„Schäme mich sehr“: Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornos

von Andreas Milk
Seine Scham war ihm anzumerken. Es gab Reue und ein Geständnis. Der Bergkamener Martin G. (51, Name geändert) war wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern angeklagt. Im Mai 2023 hatte die Polizei auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses seine Wohnung durchsucht. Ein Notebook und zwei Festplatten wurden sicher gestellt. Darauf hinterlegt: Hunderte Fotos, zum Teil mit Jungen im Alter zwischen 10 und 12. Sie sind nackt. Einige nehmen auf den Bildern sexuelle Handlungen aneinander vor.

Die Details beschreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, über die jetzt in Kamen der Strafrichter zu entscheiden hatte. Was nicht Gegenstand der Anklage, wohl aber der Verhandlung war: Die Persönlichkeit und Vorgeschichte des Angeklagten Martin G.
Der Tod eines nahen Angehörigen, sagt er, habe ihm damals den Boden unter den Füßen weg gezogen. Freunde – für die er stets da gewesen sei – hätten ihn allein gelassen. Es kam zu einer unheilvollen Kombination aus tiefem Frust, Alkohol und zu viel Zeit im Internet. „Abgeglitten“ sei er, sagt G. „Ich schäme mich sehr“ – zumal ihm klar sei, dass hinter den Pornobildern eine ganze Industrie stecke, die er mit dem Download gefördert habe.

Die Suche nach einem Therapieplatz blieb für G. erfolglos. Es gibt viel zu viele, die eine solche Therapie brauchen, oder viel zu wenige, die eine solche Therapie anbieten – wie man’s nimmt. Inzwischen halte er sich für stabil, sagt Martin G.  Die „beschissene Phase“ sei vorüber. Sexuelle Neigungen zu Kindern habe er ohnehin nie gespürt vor seinem Abdriften.

G. hat keine Vorstrafen; er hat einen festen, gut bezahlten Job. Zukunftsaussichten: rundum positiv – jedenfalls, was das Äußere und Materielle angeht. Das Urteil: Sechs Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Der Richter stellte fest, dass es nur wenig kriminelle Energie brauche für das, was G. tat: Das Internet mache es „unglaublich leicht“. Als Bewährungsauflage muss G. 2.000 Euro an den Verein „Die Brücke Dortmund“ zahlen. Der hilft unter anderem straffällig Gewordenen, nicht mehr straffällig zu werden.