Polizei warnt: Wer hilflose Personen fotografiert, macht sich strafbar
„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,…“
So steht es im neu gestalteten §201a des Strafgesetzbuches. Am Dienstag stellten Beamte des Polizeipräsidiums Dortmund eine Digitalkamera sicher. Es lag der Anfangsverdacht der oben genannten Strafrechtsnorm vor.
Was war passiert?
Gegen Mittag erhielten die Beamten zusammen mit der Feuerwehr einen Einsatz in die Dortmunder Innenstadt. Der Anlass war hochsensibel. Eine Person wollte sich das Leben nehmen und dazu von seinem Balkon springen. Während Polizei und Feuerwehr alles dafür taten, um diese Person von ihrem Vorhaben abzubringen, machte eine Nachbarin Detailaufnahmen von der betroffenen Person. Die Polizisten stellten daraufhin die Digitalkamera sicher und fertigten eine Strafanzeige gegen die Frau.
Höhenretter der Feuerwehr konnten die Person in Sicherheit bringen. Sie befindet sich jetzt in ärztlicher Behandlung.
Zusatz: Normalerweise berichtet die Polizei aus moralisch, ethischen Gründen nicht über Suizide. (Anm. d. Redaktion: Auch wir berichten aus diesen Gründen nicht darüber. Wir veröffentlichen auch keine Fotos, auf denen zum Beispiel Unfallopfer zu erkennen sind.)
Der Fall vom 27.6. greift die Problematik der zunehmenden Digitalisierung in der Gesellschaft (Stichwort „Gaffer“) auf. Der überarbeitete Paragraph 201a des Strafgesetzbuches ist unter anderem genau für solche Fälle geschaffen worden. Aufgrund dessen wurde eine Ausnahme gemacht und der Fall stark anonymisiert zur Veranschaulichung veröffentlicht. Aus diesem Anlass weisen wir noch einmal daraufhin, unterlassen Sie es Bilder von hilflosen und oder verletzten Menschen zu machen! Wenn Sie selber in dieser Situation wären, würden Sie das auch nicht wollen!