Stadt verschickt 21.450 Bescheide über Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

In den nächsten Tagen werden rund 21.450 Bürger und Bürgerinnen Post von der städtischen Steuerabteilung erhalten. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen werden die Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide mit getrennter Post verschickt.

In der Zeit vom 18.01.2022 bis 12.02.2022 werden ca. 3.700 Hundesteuerbescheide im Stadtgebiet verteilt. Die Hundesteuer bleibt in der Höhe unverändert und ist für das Kalenderjahr am 01.07.2022 zu entrichten. Es werden keine neuen Hundesteuermarken verschickt.

Am Mittwoch, 19.01.2022 gehen rund 17.750 Bescheide über Grundbesitzabgaben zur Verteilung. Der Versand erfolgt über einen externen Anbieter.

Bei den Abwassergebühren erfolgt aufgrund einer Abwassergebührenhilfe des Landes erneut eine Erstattung an die Eigentümer und Eigentümerinnen für das Jahr 2022. Diese Erstattung ist gesondert auf den Bescheiden ausgewiesen.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Festsetzung der Abwassergebühr nach Verbrauch auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs des Vorvorjahres basiert. Somit ist der Frischwasserverbrauch des Jahres 2020 maßgebend. Die Bescheide enthalten auf der Rückseite zum besseren Verständnis ergänzende Hinweise und Erläuterungen.

Als Anlage ist den Grundbesitzabgabenbescheiden ein wichtiges Informationsblatt zur Grundsteuerreform beigefügt.

Weiterhin ist ein Fragebogen des Kreises Unna zur Erstellung eines Mietspiegels beigefügt. Die Teilnahme an der Umfrage ist auf freiwilliger Basis vorgesehen.

Bei Fragen zu den Bescheiden stehen die Mitarbeiter des Steueramtes gerne telefonisch oder per E-Mail unter steueramt@bergkamen.de zur Verfügung.

Die telefonischen Kontaktdaten lauten:

Gewerbe- und Hundesteuern:           Frau Schneider,         Telefon 02307/965–471

Grundbesitzabgaben:                        Frau Knäpper,            Telefon 02307/965-306

Frau Zschau,              Telefon 02307/965-443

Herr Maaz,                 Telefon 02307/965–307

Es wird empfohlen, der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt.

Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung (z. B. Erteilung eines SEPA-Mandates) stehen die Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung unter folgenden Durchwahlen zur Verfügung:

Frau Krzysko (A-H)                            02307/965-290

Frau Potthoff (I – Q)                           02307/965-369

Frau Adamidis (R-Z)                          02307/965-289

Bei dem Verkauf eines Hauses bzw. Grundstückes ist es für eine Eigentumsumschreibung innerhalb des Jahres erforderlich, Auszüge des Kaufvertrages vorzulegen.

Zum 31.12.2021 ist die Eichfrist von zusätzlichen Wasserzählern für die Gartenbewässerung, welche im Laufe des Jahres 2015 installiert wurden, abgelaufen. Es ist daher durch die Eigentümer und Eigentümerinnen ein Austausch der betroffenen Wasserzähler vorzunehmen und die Installation beim Steueramt anzuzeigen. Eine individuelle Aufforderung erfolgt nicht durch die Steuerabteilung.