Pflege- und Wohnberatung informiert: So werden die neuen Pflegegrade ermittelt

Das neue Pflegestärkungsgesetz bringt viele Änderungen für Pflegebedürftige. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna erklärt, worauf es zum 1. Januar ankommt.

Pflegeberaterin Andrea Schulte. Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna
Pflegeberaterin Andrea Schulte. Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna

„Bisher wurde zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit der tägliche Hilfebedarf in Minuten ermittelt“, berichtet Pflegeberaterin Andrea Schulte. Ab 2017 wird ein völlig neues Begutachtungsverfahren eingeführt. „Dann steht die Selbstständigkeit eines Menschen im Mittelpunkt“, so Schulte.

Es werden dabei sowohl körperliche als auch geistige und psychische Beeinträchtigungen einbezogen. Unter Selbstständigkeit versteht man die Fähigkeit, eine Aktivität alleine ohne Unterstützung ausführen zu können. Folgende sechs Lebensbereiche werden bei der Ermittlung des Pflegegrades berücksichtigt:

  • Mobilität (Gewichtung: 10 %)
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung:15 %)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlage (Gewichtung: 15%)
  • Selbstversorgung (Gewichtung: 40 %)
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (Gewichtung 20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung: 15 %)

Die Bestimmung des Pflegegrades erfolgt in mehreren Schritten: In jedem Bereich werden je nach Selbstständigkeit des Antragstellers Punkte vergeben. „Im Anschluss werden die einzelnen Punktwerte gewichtet und zu einem Gesamtpunktwert addiert. Daraus ergibt sich dann der jeweilige Pflegegrad“, erläutert Andrea Schulte.

Alle, die ab 2017 erstmals einen Pflegeantrag stellen, werden nach dem neuen System begutachtet. Im Pflegegrad 1 erhalten jetzt auch Personen mit leichten Einschränkungen Leistungen der Pflegeversicherung. Diejenigen, die bereits in eine Pflegestufe eingestuft sind, werden ab dem 1. Januar automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Zudem genießen sie für die Zukunft Bestandschutz, d.h. sie können nicht schlechter gestellt werden – es sei denn, eine Pflegebedürftigkeit liegt nicht mehr vor.

Informationen zum neuen Pflegestärkungsgesetz gibt es bei der kostenfrei und anbieterunabhängig arbeitenden Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna. Eine Kontaktaufnahme ist unter der Servicenummer 0800 / 27 200 200 oder unter Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 sowie per E-Mail an pwb@kreis-unna.de möglich. Informationen gibt es natürlich auch im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Pflege- und Wohnberatung).