Polizei vor der Tür – und Droge auf dem Wohnzimmertisch
von Andreas Milk
Am 10. Oktober 2023 bekam der Bergkamener Marius H. (37, Name geändert) ungebetenen Besuch: Die Polizei stand da mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Dortmund. Die Beamten fanden zwei Gramm Amphetamin in einem Tütchen auf H.s Wohnzimmertisch. Folge war ein Strafbefehl über 40 Tagessätze à 20 Euro. Zu viel für den in Privatinsolvenz befindlichen H. – er legte Einspruch ein.
Vor dem Strafrichter in Kamen zeigte er sich nun reuevoll und geständig. Er wolle raus aus seiner Drogenvergangenheit, unterziehe sich einem Screening. „Ich habe Fehler gemacht“ – das sei vorbei. H., Maler und Lackierer von Beruf, ist auf Jobsuche; derzeit lebt er von Bürgergeld. 800 Euro Strafe, sagt er, würden ihn wieder zurückwerfen.
Zwar milderte der Richter den Strafbefehl „nur“ um 200 Euro: Aus der Tagessatzhöhe von 20 Euro machte er 15 Euro, unterm Strich also 600 Euro statt 800. Er nahm aber gleich eine Bitte des Angeklagten zu Protokoll: Marius H. würde gern gemeinnützige Arbeit leisten, statt zahlen zu müssen. Entscheiden wird über dieses Anliegen die Staatsanwaltschaft. In aller Regel ist sie einverstanden. Denn eine Geldstrafe, die dann doch nicht gezahlt wird, ist auch nicht in ihrem Interesse: Das liefe auf eine Ersatzfreiheitsstrafe hinaus – also 40 Tage lang teure Haft für einen vergleichsweise geringfügigen Gesetzesverstoß.