Schikane im Tiefkühlraum: Fies, aber nicht strafbar

von Andreas Milk
Kollegen können fies sein – aber das ist nicht unbedingt strafbar: Gezeigt hat sich das im Fall einer Frau aus Bergkamen. Sie ist Küchenhilfe im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg. Vor gut fünf Jahren wurde sie – noch in der Probezeit – für eine Inventur in den Tiefkühlraum geschickt. Dort herrschen minus 21 Grad. Jetzt gab es dazu einen Prozess vor dem Schöffengericht Unna.

Angeklagt wegen Körperverletzung war ein JVK-Mitarbeiter, der den Gang in die Kälte veranlasst hatte. Schon am Tag vorher, so die Erinnerung der Bergkamenerin, habe er angedeutet, dass wohl eine unangenehme Aufgabe auf sie zu komme. Sie marschierte dann für die Bestandsaufnahme tatsächlich in den Kühlraum, immer nur für ein paar Minuten. Unterm Strich waren es nach ihren Angaben vier, fünf Stunden. Besondere Kleidung habe sie nicht zum Schutz getragen.

Solche Kleidung hing aber – das steht nach der Beweisaufnahme des Gerichts fest – sehr wohl nebenan bereit. Und dass die Frau in den folgenden Tagen an einer Erkältung litt, muss nicht zwingend mit dem Aufenthalt in dem Tiefkühlraum zu tun haben. Vor allem aber: Es ließ sich dem JVK-Mitarbeiter keinerlei Zwang gegen die Frau nachweisen. Sie hätte nicht immer wieder ins Kalte zu gehen brauchen.

Andererseits: Vieles im Prozess deutete darauf hin, dass der JVK-Mann zu den weniger angenehmen Kollegen zählt. Verschiedene Zeugen äußerten sich in diese Richtung. Von Mobbing war die Rede. Die Bergkamenerin brach beim Erzählen in Tränen aus. Gegen den Mann bestand noch eine zweite Anklage: Es ging darin um heimlich in die Trinkflasche eines Kollegen geträufeltes Abführmittel. Dieser Kollege litt lange Zeit unter Darmbeschwerden. Einen konkreten Tatnachweis zu dem mutmaßlichen Abführmittel-Streich gab es nicht.

Das Urteil: Der JVK-Bedienstete wurde vom Gericht in beiden Anklagepunkten freigesprochen.