Patientenbesuche in Krankhäusern im Kreis Unna erst ab 2.Juni wieder möglich

Die Krankenhäuser im Kreis Unna verständigten sich mit der Kreis-Gesundheitsbehörde darauf, Patientenbesuche in den Krankenhäusern erst ab 2. Juni zu ermöglichen. Eine vergleichbare Regelung wurde auch im Kreis Soest verabredet. Die Coronavirus-Schutzverordnung NRW lässt Besuche unter strengen Auflagen bereits seit dem 20. Mai wieder zu.

Standardisiertes Screeningverfahren
Die Krankenhäuser wollen die Zeit nutzen und orientiert an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) ein standardisiertes Screening zur Untersuchung der Krankenhausbesucher*innen zu erstellen.

Eckpunkte der Besuchsregelung

  • Nach den derzeitigen Planungen sollen Besuche zwischen 15 und 18 Uhr ermöglicht werden.
  • Die Besuche sollen auf jeweils 30 Minuten begrenzt werden.
  • Besucht werden können nur Patient*innen, die länger als vier Tage stationär aufgenommen werden.

Die Regelungen verbinden Krankenhäuser und Gesundheitsbehörde mit dem Appel, von Besuchen aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst abzusehen. Ausnahmen von den Regelungspunkten sollen in begründeten Einzelfällen zwar möglich sein, aber nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit dem ärztlichen oder dem pflegerischen Personal.

Es wird empfohlen, sich vor einem Besuch über die aktuell geltenden Regelungen im Krankenhaus zu erkundigen.

– Constanze Rauert / Kreis Unna –