Sonderreglung Zulassungsstelle: Abmelden von Fahrzeugen via Postweg
Die Kreisverwaltung hat seit 18. März für Publikumsverkehr geschlossen. Das betrifft auch die Zulassungsstelle. Wer sein Fahrzeug allerdings lediglich abmelden möchte, kann das ab heute auch ohne Besuch im Kreishaus erledigen. Dafür notwendig sind ein Zugang zur Internetseite kreis-unna.de, ein funktionierender Drucker sowie stabiles Verpackungsmaterial zum Versenden der Kennzeichen.
Das Formular zur Stilllegung des Fahrzeugs ist als PDF-Datei zum Downloaden auf kreis-unna.de (Suchbegriff: Anträge und Formulare, Kategorie „Straßenverkehr“, „Zulassungsvollmacht“) hinterlegt. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Für die Stilllegung des Fahrzeugs benötigt werden außerdem:
Zulassungsbescheinigung (Teil 1) im Original
Kennzeichenschild(er)
Angabe einer Rücksendeanschrift.
Es können ausschließlich vollständige Anträge bearbeitet werden. Der Personalausweis wird hierfür nicht benötigt.
An die Rücksendeanschrift wird die entwertete Zulassungsbescheinigung versendet. Die Kennzeichen werden nicht zurück geschickt. Die entstandenen Gebühren werden in Form eines Gebührenbescheides der Rücksendung beigefügt.
Falls das identische Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwendet werden soll, ist eine Neuprägung bei einem Schildermacher nötig.
Ausnahmereglung zur Eindämmung des Infektionsrisikos
Die Möglichkeit der Beantragung auf dem Postweg gilt ausschließlich für die Zeiten der Schließung der Kreisverwaltung Unna zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem neuartigen Coronavirus. Damit sollen betroffene Bürger nicht durch die Zahlung von Kfz-Steuern und Haftpflichtversicherungsbeiträgen, bei nicht genutzten Fahrzeugen zusätzlich belastet werden. Eine Ausweitung auf weitere Zulassungsvorgänge ist nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen. PK | PKU