Polizei sucht Zeugen nach Böllerwurf: Fellweste fängt Feuer

Mit einem Knallkörper bewarf am Silvesterabend ein bislang unbekannter Mann eine 19-jährige Düsseldorferin am Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei wurde die junge Frau an der Hand verletzt, ihre Fellweste fing Feuer. Die Bundespolizei bittet Zeugen um Hinweise.

Beschlagnahmte Pyrotechnik am Silversterabend. Foto: Bundespolizei
Beschlagnahmte Pyrotechnik am Silversterabend. Foto: Bundespolizei

Gegen 20:00 Uhr hielt sich die Düsseldorferin zusammen mit ihren zwei Begleiterinnen am Haupteingang auf. Nach Zeugenaussagen soll ein unbekannter Mann die 19-Jährige mit einem Böller beworfen haben, der im Bereich ihrer Hand detonierte und ihre Fellweste entzündete. Das Feuer konnte die Düsseldorferin löschen. Durch die Explosion zog sie sich eine leichte Verletzung an der Hand zu. Der Tatverdächtige flüchtete daraufhin in den Hauptbahnhof und konnte unerkannt entkommen.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung ein.

Zeugen des Vorfalls, welche Hinweise zum Täter geben können, werden gebeten sich mit der Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 in Verbindung zu setzen.

24-Jähriger zündet auf Bahnsteig Rauchbombe

Ein ganzes Arsenal an verbotenen pyrotechnischen Gegenständen (50 Stück) stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei wenig später bei einem jungen Dortmunder sicher. Zuvor hatte der 24-Jährige eine Rauchbombe gezündet und einen Bahnsteig im Dortmunder Hauptbahnhof eingenebelt.

Gegen 22:50 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Bahnsteig im Hauptbahnhof. Nachdem dort ein Zug eingetroffen war, beobachteten die Beamten, wie der Dortmunder einen sogenannten Rauchtopf zündete, wodurch der Bahnsteig in dichten Rauch gehüllt wurde. Nachdem er die Bundespolizisten entdeckt hatte, ließ er die Pyrotechnik fallen und wollte sich vom Bahnsteig entfernen.

Daraufhin wurde der „Pyrotechniker“ kontrolliert und weitere verbotene „Knaller“ sichergestellt. Neben fünf Handfackeln und vier Rauchkörpern befanden sich 46 „Polenböller“ im Besitz des Mannes. Keiner der Gegenstände verfügte über die in Deutschland erforderliche Kennzeichnung.

Die Bundespolizei leitete gegen den Dortmunder ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ein.