Polizei warnt vor unangemessenen Handlungen an Halloween – kleine Streiche können schnell in Straftaten enden
Halloween naht – in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ziehen Kinder und Jugendliche auch im Kreis Unna von Haus zu Haus und fordern „Süßes oder Saures“. Wer nicht die Tür öffnet oder vielleicht auch gar nicht zu Hause ist, bekommt oft einen Streich gespielt. Der soll zum Ausdruck bringen, dass es dort an der Haustür nichts „Süßes“ gab.
Aus den vermeintlich „harmlosen“ Streichen wird allerdings oft eine ungewollte Sachbeschädigung:
- Glibber-Schleim in einen Briefkasten gießen - Rohe Eier oder Farbbomben auf Hausfassaden, Türen oder Autos werfen - Autos mit Toilettenpapier einwickeln - Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprühen - Mülltonnen umkippen - Durch Vorgärten, Beete und Pflanzen trampeln oder Blumen ausreißen - Andere "witzig" anmutende Streiche - sie sind KEIN Kavaliersdelikt
Schnell ist aus der als Scherz gemeinten Aktion eine Sachbeschädigung geworden, die strafrechtlich verfolgt wird. Bei Vandalismus an Gemeineigentum, zum Beispiel an Parkbänken oder Haltestellenhäuschen, können bei einer sog. Gemeinschädlichen Sachbeschädigung Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder empfindliche Geldstrafen drohen. Auch das Aussprechen einer Drohung, wenn jemand keine Süßigkeiten austeilen möchte, kann als Nötigung ausgelegt werden.
Eltern, die für die Streiche ihrer Kinder haften, sollten mit ihnen über mögliche geplante Späße sprechen und ihnen die Folgen bei überzogenen Streichen oder auch übermäßigem Alkoholkonsum aufzeigen. Jüngere Kinder sollten durch einen Erwachsenen am besten durch die Dunkelheit auf ihrer „Süßes oder Saures-Tour“ begleitet werden.
Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streichespielen also gewisse „Spielregeln“ eingehalten werden, damit alle Beteiligten Spaß haben und niemand zu Schaden kommt.
Damit das auch so bleibt, wird die Kreispolizeibehörde Unna in dieser Nacht mit einem verstärkten Kräfteaufgebot in ihrem Zuständigkeitsbereich (Lünen ausgenommen) unterwegs sein.
Sollten Sie dennoch Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, wenden Sie sich bitte an die Polizei.