Polizei startet Kampagne gegen „Geisterradler“: Graffitis sprühen für die Verkehrssicherheit

Die Polizei startet jetzt eine  Kampagne gegen „Geisterradler“. Graffitis auf den Radwegen und Infor-Broschüren sollen die Radfahrer sensibilisieren.

Graffiti GeisterradlerIm Jahr 2013 verunglückten insgesamt 215 Fahrradfahrer auf den Straßen im Bereich der Kreispolizeibehörde Unna. Im Jahr 2014 verunglückten bisher 83 Fahrradfahrer – fast doppelt so viele wie im Vorjahr.

Häufige Ursache ist, dass Fahrradfahrer die Radwege in falscher Richtung benutzen. Die Kreispolizeibehörde Unna will nun solche „Geisterradler“ für ihr Fehlverhalten sensibilisieren.

Radfahrender Geist auf dem Asphalt

An mehreren Radwegen im Kreis Unna, an denen ein hoher Anteil falsch fahrender Radfahrer festgestellt wurde, sprühen Polizeibeamte nun Graffitis auf Radwege, auf denen ein radfahrender Geist zu sehen ist sowie der Hinweis „Seite wechseln!“

Die Polizei verwendet zum Sprühen provisorische Markierungsfarbe, wie sie auch bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen benutzt wird. Die Farbe verblasst  nach drei bis vier Wochen. Das ist auch so gewollt, denn es geht darum, durch das neu aufgesprühte Warnzeichen die Aufmerksamkeit der Radfahrer zu erregen. Wenn der Gewöhnungseffekt eintritt, verblasst das Graffiti wieder.

Bei der Aktion ziehen Polizei und Kommunen an einem Strang. Bevor die Warnhinweise auf Radwege aufgesprüht werden, wurden entsprechende Sondernutzungserlaubnisse erteilt.

Kontrollen an neuralgischen Punkten

An den neuralgischen Punkten wird die Polizei  insbesondere während der Fahrradsaison zusätzliche Kontrollen durchführen, um die Wirkung der Graffitis zu verstärken. Dabei soll den Fahrradfahrern im direkten Gespräch mit der Polizei verdeutlicht werden, wie gefährlich ihr Verhalten ist.

Autofahrer, die aus einer Seitenstraße oder einer Ausfahrt kommen, schauen häufig nur nach links bevor sie Gas geben. Ein von rechts heranfahrender Radfahrer – also ein „Geisterradler“-  gefährdet sich daher vor allem selbst, denn er wird vom Autofahrer schlichtweg nicht gesehen.

Wer als „Geisterradler“ von der Polizei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro bezahlen – wenn er jemanden behindert 25 Euro, gefährdet er jemanden 30 Euro; kommt es zum Verkehrsunfall ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro fällig. Hier ist der Busgeldkatalog für Radler: Radfahrertatbestandskatalog Mai 2014Unna

Zusätzlich zu den Kontrollen verteilt die Polizei auch die Informationsflyer „Wege für den Radverkehr“ und „Gefährliche Begegnungen“: Flyer Wege für den Radverkehr für KPB Unna – Flyer Gefährliche Begegnungen für KPB Unna