Sanitäter angegriffen und beschimpft: Geldstrafe für Rentner

von Andreas Milk
Feuerwehr, Polizei, Notfallsanitäter: Ein üppiges Aufgebot versammelte sich am Morgen des 18. April gegen 6 Uhr in der Wohnung des Bergkameners Stefan K. (64, Name geändert). Nachbarn hatten angerufen, weil ihnen K.s Geschrei auf die Nerven ging. Jetzt saß der Rentner wegen Körperverletzung und Beleidigung auf der Anklagebank im Kamener Amtsgericht. Denn für einen Sanitäter endete der Einsatz seinerzeit mit einer Rippenprellung. Außerdem hatte er sich von K. – unter anderem – „dummes Arschloch“ und „Idiot“ nennen lassen müssen.

Als die Einsatzkräfte an jenem Tag in K.s Wohnung eingedrungen waren, fanden sie ihn scheinbar hilflos am Boden liegend vor: ohne Hose und schwer betrunken. Ein Alkoholtest ergab später fast drei Promille. Ihn aus der Wohnung zu bugsieren und für eine Untersuchung ins Kamener Krankenhaus zu schaffen, habe noch vergleichsweise gut geklappt, erinnerte sich ein beteiligter Polizist. In der Notaufnahme des Hellmig-Krankenhauses müsse K. dann aber nochmal „aufgedreht“ haben – jedenfalls mussten der Beamte und eine Kollegin dort kurz darauf ihren zweiten Einsatz in Sachen Stefan K. hinter sich bringen, diesmal eben wegen dessen Attacke auf den Sanitäter. Von der Krankenliege aus soll K. gezielt getreten haben. Der Sani hatte danach vier Tage einen Krankenschein. K. kam zum Ausnüchtern ins Polizeigewahrsam.

Eigentlich hätte der Fall längst erledigt sein können. Denn die Staatsanwaltschaft hatte gegen K. einen Strafbefehl erwirkt: 70 Tagessätze à 15 Euro. Statt zu zahlen, legte K. Einspruch ein, sodass nun öffentlich verhandelt wurde. Statt konkret etwas zu den Geschehnissen am 18. April zu sagen, ließ sich K. weitschweifig über eigene Verletzungen aus. Sie sollen mit einem Unfall auf einer Baustelle vor seiner Haustür zusammenhängen. Auch von epileptischen Anfällen sprach er. Der verletzte Notfallsanitäter sagte vor Gericht: Zumindest äußerlich sei K. bei dem frühmorgendlichen Einsatz intakt gewesen. K. hält dagegen: Für ihn „war es schrecklich“; er sei froh, lebend aus der Polizeizelle gekommen zu sein.

K. ist sechsfach vorbestraft – ausnahmslos wegen Delikten in Zusammenhang mit (zu viel) Alkohol. Für den Ausraster im Kamener Krankenhaus soll er laut Urteil des Richters jetzt 350 Euro mehr bezahlen als im Strafbefehl ausgewiesen: Der Richter hob die Tagessatzhöhe von 15 auf 20 Euro an, bei der Zahl von 70 Tagessätzen bleibt es. Das letzte Wort ist das womöglich noch nicht. Stefan K. will einen Anwalt konsultieren. Er hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen. Die Akte würde in diesem Fall ans Landgericht Dortmund weitergereicht.