Platzwunde am Hinterkopf: Aus Angst vor dem Mann eigene Mutter beschuldigt
von Andreas Milk
Die 43-jährige Bergkamenerin Angelika T. (Name geändert) hat schon allerhand Übles erlebt – so viel scheint sicher nach der Verhandlung vor dem Kamener Strafrichter. Sie war angeklagt worden wegen falscher Verdächtigung, und zwar zu Lasten ihrer eigenen Mutter. Angelika T. hatte anscheinend ihren damaligen Lebensgefährten vor einer Verfolgung durch die Justiz schützen wollen. Mutmaßlicher Grund: Sie hatte Angst vor ihm.
So richtig klar geworden ist all das beim Gerichtstermin nicht. Unter Tränen gab Angelika T. zu, dass an dem Vorwurf gegen ihre Mutter nichts dran war. Weiter wollte sie nichts sagen.
Am späten Abend des 1. August 2020 war Angelika T. in ihrem Auto auf der Pfalzstraße in Bergkamen von der Polizei gestoppt worden. Sie hatte eine Platzwunde am Hinterkopf. Sie gab an, das sei ihre Mutter gewesen: Die habe sie mit einem Spiegel verletzt. Mit im Auto saß damals der Lebensgefährte.
Angelika T. hatte früher noch nie mit dem Gericht zu tun. Sie lebt von Hartz IV. Der Richter verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Er erkannte an, dass T. vermutlich „in einer gewissen Not“ gewesen sei, als sie der Polizei die Lüge von der Attacke der Mutter erzählte. Die Mutter war als Zeugin geladen worden. Auszusagen brauchte sie nach dem Geständnis der Tochter nicht mehr. Als Familienangehörige hätte sie das sowieso nicht gemusst. Nach Prozessende traten beide Frauen gemeinsam den Heimweg an.