Sozialhilfeempfänger hat 180 000 Euro auf Luxemburger Konto

Sozialbetrug im großen Stil: Das LKA hat einen Dortmunder (56) geschnappt, der rund 30 000 Euro in seiner Wohnung gehortet hat. An sich nichts schlimmes. Wenn er nicht seit 2005 Sozialhilfe beziehen würde.

Die Finanzermittler von Polizei und Zoll beim LKA haben den Mann schon länger im Visier: Dessen Geldinstitut hat sich beim Landeskriminalamt gemeldet, weil sie Geldwäsche vermutet hatten. Der Mann wollte 180 000 Euro von einem Luxemburger Konto nach Deutschland holen.

Verdacht auf Geldwäsche schnell erhärtet

Nachdem sich der Verdacht einer strafbaren Handlung erhärtet hatte, erließ das Amtsgericht Dortmund den erforderlichen Durchsuchungsbeschluss. Die Ermittlungen dauern an.

Derzeit vermutet die Polizei, dass der 56-Jährige die Sozialkassen um rund 93 000 Euro betrogen hat. Der tatsächliche Steuerschaden wird noch ermittelt. Ihm droht eine Anklage wegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Betrug.

Die Ermittlungen gegen den 56-Jährigen wegen des Verdachts der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung und des Betrugs dauern an. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden die Sozialkassen um rund 93.000 Euro betrogen. Der tatsächliche Steuerschaden, der sich aus der nicht angemeldeten Geldanlage im Ausland ergibt, wird derzeit noch ermittelt.

Klare Regeln für Bargeld

Die Europäische Union setzt zur Bargeld- und Barmittelüberwachung klare Regeln: Seit 15.Juni 2007 müssen Reisende bei der Einreise in und Ausreise aus der EU mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll schriftlich anmelden.

In Anlehnung an diese Regelung gelten Anmeldepflichten auch für den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr innerhalb der EU. Mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel (auch Edelmetalle und Edelsteine!) müssen mündlich auf Aufforderung durch die zuständigen Beamten angemeldet werden. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Reisende dürfen so viel Geld mitnehmen, wie sie möchten, sie müssen es nur anmelden.