Richter ohne Roben: Stadt Bergkamen sucht Schöffen

Die Stadt Bergkamen sucht Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 01.01.2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren an einer Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe bei den Schöffengerichten und den Strafkammern des Landgerichts interessiert sind. Darunter versteht sich ein richterliches Ehrenamt in Strafsachen am Amtsgericht Unna oder Landgericht Dortmund.

Ebenfalls werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.

Schöffinnen und Schöffen haben als Laienrichterinnen und Laienrichter, ohne juristische Vorbildung, allerdings ausgestattet mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter die Aufgabe, gemeinsam mit diesen die Tat einer Angeklagten oder eines Angeklagten zu beurteilen und ein Strafmaß festzulegen.

Da sie als Schöffin bzw. Schöffe gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, sollten sich Bewerberinnen und Bewerber ihrer Rolle und Verantwortung in gleicher Weise gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein.

Schöffin bzw. Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit neben der deutschen steht einer Bewerbung jedoch nicht entgegen.

Der Wohnsitz muss in Bergkamen sein und die sich bewerbende Person muss bei Amtsantritt am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt und darf nicht älter als 69 Jahre sein.

Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt von den Schöffinnen und Schöffen, die auch gesundheitlich nicht eingeschränkt sein sollten, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Unvoreingenommenheit.

Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Schöffenamtes der Rat der Stadt Bergkamen, für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss.

Diese Liste wird sodann öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt und jede Person hat das Recht, Einspruch zu erheben, falls Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, die nicht für das Schöffenamt geeignet scheinen. Mit den eventuell im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Einsprüchen wird die Liste anschließend an das Amtsgericht Kamen übersandt.

Dort tritt ein Schöffenwahlausschuss zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen, die anschließend durch das Amtsgericht entsprechend benachrichtigt werden.