Regimegegner beleidigt Regimefreund: Geldstrafe für Youtube-Video
von Andreas Milk
Diese Woche gibt es wieder Schlagzeilen über Angriffe der früheren Sowjetrepublik Aserbaidschan in der Region Bergkarabach. Ein Stückchen „große“ Politik beschäftigte jetzt auch das Kamener Amtsgericht. Grund ist der aus Aserbaidschan stammende, in Bergkamen lebende Exilpolitiker Yunis K. (Name geändert). Es gab eine Anklage gegen ihn wegen Verleumdung und Beleidigung. In einem Youtube-Video von gut einer Dreiviertelstunde Dauer hatte K. sich über einen Widersacher ausgelassen – einen regimefreundlichen Künstler, der wohl zur Elite in der Hauptstadt Baku beste Kontakte unterhält. Das Video enthält eine Reihe wüster Beschimpfungen gegen den Mann – der sei „ein Arschloch“, pädophil obendrein, habe keine Skrupel, die eigene Mutter oder Tochter zu besteigen.
Der so Verunglimpfte erstattete Anzeige gegen Yunis K. und ließ sich jetzt auch als Nebenkläger im Kamener Prozess von einem Anwalt vertreten. Das Ziel: eine Verurteilung K.s, dazu Schmerzensgeld.
Der Anwalt von Yunis K. wiederum machte deutlich: Der Fall hat eine Dimension, die über die strafrechtliche Würdigung geschmackloser Beleidigungen hinaus geht. Letztlich gehe es dem Anzeigenerstatter in Aserbaidschan darum, dass die deutschen Behörden Yunis K. überstellen. Der sei ein Verfolgter des Regimes, erklärte der Anwalt, der K. auch schon in einem Verwaltungsgerichtsverfahren vertreten hatte. Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen – wie von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragt – wäre für K., seine Frau und seine kleine Tochter „eine aufenthaltsrechtliche Katastrophe“.
Das Urteil fiel denn auch milder aus: Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 20 Euro verhängte der Richter. Außerdem soll Yunis K. 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ein gewisses Verständnis für K. ließ der Vorsitzende indirekt erkennen: Er fände es ärgerlich, sagte er, wenn nun K.s „Opfer“ mit dem Urteil hausieren gehe. Denn auch dieser aserbaidschanische Regimefreund hatte mit öffentlichen Beschimpfungen an die Adresse K.s nicht gerade gegeizt – nur dass diese Beschimpfungen in Deutschland nicht justiziabel sind.