Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 3: Parken auf dem Gehweg
Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.
Heute: Parken auf dem Gehweg
Das hat bestimmt jeder schon mal gemacht: Morgens kurz beim Bäcker mit dem Auto auf dem Gehweg halten. Wer dann einen Strafzettel hinter dem Scheibenwischer hat, darf sich nicht wundern. Denn das Parken auf Gehwegen ist verboten.
Gehwege gehören ausschließlich den Fußgängern, wie Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde erklärt: „Auf einem Gehweg muss immer ausreichend Platz für Fußgänger sein“, sagt er. „Dabei ist es egal, ob der Wagen mit zwei oder vier Rädern auf dem Gehweg steht. Es könnte eine Familie mit Kinderwagen vorbeikommen, die dann nicht mehr genug Platz hat.“
Rücksicht auf Kinder nehmen
Auch gut zu wissen: Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Die Eltern dürfen sie dort sogar begleiten. Müssen sie aber auf die Straße ausweichen, weil ein Auto falsch abgestellt wurde, kann das gefährlich werden.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Schilder weisen darauf hin. Zum Beispiel das blaue Schild mit weißem „P“. Es zeigt sogar an, wie geparkt werden darf: mit zwei oder vier Rädern auf dem Gehweg. Doch auch das gilt nicht für alle PKW, weiß Arnold: „Manche Fahrzeuge sind zu schwer. PKW mit mehr als 2,8 Tonnen haben auf dem Gehweg überhaupt nichts zu suchen.“ PK | PKU