Polizeipräsident verbietet Neonazi-Aufmarsch
Der Dortmunder Polizeipräsident hat heute einen für den 1. Mai und den Vorabend angemeldeten Aufmarsch von Rechtsextremisten verboten. Nach den Feststellungen der Polizeibehörde gefährden die geplanten Veranstaltungen unmittelbar die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Nach Angaben des anmeldenden Landesverbandes einer rechtsextremen Partei, beabsichtigen ca. 300 Rechtsextremisten an dem Aufmarsch am 1. Mai teilzunehmen, für den 30. April werden weniger Teilnehmer erwartet.
Polizeipräsident Gregor Lange erklärte: „Wir haben das Vorliegen von Verbotsgründen gründlich geprüft, akribisch Material zusammengetragen und rechtlich bewertet. Wichtig war mir, dass wir die von uns festgestellte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch mit konkreten Tatsachen belegen können.“
Das Verbot wird unter anderem damit begründet, dass die Durchführung des Aufzugs vor allem dem Zweck dient, den organisatorischen Zusammenhalt einer im Jahr 2012 verbotenen, aggressiv-kämpferischen, verfassungsfeindlichen und rechtsextremistischen Vereinigung zu unterstützen.
Lange: „Seit 2007 führen dieselben Führungskader dieser verbotenen Vereinigung regelmäßig am 1. Mai rechtsextremistische Aufmärsche und Versammlungen in Dortmund durch oder beteiligen sich bundesweit an Veranstaltungen der Neonazi-Szene. Die aktuell angemeldete Versammlung steht eindeutig in dieser Tradition.“
Mit der jetzigen Versammlung solle der Öffentlichkeit erneut demonstriert werden, dass die ehemals für die verbotene Vereinigung Agierenden weiterhin an demselben Ort mit denselben Personen, darunter auch Angehörige einer ebenfalls verbotenen Vereinigung aus Hamm und dem Raum Aachen, ihre Aktivitäten ungehindert fortsetzen können.
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Ob im Rahmen öffentlicher Aufmärsche oder unabhängig davon: Einschüchterung habe bei vielen Aktionen und Aktivitäten des Versammlungsanmelders Methode, so die Polizei. Die Verbotsverfügung enthalte dazu konkrete Beispiele. So knüpfe diese rechtsextreme Partei zum Beispiel wie zuvor die verbotene Vereinigung, mit einem 25-Punkte-Programm an das menschenverachtende 25-Punkte-Programm der NSDAP an und rufe damit Ängste vor der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft im Dritten Reich wach. Gregor Lange: „Das stundenlange Marschieren von überwiegend schwarz gekleideten Personen, das Mitführen von Flaggen mit Bezug zur belasteten Kriegsgeschichte Deutschlands, bekannte Straftäter und Volksverhetzer als Redner, dazu Transparente mit Anspielungen auf den Nationalsozialismus, das Skandieren ausländerfeindlicher Parolen und die reale Gefahr von Gewaltdelikten, verdichten sich zu einem Gesamtbild von Einschüchterung und Gewaltdemonstration.“
Verstärkt werde dieser Eindruck noch durch die geplante Verwendung von Fackeln am Vorabend zum 1. Mai, die ebenfalls Assoziationen zum verbrecherischen Regime des Nationalsozialismus hervorriefen.
Mit den Verboten nutze ich die mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente der wehrhaften Demokratie konsequent. (Polizeipräsident Gregor Lange)
Die im Rahmen des angemeldeten Aufzugs zu befürchtende Ausländerhetze ziele darüber hinaus auf einen extremen Einschüchterungseffekt besonders gegenüber der Dortmunder Bevölkerung mit Migrationshintergrund
„Dies ist ein Missbrauch des Gedankens des internationalen Maifeiertages, den schon die Nazis im 3. Reich für ihre Zwecke instrumentalisiert haben“, betonte der Polizeipräsident. „Für solche aggressiv-verfassungsfeindliche und rechtsextremistische Aufmärsche ist in Dortmund kein Raum. Mit den Verboten nutze ich die mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente der wehrhaften Demokratie konsequent“, unterstrich der Polizeipräsident abschließend.