Stadt verschickt alle Grundbesitzabgaben-Jahresbescheide 2021 noch einmal neu

Aufgrund von technischen Störungen bei dem mit Druck und Versand beauftragten Dienstleister wurden die Grundbesitzabgaben-Jahresbescheide für das Jahr 2021 nicht vollständig gedruckt, sodass die Jahresbescheide mit Datum vom 21.01.2021 nicht alle rechtlich erforderlichen Hinweise enthalten. Aus diesem Grund müssen die bereits verschickten Bescheide aufgehoben werden, sodass diese Bescheide als hinfällig gelten. Mit der Wiederholung von Druck und Versand wird sichergestellt, dass alle Bescheide rechtswirksam werden können. Die Stadtverwaltung erwartet und geht davon aus, dass der Dienstleister für die Kosten seines Fehlers selbst aufkommt.

Die vollständigen Grundbesitzabgaben-Jahresbescheide für das Jahr 2021 werden daher erneut ab dem 04.02.2021 verschickt. Es ergeben sich keine Veränderungen bei den zu zahlenden Beträgen.

Auf der Rückseite der Bescheide finden sich zum besseren Verständnis Hinweise zu den einzelnen Forderungen.

Die Berücksichtigung von zwischenzeitlich übermittelten Adress- bzw. Namensänderungen oder erteilten SEPA-Mandaten kann trotz aller Bemühungen leider nicht mehr erfolgen, da wir den Datenbestand vom 08.01.2021 berücksichtigen müssen. Bisher dem Steueramt übermittelte Adress- oder Namensänderungen sowie SEPA-Mandate werden natürlich für künftige Bescheide übernommen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung befinden sich derzeit zur Corona-Pandemiebekämpfung in einem Schichtdienst. Im Steueramt stehen daher weniger Ansprechpartner zur Verfügung, so dass es zu Wartezeiten bei Anrufen kommen kann. Wir haben dafür aber unsere Servicezeiten deutlich erweitert, um für Fragen und Beratung unserer Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stehen.

Dies sind die Zeiten, in denen Sie das Steueramt bis zum 15. März 2021 erreichen:

6.30 Uhr bis 12.00 Uhr

13.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Die telefonischen Kontaktdaten lauten:

Gewerbe- und Hundesteuern: Frau Schneider, Telefon 02307/965–471
Grundbesitzabgaben: Frau Knäpper, Telefon 02307/965-306

Frau Zschau, Telefon 02307/965-443

Straßenreinigungsgebühren /

Vergnügungssteuern:

 

Herr Maaz, Telefon 02307/965–307

 

Erfahrungsgemäß ergeben sich sehr viele Anfragen zur Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühr nach Verbrauch. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die Festsetzung auf Basis des von der GSW übermittelten Frischwasserbezuges für das Jahr 2019 erfolgt.

 

Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung (z. B. Erteilung eines SEPA-Mandates) stehen die Mitarbeiterinnen der Finanzbuchhaltung unter folgenden Durchwahlen zur Verfügung:

 

 

Frau Adamidis 02307/965-289
Frau Krzysko 02307/965-290
Frau Potthoff 02307/965-369