Planfeststellungsverfahren: Beschluss für den Ausbau der A1 ist rechtskräftig

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen dem Autobahnkreuz Kamen und der Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne erfolgreich abgeschlossen. Mit der Einstellung der Klageverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss vom 10. Juli 2025 nun rechtskräftig. Der rund zehn Kilometer lange Abschnitt kann somit sechsstreifig ausgebaut werden.
Der Ausbau der A1 ist zwingend notwendig, um den Verkehr wieder sicherer und leichter fließen zu lassen. In diesem Abschnitt wird der Verkehrsfluss durch auf- und abfahrende Fahrzeuge gestört und kann dem hohen Verkehrsaufkommen aktuell nicht mehr gerecht werden. Zudem ist in der Zukunft mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs zu rechnen.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde das Verfahren formell beendet. Gegen diesen Beschluss wurden Mitte September 2025 fristgerecht zwei Klagen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben. Diese hatten jedoch keine aufschiebende Wirkung, da der Beschluss per Gesetz sofort vollziehbar ist und keine Anträge auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gestellt wurden. In der Folge konnten sich die Autobahn GmbH des Bundes als Trägerin des Vorhabens und die beiden Kläger außergerichtlich einigen, woraufhin beide Klagen zurückgenommen und die entsprechenden Klageverfahren durch das Bundesverwaltungsgericht eingestellt wurden. Mit der Rechtskräftigkeit des Planfeststellungsbeschlusses verfügt die Autobahn GmbH des Bundes über das vollständige Baurecht für das Vorhaben.

Neben dem eigentlichen Ausbau der Autobahn regelt der Planfeststellungsbeschluss unter anderem die Errichtung von Lärmschutzanlagen, wasserwirtschaftliche Maßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans. Darüber hinaus beinhaltet die Genehmigung die notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter.