im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet müssen einiges beachten. Unter anderem dürfen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Tierhalter haben sicherzustellen, dass Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Für Fahrzeuge gilt eine Desinfektionsverpflichtung.

Für Menschen kaum Gefahren
Für Menschen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, bedeutet das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Auch können Geflügelfleisch sowie Eier nach Erhitzen gefahrlos verzehrt werden.

Außerdem weist der Kreis Unna darauf hin, dass alle Geflügelhalter – auch die hobbymäßig tätigen – verpflichtet sind, ihre Tiere der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Erhöhte Verluste von Tieren sind außerdem der Kreis-Veterinärbehörde Unna zu melden. Kontaktdaten: tierseuchen@kreis-unna.de
Fax: 0 23 03 / 27-1499.

800 gemeldete Geflügelhaltungen
Im Zuständigkeitsbereich der Kreisveterinärbehörde, also auf dem Gebiet des Kreises Unna und der Stadt Hamm, gibt es rund 800 gemeldete Geflügelhaltungen, davon sind ca. 110 Betriebe größer und umfassen mehr als 100 Tiere.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Unna www.kreis-unna.de (Suchbegriff: Tierseuchenbekämpfung). PK | PKU