Stadt bezweifelt schnelle Rückkehr in geräumte Häuser

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Der Erste Beigeordnete der Stadt Bergkamen, Dr.- Ing. Hans-Joachim Peters, bezieht Position zu den Abläufen der letzten Wochen rund um die geräumten Häuser Töddinghauser Straße 135 bis 137. Als Moderator des mehrstündigen Gesprächs Mitte Juli zwischen den zuständigen Behörden und der Eigentümerseite könne er die falsche Sachdarstellung von einzelnen Gesprächsteilnehmern auf der Eigentümerseite nicht unkommentiert lassen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Die Mitteilung der Stadtverwaltung im Wortlaut:
„Am 15. Juli 2019 herrschte Einigkeit, dass der von den Eigentümern beauftragte Brandschutzberater schnellstmöglich das notwendige Sanierungskonzept bei den Behörden einreicht. Ein „erster Entwurf“ – so die Umschreibung des Beraters selbst – lag den Behörden am frühen Morgen des 18. Juli 2019 vor. Noch am selben Tag (also nur wenige Stunden später) wurden an den Berater die Stellungnahmen der örtlichen Bauaufsicht als auch der Brandschutzdienststelle des Kreises Unna zugestellt. Diese Stellungnahmen zeigten leider auf, dass der erste Entwurf nicht alle Mängelpunkte, die im Gespräch am 15. Juli angesprochen worden waren, abgearbeitet hatte. Bis heute warten die Behörden vergeblich auf ein entsprechend vollständiges Sanierungskonzept und den formellen Antrag auf Genehmigung. Auch das Angebot der Stadt, sich vor Ort zu treffen, wurde vom Berater nicht wahrgenommen. Die bereits vor Ort durchgeführten Maßnahmen erfolgten somit ohne jegliche inhaltliche Abstimmung mit den Behörden. Da kein Antrag auf abschließende Bauzustandsbesichtigung existiert, konnte selbstverständlich auch keine Schlussabnahme erfolgen.

Der ursprünglich für den 05. August 2019 ins Auge gefasste Termin hätte selbstverständlich nur dann stattfinden können, wenn die Eigentümerseite bis zum 19. Juli ein genehmigungsfähiges Sanierungskonzept vorgelegt hätte. Hausverwaltung und Brandschutzberater wurden vor dem 05. August entsprechend informiert, dass vor diesem Hintergrund dieser Abnahmetermin 05. August durch Eigenverschulden nicht eingehalten werden kann. Mit dem jetzt vorgelegten Antrag auf Aufhebung der ursprünglichen Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15.05.2019 beschreiten Berater und Eigentümer einen Weg, der mit allen getroffenen Zielvereinbarungen vom 15.07.2019 bricht.

Ich persönlich bedaure diese Entwicklung sehr, so der Erste Beigeordnete. Die Stadt werde nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gemeinsam mit dem Kreis Unna diesen Antrag bewerten und entscheiden. Ob durch die neue Entwicklung eine schnellere Rückkehr der betroffenen Wohnungsinhaber möglich sei, wird von der Behördenseite eher bezweifelt.“

1 Kommentar

  1. Die GSW und Interra Abrissfirma haben unseren Brandschutz in der 137 zerstört.
    Die Stadt will das wir Technikraum(GSW)und Kabel (GSW) die durchs Sicherheitstreppen-haus führt, ebenfalls auf unsere Kosten sanieren. Unser vorige Verwalter hat der Stadt Bilder, die nicht zu unseren Haus gehören als Beweis gegen uns zur Verfügung gestellt und unsere Versammlung am 18.06.2019.einberufen.Widerspuchfrist war bis 15.06.2019.
    Viel Spaß mit den neuen Einkaufzentrum.

    Die Stadt will unser Haus weghaben.

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