SPD bringt Resolution gegen den Bau der L821n in die nächste Ratssitzung am 6. Juni ein

SPD-Fraktionsvorsitzender Bernd Schäfer

Noch ist nicht klar, ob es der im März bei Bürgermeister Roland Schäfer eingereichte und von über 3000 Bergkamener Bürgerinnen und Bürger Bürgerantrag gegen die L821n auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung schafft. Sicher scheint zu sein, dass in jedem Fall der Stadtrat ein klares Signal gegen Bau der umstrittenen Umgehungsstraße zwischen Oberaden und Weddinghofen geben wird.

Die SPD-Fraktion hat nämlich am Mittwoch einen Antrag als Resolution für die nächste Ratssitzung eingereicht, der in der Ratssitzung am 6. Juni zur Diskussion und zur Abstimmung gestellt wird. Der Antrag lautet: „Der Rat der Stadt Bergkamen lehnt den Bau der L 821n vor dem Hintergrund der Ratsbeschlüsse vom 28.06.2017 und vom 17.05.2018 strikt ab. Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, das Land NRW umgehend über diese Auffassung zu informieren“.

Bei den genannten Ratsbeschlüssen geht es darum, dass Bergkamen den Straßenneubau nur dann billigt, wenn insbesondere auf der Schul- und Kampstraße eine Tonnagebeschränkung und ein Tempolimit eingeführt wird, um so dem Schwerlastverkehr die Durchfahrt zu verhindern. Sie sollten dann auf die L821n umgelenkt werden.

Zu diesen Forderungen habe es bisher vom Land noch keine Reaktion gegeben. „Deshalb sagen wir jetzt Nein zur L821n“, erklärten am Mittwoch Fraktionsvorsitzender Bernd Schäfer und sein Stellvertreter Julian Deuse. In Deuses Wahlbezirk liegen Teile der Schulstraße. „Ich kann nicht für eine neu Straße sein, wenn sie den Anliegern nichts nutzt.“
Bernd Schäfer geht davon aus, dass fast alle Fraktionsmitglieder diese Resolution mit ihrer Stimme unterstützen werden. Eine Mehr dafür scheint deshalb sicher zu sein.

Hier nun die Begründung des Antrags:
„Seit nahezu 100 Jahren wird in der Region über den Bau einer Entlastungsstraße diskutiert. Nach einer OVG-Entscheidung in 2015 ist der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom 14.11.2008 zum Bau der L 821n bestandskräftig und gültig. Die Entscheidung über den Bau der Straße liegt damit ausschließlich beim Land NRW. Im Dezember 2017 hat die Landesregierung erste Mittel zum Bau der Straße bereitgestellt. Mit der Beantwortung der kleinen Anfrage von MdL Rüdiger Weiß aus Februar 2018 hat die Landesregierung nochmals unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie die geplante Entlastungsstraße L 821n zeitnah bauen wird.

Ursprüngliche Zielsetzung des Baus der L 821n ist die Entlastung von zwei Bergkamener Ortsteilen – konkret geht es um die Ortsdurchfahrten in Oberaden und in Weddinghofen.

Der Rat der Stadt Bergkamen hat mit Beschluss vom 28.06.2017, für den Fall der Realisierung der L 821n, einige Forderungen gegenüber dem Land NRW ausgesprochen. Ziel dieser Forderungen ist die Sicherstellung einer Entlastung der Menschen in den betroffenen Ortsteilen Weddinghofen und Oberaden (u.a. Herabstufung der bestehenden Ortsdurchfahrten, um verkehrslenkende Maßnahmen durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde zu erleichtern).

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Rat der Stadt Bergkamen mit Beschluss vom 17.05.2018 die Landesregierung nochmals aufgefordert, die mit Ratsbeschluss vom 28.06.2017 formulierten Forderungen umzusetzen. Gleichzeitig hat der Rat der Stadt Bergkamen mehrheitlich deutlich gemacht, dass er den Bau der geplanten Entlastungsstraße strikt ablehnt, wenn diese Forderungen (u.a. Herabstufung der bestehenden Ortsdurchfahrten) nicht umgesetzt werden.

Trotz mehrfacher Aufforderungen seitens des Rates der Stadt Bergkamen und massiver Proteste durch Bürgerinnen und Bürger vor Ort hält die Landesregierung NRW starr an den ursprünglichen Plänen zum Bau der Straße fest. So hat sie bis heute keine Absichtserklärung zur Herabstufung der Ortsdurchfahrt Weddinghofen im Zusammenhang mit dem Bau der L 821n getroffen – wie sie der Rat der Stadt Bergkamen am 28.06.2017 gefordert hat.
Ursprüngliche Intention der Straße ist die Entlastung der Ortsdurchfahrten in Oberaden und in Weddinghofen. Ohne eine von vornherein zuverlässig festgelegte Führung des LKW-Verkehrs über die L 821n verfehlt die neu geplante Entlastungsstraße ihren Zweck – insbesondere auch unter Abwägung aller Belange, wie z.B. Finanzierung der Straße durch Steuergelder, und betroffener sensibler Schutzgüter, wie der Schutz von Natur und Klima.

Insofern ziehen wir nun die Konsequenz und lehnen den Bau der geplanten Entlastungsstraße L 821n ab und bitten die Verwaltung, das Verkehrsministerium des Landes NRW und Straßen NRW umgehend zu informieren.“