Stadt verswchickt in Kürze die Abgabenbescheide für 2018 an 21.000 Bürgerinnen und Bürger

In den nächsten Tagen werden rund 21.000 Bürger und Bürgerinnen Post von der städtischen Steuerabteilung erhalten. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen werden die Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide mit getrennter Post verteilt.

In der Zeit vom 18.01.2018 bis 10.02.2018 werden die Hundesteuerbescheide im Stadtgebiet verteilt. Die Hundesteuer bleibt in der Höhe unverändert und ist für das Kalenderjahr am 01.07.2018 zu entrichten.

Am Montag, 22.01.2018 gehen rund 17.200 Bescheide über Grundbesitzabgaben zur Verteilung an die Deutsche Post. Der Versand erfolgt über einen externen Dienstleister.

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern bleiben unverändert. Die Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungsgebühren und Abwassergebühren nach Verbrauch wurden mit Wirkung zum 01.01.2018 gesenkt. Lediglich bei den Gebühren für die Niederschlagsentwässerung erfolgt eine kleine Erhöhung.

Bei den Abwassergebühren erfolgt aufgrund einer Abwassergebührenhilfe des Landes erneut eine Erstattung an die Eigentümer und Eigentümerinnen für das Jahr 2018. Diese Erstattung ist gesondert auf den Bescheiden ausgewiesen.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Festsetzung der Abwassergebühr nach Verbrauch auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs des Vorvorjahres basiert. Somit ist der Frischwasserverbrauch des Jahres 2016 maßgebend. Die Bescheide enthalten auf der Rückseite zum besseren Verständnis ergänzende Hinweise und Erläuterungen. Bei Fragen zu den Bescheiden stehen die Mitarbeiterinnen des Steueramtes gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter steueramt@bergkamen.de zur Verfügung.

Die telefonischen Kontaktdaten lauten:

Gewerbe- und Hundesteuern: Frau Schneider, Telefon 02307/965–471
Grundbesitzabgaben: Frau Knäpper, Telefon 02307/965-306 /
Frau Zschau, Telefon 02307/965-443
Vergnügungssteuern: Frau Riemenschneider, Telefon 02307/965–307

Es wird empfohlen, der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt.

Bei dem Verkauf eines Hauses bzw. Grundstückes ist es für eine Eigentumsumschreibung innerhalb des Jahres erforderlich, Auszüge des Kaufvertrages vorzulegen.