Passbild überklebt: „Double“ bei der Führerscheinprüfung
von Andreas Milk
Statt selbst zur theoretischen Führerscheinprüfung zu gehen, schickte der Bergkamener Adam G. (47, Name geändert) Anfang Mai einen Bekannten. Der legte dem TÜV-Prüfer in Unna einen Pass von G. vor – mit einer kleinen, aber illegalen Veränderung: G.s Foto war überklebt worden mit einem Bild seines „Stellvertreters“.
Nun saß der aus Nigeria stammende Mann in Kamen vor dem Strafrichter. Viel zu sagen hatte er nicht: „Ich bin schuldig“, ließ er den Prozessdolmetscher übermitteln. Er habe damals keine Zeit gehabt, zur Fahrschule zu gehen und den Unterricht zu besuchen. Jetzt wolle er den Führerschein aber doch noch machen.
Die Frage wird sein, ob – und wenn ja, wann – ihn die Straßenverkehrsbehörde noch lässt. Auch wenn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dem Mann eine beachtliche kriminelle Energie bescheinigte: Das Urteil fiel eher milde aus. Eine Geldstrafe soll der Lagerarbeiter zahlen: 30 Tagessätze, und zwar in einer am Einkommen festgemachten Höhe von jeweils 25 Euro, unterm Strich also 750 Euro.
Und noch einen zweiten Bergkamener verurteilte der Richter an diesem Vormittag in Zusammenhang mit dem (Nicht-) Erwerb eines Führerscheins: einen Mann aus Syrien, der ohne Fahrerlaubnis in einem Auto auf der Gedächtnisstraße erwischt worden war – wenige Tage vor seinem Prüfungstermin. Der Wagen gehörte seiner Frau; er habe ihn bloß rasch umsetzen wollen, weil er falsch geparkt gewesen sei. Das Urteil in diesem Fall: 60 Tagessätze à 10 Euro.