Schüchterne Betrügerin: Geldstrafe für 20-Jährige

von Andreas Milk
Die Bergkamenerin Marie H. (Name geändert) ist 20 Jahre alt, Auszubildende im Pflegebereich und hat mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt. Wegen Betrugs waren schon zwei Strafbefehle gegen sie ergangen – in Abwesenheit, weil sie die Ladung zum Prozess am Kamener Amtsgericht jeweils ignoriert hatte. Diesmal nun war sie erschienen: Für 100 Euro soll sie übers Internet einen Reitsattel verkauft, aber nicht an die Käuferin übersandt haben. Wieder mal Betrug also. Es sehe fast nach Gewerbsmäßigkeit aus, fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Marie H. wirkte leise, ein bisschen schüchtern. Ja, sie habe sich schuldig gemacht, gab sie zu. „Es war halt schwierig.“ Was konkret denn da schwierig war oder noch immer schwierig ist, hätte den Richter durchaus interessiert. Doch er kam bei Marie H. nicht weiter: Die junge Frau hatte dicht gemacht.

Am Ende gab es eine Geldstrafe, 75 Tagessätze à 20 Euro. Marie H. akzeptierte sofort. Beim nächsten Mal, mahnte der Richter, werde es bei einer Geldstrafe nicht bleiben können. Daneben muss Marie H. die 100 Euro für den nicht gelieferten – und wohl auch nie vorhandenen – Sattel ersetzen. Der Schaden für die enttäuschte Käuferin sei einerseits nicht allzu hoch gewesen, erklärte der Richter. Andererseits sei sie aber womöglich nicht gerade reich. Sonst hätte sie sich schließlich einen neuen Sattel im Handel zulegen können.