Pkw-Brand am Sportplatz Overberge: Fahrzeug war gerade vier Monate alt

Zu einem qualmenden Pkw wurde am heutigen Sonntagmittag um 13.07 Uhr die Einheit Overberge der Bergkamener Feuerwehr alarmiert. Das erst vier Monate alte Fahrzeug stand auf den Parkplatz der Sportanlage an der Hansastraße und qualmte aus dem Motorraum. Das entstehende Feuer wurde von der Feuerwehr mit Schaum gelöscht.




Beim Tag der Chemie bei Bayer zählt nicht nur das richtige Ergebnis

Genau hinschauen am Rührwerk.

Die Verzweiflung stand ihr ins Gesicht geschrieben. „Die Schraube löst sich einfach nicht“, stöhnt die Schülerin mit vor Kraftanstrengung verzerrtem Mund. Jetzt ist Teamwork gefragt, um den Deckel vom Druckfilter zu öffnen und an den Inhalt heranzukommen. Denn genau das ist beim Tag der Chemie auf dem Bayergelände gefragt. Ob im Technikum, in der E- und Metallwerkstatt, im Labor oder bei der Werkfeuerwehr: Planvolles Vorgehen, Teamwork, saubere Durchführung und Aufräumen sind genauso wichtig wie das richtige Ergebnis.

Teamwork ist gefragt.

Was das Rührwerk da genau mit stetiger Genauigkeit durchpflügt? „Keine Ahnung“, geben die beiden Schülerinnen zu. Sie müssen vor allem herausfinden, wieviel davon gerade gerührt wird und welche Parameter sich dahinter verstecken. Das ist gar nicht so einfach. Eine Fachfrau erklärt den Besuchern währenddessen, dass die Rührwerke digital gesteuert sind und Fermente beinhalten. Hier ist also Mikrobiologie im Spiel. Die meisten der Erwachsenen, die sich hier neugierig umschauen, würden garantiert an der Aufgabe scheitern, mal eben ein Programm für die digitale Steuerung zu schreiben. Die Zwölftklässler, die über den Laptops die Köpfe zusammenstecken, haben damit überhaupt kein Problem. Im Gegenteil. Für sie ist es eine hochspannende Herausforderung.

Spaß mit Pipette und Reagenzglas.

Die Faszination ist schon bei den Jüngsten riesengroß, wenn Sie mit Pipetten und Reagenzgläsern der Glukose und der Zitronensäure in den Lebensmitteln auf der Spur sind. Die ganz normalen Besucher stehen hier bereits leicht ratlos daneben. Das Staunen geht dort ins Grenzenlose, wo die älteren Schüler rätselhafte Kabelenden an noch rätselhaftere Geräte schrauben und dazu auch noch am PC Hieroglyphenartiges kreieren, was am Ende wie durch Zauberhand eine ganze Apparatur in Gang setzt.

Schwierige Herausforderungen mit Spaß-Faktor

Ganz schön knifflig: Den richtrigen Dreh in der Metallwerkstatt finden.

Andere spielen lieber „Schnick, Schnack, Schnuck“, während ihre Mitschüler eifrig die richtige Menge einer Chemikalie zusammensetzen, um die Lösung für die Aufgabe in der anorganischen und organischen Chemie zu finden. Dass es dafür Punktabzüge gibt, löst dann doch leichtes Entsetzen aus. Zumal die Konkurrenz nicht schläft: „Vier Gruppen mit voller Punktzahl – das ist großartig“, sagt derjenige, der hier im Labor den Überblick beim Schülerwettbewerb hat. Nebenan in der Metallwerkstatt schaut sich ein Bayer-Azubi eine Weile entspannt an, wie sich ein Schüler mit Feuereifer aber mit dem völlig falschen Werkzeug an der Stahlplatte zu schaffen macht. Er schreitet ein, bevor alles Verloren ist: „Was spricht denn dagegen, das andere Werkzeug auszuprobieren?“, fragt er. Eine kleine Diskussion entsteht und am Ende wird die Kerbe, die an die richtige Stelle gehört, dann doch noch ganz passabel.

Ans Eingemachte ging es für die höheren Jahrgänge – Programmieren inklusive.

Die Aufgaben, die sich das Bayer-Werk für die Schülerinnen und Schüler von 50 Schulen ausdachte, hatten es beim Tag der Chemie einmal mehr in sich. Weil sich das längst herumgesprochen hat, die Herausforderung außerdem mehr als Spaß macht und man ganz nebenbei in spannende Berufe hineinschnuppern kann, war der Andrang auch am Samstag wieder riesengroß. Zumal eine stattliche Belohnung für die Gewinner lockt: Die fünf erstplatzierten Teams jedes Jahrgangs wurden mit Geldprämien in Höhe von 500 bis 2.500 Euro ausgezeichnet. Insgesamt wurden somit 22.500 Euro an die teilnehmenden Schulen ausgeschüttet.

Die Siegerteams:

Klasse 6

1. Platz Archigymnasium (Soest)
2. Platz Ursulinengymnasium (Werl)
3. Platz Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium (Hemer)
4. Platz Pestalozzi-Gymnasium (Unna)
5. Platz Friedrich-Bährens-Gymnasium (Schwerte)

Klasse 9

1. Platz Städtisches Gymnasium Kamen
2. Platz Anne-Frank-Gymnasium (Werne)
3. Platz Friedrich-Bährens-Gymnasium (Schwerte)
4. Platz Max-Planck-Gymnasium (Dortmund)
5. Platz Pestalozzi-Gymnasium (Unna)

 

Stolz auf den zweiten Platz kann das Team vom Städtischen Gymnasium Bergkamen sein.

Jahrgang 12

1. Platz Gymnasium Lennestadt
2. Platz Städtisches Gymnasium Bergkamen
3. Platz Gesamtschule Fröndenberg
4. Platz Reinoldus- und Schiller-Gymnasium (Dortmund)
5. Platz Gymnasium Schloss Overhagen (Lippstadt)

Chemietag22
Chemietag22
Chemietag21
Chemietag21
Chemietag20
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Chemietag19
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Chemietag17
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Chemietag15
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Chemietag14
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Chemietag12
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Chemietag10
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Chemietag9
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Chemietag8
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Chemietag7
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Chemietag6
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Chemietag5
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Chemietag4
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Chemietag3
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Chemietag2
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Parlamentariergruppe Türkei des NRW-Landtags informiert sich über Bergkamens Partnerschaft mit Silifke

Besuch im Rathaus: Leiter Zentrale Dienste Thomas Hartl, Bürgermeister Roland Schäfer, Landtagsvizepräsi-dentin Carina Gödecke, Ibrahim Celiktas – Mitarbeiter der Stadt Bergkamen und türkischer Dolmetscher.

Unter dem Vorsitz von Landtagsvizepräsidentin Carina Gödecke (MdL) engagieren sich in der Parlamentariergruppe Türkei Abgeordnete fraktionsübergreifend für die freundschaftlichen Kontakte zwischen Nordrhein-Westfalen und der Türkei.

Einen Schwerpunkt ihrer Arbeit bilden die deutsch-türkischen Städtepartnerschaften bzw. kommunalen Freundschaftsprojekte. Sie zu unterstützen, hat sich die Gruppe zum Ziel gesetzt.

In Nordrhein-Westfalen pflegen über 30 Kommunen partnerschaftliche Beziehungen zu türkischen Städten. Die Parlamentariergruppe Türkei besucht sukzessive diese Städte, um sich über den Entwicklungsstand der jeweiligen Partnerschaft zu informieren.

Bürgermeister Roland Schäfer berichtete über die langjährige Partnerschaft mit der Türkei, die ihren Anfang im Oktober 1994 mit der Stadt Taşucu nahm, jedoch dann im Rahmen einer kommunalen Gebietsreform im März 2014 in die Kreisstadt Silifke eingemeindet wurde. Silifke unterstrich das Interesse an der Weiterführung der Partnerschaft mit einem neuen Vertrag, der im Oktober 2014 geschlossen wurde. Auch diese Verbindung ist von einem lebendigen Austausch geprägt.

„Angesichts der deutsch-türkischen Schwierigkeiten – so Bürgermeister Schäfer – wurde auch in Bergkamen sowohl verwaltungsintern wie auch interfraktionell intensiv diskutiert, wie man mit der Städtepartnerschaft umgehen will. Die einmütige Auffassung war, die Kontakte fortzusetzen, da das Ziel der Völkerverständigung durch Begegnungen zwischen den Menschen unabhängig von der politischen Großwetterlage weiterhin Bedeutung hat.“

Regelmäßige Bürgerreisen, institutionelle Begegnungen (Feuerwehr, Polizei, Verwaltung), Belegschaftsaustausch bei städtebaulichen Vorhaben, gemeinsamen Umweltkonferenzen oder Schulpartnerschaften wie z.B. mit der Willy-Brandt-Schule sind nur einige Projekte, die die Stadt Bergkamen erfolgreich mit ihren türkischen Partnern umsetzt.

Beeindruckt von der Begegnungsvielfalt in Bergkamen, versprach Landtagsvizepräsidentin Gödecke, sich zum Thema möglicher Förderprogramme für umweltrelevante Zukunftsprojekte auf europäischer Ebene stark zu machen.




Töddinghauser Straße 135 und 137: Krisenstab der Eigentümer rechnet nach Begehung mit schnellem Wiedereinzug der Bewohner

Der Krisenstab der Eigentümergemeinschaft der beiden Hochhäuser Töddinghauser Straße 135 und 137 erwartet nach der jüngsten Begehung der beiden Gebäude am Dienstag,  dass die Stadt Bergkamen unverzüglich die Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15.05.2019 aufhebt und die Bewohner der Wohnungen wieder einziehen können. Fazit des von der Stadt hinzugezogenen Gutachters Dirk Hagebölling sei es gewesen, dass er einen schnellen Wiedereinzug für realistisch halte, da es sich nur noch um Kleinigkeiten bei der Mängelbeseitigung handeln würde.

Dies geht aus einer Presseerklärung hervor, die der Krisenstab in der Nacht zu Mittwoch per Email verschickt hat. Die Stadt Bergkamen will die Ergebnisse der Begehung und ihre Schlussfolgerung während einer Pressekonferenz heute Mittag präsentieren.

In dieser Presseerklärung erneuert der Krisenstab seine Vorwürfe an die Stadt, sie habe nach der Räumung der Gebäude eine „Blockadehaltung“ eingenommen. Erst nach der Einschaltung eines Rechtsanwalts sei Akteneinsicht gewährt worden. Auch ein früherer Prüftermin Anfang August sei von der Stadt nicht wahrgenommen worden.

Auffallend ist, dass in dieser jüngsten Presseerklärung des Krisenstabs der Vorwurf, die Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15. Mai 2019 wäre unrechtmäßig, nicht wiederholt wird. Wie bereits berichtet, hatte hier der Krisenstab eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angekündigt. Unter anderem führte er Verstöße der Stadt gegen das Grundgesetz an (Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum). In den Sozialen Medien waren deshalb Forderungen nach Schadenersatz laut geworden.

Hier nun die Pressemitteilung des Krisenstabs im Wortlaut, Hervorhebungen durch den Krisenstab:

Für den 03.09.2019 13:45 Uhr hatte die Stadt Bergkamen zu einer Begehung der Wohngebäude Töddinghauser Str. 135 / 137 geladen.

Mit 1 ¼  Stunden Verspätung haben sich folgende Personen der Stadtverwaltung am Objekt eingefunden:

  1. Heusner (Leiter Bauordnung), H. Schnurava (Bauordnung), H. Michallek (Brandschutztechniker / Uniformiert), H. Bongers (BSI Kreis Unna /Uniformiert), H. Kemke (Leiter der Feuerwehr / Uniformiert) und der BS-Gutachter H. Dr.-Ing. Hagebölling

Die Seiten der Eigentümer wurde vertreten von:

  1. Moskaluk (Beirat + Krisenstab), H. Krzonkalla (Beirat + Krisenstab), H. Suttrop (Krisenstab), H. Freund (Krisenstab), H. Keller (Krisenstab),  H. Berchem (Verwalter), H. Marcok(Hausmeister)

In der Zeit von 15:05 bis 15:22 Uhr wurde der Kellerbereich der Wohngebäude begangen
Beide Räume der ehemaligen Müllabwurfschächte begutachtet
Ergebnis:  ohne Beanstandung

Auch der Kellerflur unterhalb der Wohnebenen wurde durchsucht.
Ergebnis:  ohne Beanstandung

Um 15:22 Uhr wurden im Flur 1.OG/137  die Müllabwurfklappe und die Öffnungsklappe des Stromzählerkastens für die vier Wohnungen auf der Ebene begutachtet

Ergebnis:
Hier schlägt der Gutachter vor, dass die Öffnungsklappen der Stromzählerkästen auf allen Etagen mit einer umlaufenden Dichtung nachgerüstet werden sollten.
Des Weiteren schlägt der Gutachter vor, die Müllabwurfklappe zu verkleiden. Hierfür liegt bereits ein Angebot der Fa. Feuerschutz Stefan, Hamm vor, welches vom Krisenstab bereits für die Beauftragung freigegeben wurde.

In der Wohnebene 5.OG /137 wurde der Gutachter von Hr. Michallek darauf aufmerksam machte, dass am 10.05.  Brandrauch aus dem Abstellraum kam.
Da die Abstellräume zum privat Bereich der Bewohner gehören waren diese abgeschlossen und konnten nicht besichtigt werden.

Hinweis/Sachverhalt:
Wie bereits im Bericht vom der BS-Gutachter Albrecht ausgeführt, hat sich ein Mauerloch in der Schachtwand hinter dem Aufzug befunden. Dieses Mauerloch von einen Mauer verschlossen.

Ergebnis:
H. Michalek wird mit H. Albrecht hier eine Nachschau vereinbaren.

Um 15:41 Uhr auf dem Flur der Wohnebene 5 OG /137 wurde von H. Heusner gegenüber dem Gutachter der Einwand zur Länge der Rettungswege ausgesprochen und ob hier nicht ein Zwischenwände mit Brandschutztüren sinnvoll wäre. Dies wurde vom Gutachter verneint, der dazu meinte, dass dies eine Beeinträchtigung des Fluchtwegs darstellen würde.

Um 16:06 Uhr wurde die Dachfläche begangen, hier wurde von H. Heusner der  Einwand ausgesprochen, dass man aufgrund der Ausgangskappen erkennen könne, dass die Bäder keine separaten Entlüftungsanbindungen hätten und somit Rauch übertragen könnten. Dies wurde vom Gutachter verneint, da dies auf Aussage sich auf Vermutungen beruhen würde und man bereits zum jetzigen Zeitpunkt wisse, dass die Entlüftungsleitungen erst im 1. Wohngeschoss der Gebäude anfangen würden und keine Verbindungen zum Keller bestehen.

Um 16:16 Uhr bei der Flurbegehung  8. OG /135 kam von H. Heusner der Einwand, sich den Fahrstuhl genauer anzuschauen, welches vom Gutachter getan wurde.  Ergebnis:  ohne Beanstandung

Um 16:23 Uhr wurde vom Gebäudevorplatz  der Schacht für die Feuerwehrsteigleitung Haus 137 begutachtet.
Die Klappe wurde geöffnet und festgestellt, dass das große Loch zum Keller zugemauert wurde.

Fazit des Gutachter Hagebölling war, dass er einen schnellen Wiedereinzug für realistisch hält, da es sich nur noch um Kleinigkeiten bei der Mängelbeseitigung handeln würde.

Um 16:34 Uhr wurde die Begehung beendet.

Mehr als bestürzt und irritierend sind von der WEG die jüngsten Veröffentlichungen  -insbesondere vom SPD BM Schäfer-  aufgenommen worden, zumal nach einem sehr konstruktiven Gespräch am Mo 15.07.2019 einzig und allein durch die Stadtverwaltung eine Blockadehaltung eingenommen wurde, in welcher erst durch einschalten eines Rechtsanwalts eine Akteneinsicht zum 02.08.2019 gewährt wurde. Auch der erste Prüftermin am 05.08.2019 10:00 Uhr   -welcher am 15.07.2019 vereinbart wurde- wurde von der Stadt nicht wahrgenommen, E-Mail Anfragen von H. Suttrop dazu blieben bis heute ohne Antwort.

Zumal sich am 05.08.2019 die  Wohngebäude bereits in dem von heute  besichtigten Zustand befunden haben.

Die WEG erwartet nunmehr, nach der Begehung 03.09.2019, der Stellungnahme vom LtBD a.D. Schäfer und der Einschätzung von Hr. LtBD Dr.-Ing. Hagebölling, dass die Stadtverwaltung Bergkamen unverzüglich die Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15.05.2019 aufhebt und die Bewohner der Wohnungen wieder einziehen können.

Bergkamen, 03.09.2019

Der WEG – Krisenstab“




Tödlicher Auffahrunfall auf der A1 in Fahrtrichtung Bremen

Der 70-jährige Fahrer dieses Kleinwagens aus Großbritannien starb noch am Unfallort.

Bei einem Auffahrunfall auf der A1 in Fahrtrichtung Bremen kurz vor dem Rastplatz Im Mersch ist am Montag gegen 1 Uhr ein 70-jähriger Mann aus Großbritannien an seinen schweren Verletzungen verstorben.

Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr der Kleintransporter, besetzt mit zwei Personen aus dem Landkreis Coesfeld, einem 57-jährigen Fahrer sowie einer 79-jährigen Beifahrerin, aus bislang ungeklärter Ursache auf den Kleinwagen aus Großbritannien auf Infolge des Unfalls verstarb der 70-jährige Fahrer des Kleinwagens noch an der Unfallstelle. Der 57-jährige Fahrer des Kleintransporters blieb unverletzt. Die 79-jährige Beifahrerin verletzte sich schwer, sie wurde mit einem Rettungswagen einem Krankenhaus zugeführt, wo sie stationär verblieb.

Die Richtungsfahrbahn Bremen der BAB A1 war wegen der Rettungsmaßnahmen zwischen den Anschlussstellen Hamm Bockum und Ascheberg bis 6.00 Uhr gesperrt gewesen. Im Einsatz waren vier Fahrzeuge und 21 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Werne, zwei RTW und ein Notarzt sowie zwei Streifenwagen der Autobahnpolizei Münster.




Verkehrsunfall auf der A1 kurz vor Hamm/Bergkamen: zwei Verletzte

Das sieht schlimm aus. Die Fahrer der beiden beteiligten Fahrzeuge wurden aber glücklicherweise nur leicht verletzt. Foto: Feuerwehr Werne

Bei einem Verkehrsunfall am Mittwoch gegen 19 Uhr auf der A 1 kurz vor der Abfahrt Hamm / Bergkamen sind zwei Menschen verletzt worden.

Ersten Erkenntnissen zufolge war ein 34-Jähriger aus Kamen mit seinem Auto auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung Köln unterwegs. Vor der Anschlussstelle Hamm/Bergkamen fuhr er aus bislang ungeklärter Ursache auf den vor ihm fahrenden Wagen eines 20-Jährigen aus Dortmund auf. Beide Fahrer verletzten sich bei dem Unfall leicht. Rettungswagen brachten sie zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Zunächst waren Feuerwehrkräfte aus Kamen vor Ort, die auf der Gegenfahrbahn in Richtung Bremen im Einsatz waren. Es folgten dann die Feuerwehrleute aus Werne, die sich vor allem um die Abschirmung der Unfallstelle gegen den fließenden Verkehr kümmerten.

Während der Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten wurde der rechte Fahrstreifen der betroffenen Richtungsfahrbahn eingezogen. Gegen 20.20 Uhr konnte die Fahrbahn wieder komplett freigegeben werden.
Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf rund 50.000 Euro.




Ehrenamtskarten-Inhaber*innen besichtigen die Hauptfeuer- und Rettungswache in Lünen


Im Rahmen eines Ortstermines bereiteten die Mitglieder des Arbeitskreises Ehrenamtskarte NRW den Besuch in der Hauptfeuer- und Rettungswache in Lünen vor: Josef Bone, Martin Thiel, Henriette Koll, Corinna König, Arber Aliu und Jochen Höinghaus (v.l.n.r.). Foto: Feuerwehr Lünen / Renert

Insgesamt 80 Inhaber/Innen von Ehrenamtskarten NRW werden am kommenden Freitag, 23. August 2019 die Hauptfeuer- und Rettungswache in Lünen besuchen. Dies ist das Ergebnis einer Abfrage in den Kommunen und eines Ortstermines zwischen den Organisatoren aus den Verwaltungen sowie den verantwortlichen Vertretern der Feuerwehr in Lünen.

Bekanntlich kooperieren seit vielen Jahren die Städte Werne, Bergkamen, Lünen, Selm sowie Lüdinghausen in Fragen rund um die Ehrenamtskarte NRW sehr eng miteinander. „Vor diesem Hintergrund ist die Teilnehmerzahl ein sichtbarer Beweis für die gelungene Vernetzung“, bewertet Corinna König, Leiterin der Stabsstelle des Bürgermeisterbüros und Ansprechperson für das Ehrenamt, die langjährige Zusammenarbeit.
Die beiden Feuerwehr-Vertreter Martin Thiel und Christopher Renert erläuterten den Arbeitskreis-Mitgliedern den Ablauf und den geplanten Rahmen des Besuches. Die Hauptfeuer- und Rettungswache an der Kupferstraße in Lünen wurde im Jahre 2012 fertiggestellt. Seitdem gehört sie zu einer der größten und modernsten Feuerwehrwachen im gesamten Kreis Unna.

Insgesamt vier Besuchergruppen werden gebildet und voneinander getrennt über das Gelände bzw. durch die Wache geführt. Der gemeinsame Abschluss bei einem Würstchen vom Grill und einer Auswahl an kalten Getränken führt alle Gäste wieder zusammen. In diesem Rahmen werden die ebenfalls geladenen Bürgermeister die Möglichkeit nutzen, den anwesenden Ehrenamtler*innen – stell-vertretend für alle Ehrenamtlichen– ihren Dank für das uneigennützige Engagement auszusprechen.

Alle angemeldeten Teilnehmer/Innen aus Bergkamen erhalten kurzfristig eine schriftliche Bestätigung mit detailliertem Ablauf der Veranstaltung sowie Parkmöglichkeiten.




Brand am Standort Bergkamen von LANXESS: Niemand wurde verletzt

Am heutigen Dienstag kam es gegen 9.15 Uhr im Verfahrenstechnikum von LANXESS in Bergkamen infolge eines Produktaustrittes zu einem Brand. Die Werkfeuerwehr konnte den Brand innerhalb weniger Minuten löschen. Zur Unterstützung waren auch Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen im Einsatz.

Es wurden keine Personen verletzt, teilt das Chemieunternehmen jetzt mit. Die zuständigen Behörden wurden unverzüglich informiert.

Bei dem ausgetretenen Produkt handelt es sich um eine organische Metallverbindung, die u.a. als Katalysator in der Kunststoffindustrie eingesetzt wird.




Verwaltungsgericht Gelsenkirchen soll jetzt die Räumungsverfügung für die beiden Hochhäuser an der Töddinghauser Straße überprüfen

Mithilfe einer Klage vor dem Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wollen jetzt Eigentümer und Mieter der beiden Hochhäuser Töddinghauser Straße 135/137 erreichen, dass sie wieder ihre Wohnungen nutzen dürfen. Bekanntlich hatte die Stadt Bergkamen am 15. Mai die Räumung des Gebäudes wegen erheblicher Brandschutzmängel verfügt.

Dabei wollen der Krisenstab der Bewohner und Eigentümer, aber auch der WEG-Verwalter, der Gutachter und die Anwälte die Räumungsverfügung auf einen „schwerwiegenden Fehler“ durch die Verwaltungsrichter überprüfen lassen. Außerdem sind sie überzeugt, dass durch die Räumungsverfügung der Stadt gegen die Paragrafen 13 und 14 des Grundgesetzes verstoßen wurde.

Der Paragraf 13 sichert den Bürgerinnen und Bürger die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung zu. Allerdings lässt der Absatz 7 dieses Paragrafen Eingriffe und Beschränkungen zu, wenn eine Lebensgefahr für einzelne Personen besteht. Zu diesem Schluss sind unter anderem die Feuerwehr und der Brandschutzbeauftragte des Kreises Unna nach dem Brand in den benachbarten Turmarkaden am 10. Mai gekommen, Messungen haben eine hohe Konzentration des lebensgefährlichen Kohlenmonoxid in den beiden benachbarten Hochhäusern ergeben.

Der Paragraf 14 des Grundgesetzes sichert das Recht auf Eigentum zu. Im Absatz 2 heißt es aber auch: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Damit sich jeder selbst ein Bild von den beiden Paragrafen des Grundgesetzes machen kann, geben wir sie hier in ihrer aktuellen Version wider:

Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.




Schwerer Lkw-Unfall auf der A1 kurz vor der Anschlussstelle Hamm / Bergkamen: Beifahrer aus dem Fahrzeug geschleudert

Ein Kleinlastwagen war auf einen vor ihm fahrenden LKW aufgefahren. Dabei wurden insgesamt drei Personen verletzt, eine davon schwer. Der schwerverletzte Beifahrer wurde durch den Aufprall aus dem Fahrzeug geschleudert. Fotos: Feuerwehr Werne

Am Donnerstagmorgen 6:41 Uhr wurde die Freiwilligen Feuerwehr Werne zu einem schweren Verkehrsunfall auf die Bundesautobahn 1 in Fahrtrichtung Köln kurz vor der Anschlussstelle Hamm / Bergkamen alarmiert. Einsatzstichwort auf dem digitalem Meldeempfänger war „TH_PERSON_KLEMMT – VU 3 LKW“. Ein Kleinlastwagen war auf einen vor ihm fahrenden LKW aufgefahren. Dabei wurden insgesamt drei Personen verletzt, eine davon schwer.

Da keine Person eingeklemmt war, beliefen sich die Aufgaben der Feuerwehr auf die Unterstützung des Rettungsdienstes bei der Patientenversorgung.

Zum Unfallzeitpunkt gegen 6.40 Uhr war laut Polizei ein 19-Jähriger aus Wallenhorst mit einem Kleintransporter auf dem linken Fahrstreifen in Richtung Köln unterwegs. Zwischen den Anschlussstellen Hamm-Bockum/Werne und Hamm/Bergkamen kam er mit dem Fahrzeug aus bislang ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrspur ab. Dort prallte er gegen den auf der rechten Spur fahrenden Lkw eines 41-Jährigen aus der Ukraine. Der Kleintransporter geriet ins Schleudern, prallte zunächst linksseitig gegen die Mittelschutzplanke und anschließend auf der rechten Seite gegen die Leitplanke. Der Kleintransporter überschlug sich mehrfach.

Bei dem Unfall wurden der 19-Jährige schwer und ein Mitinsasse (22 aus Westerkappeln) leicht verletzt. Der Beifahrer (42 aus Westerkappeln) trug lebensgefährliche Verletzungen davon. Er wurde bei dem Unfall offenbar aus dem Wagen geschleudert. Rettungswagen brachten die Verletzten in umliegende Krankenhäuser.

Zwischenzeitlich landete auch ein Rettungshubschrauber an der Unfallstelle, dieser flog jedoch ohne Patienten wieder davon.

Die A 1 in Richtung Köln musste an der Unfallstelle bis ca. 8.45 Uhr komplett gesperrt werden. Anschließend war der linke Fahrstreifen frei. Ab ca. 9.25 Uhr waren beide Fahrstreifen wieder befahrbar.

Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf ca. 15.000 Euro.

Beim Eintreffen der ersten Kräfte der Feuerwehr versorgte der Rettungsdienst bereits die schwer verletzte Person am Mittelstreifen der Autobahn. Zwei weitere Mitfahrer wurden ebenfalls verletzt und durch nachrückende Kräfte behandelt. Aufgrund des Einsatzstichwortes wurde ein weiterer Notarzt durch den Rettungshubschrauber zur Einsatzstelle geflogen.

Da keine Person eingeklemmt war, beliefen sich die Aufgaben der Feuerwehr auf die Unterstützung des Rettungsdienstes bei der Patientenversorgung. Außerdem zählte zu den ersten Maßnahmen der Feuerwehr den Brandschutz sicher zu stellen und auslaufende wasserverunreinigende Medien zu binden. Die freiwilligen Kräfte der Feuerwehr betreuten andere Beteiligte an der Unfallstelle und sicherte diese ab. Es wurden Aufgrund der potentiellen Brandgefahr die Batterien abgeklemmt.

Die Patienten wurde mit dem Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser verbracht. Für die Zeit der Rettungs- und Bergungsarbeiten war die BAB 1 in Fahrtrichtung Köln voll gesperrt. Im Einsatz waren vier Fahrzeuge und 21 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Werne, Christoph 8, drei RTW und ein Notarzt aus Werne sowie drei Streifenwagen der Autobahnpolizei.




Kurzfristige Evakuierung nach Bombenfund auf einem Acker im Bereich Hüchtstraße / Hahnenpatt

Kurzfristige Evakuierung nach Bombenfund auf einem Acker im Bereich Hüchstraße / Hahnenpatt

Am heutigen Nachmittag wurde eine scharfe 5-Zentner Bombe mit Langzeitzünder aus dem 2. Weltkrieg auf einem „Acker“ im Bereich der Kreuzung Hüchstraße / Hahnenpatt gefunden, die heute noch gesprengt werden muss.

Alle Bewohnerinnen und Bewohner im Umkreis von 500 Metern um den Einschlagspunkt müssen deshalb kurzfristig evakuiert werden. Mitarbeiter der Stadtverwaltung führen die Evakuierung durch. Von der Evakuierung betroffen sind rd. 180 Haushalte.

Die kontrollierte Sprengung erfolgt im Anschluss an die Evakuierung durch den Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg (ca. 18.00 Uhr).

Zentrale Sammelstelle für alle Betroffenen ist das Feuerwehrgerätehaus der Einheit Overberge an der Hansastraße 61 in Bergkamen.

Wichtig: Es besteht keine akute Gefährdungslage. Alle Betroffenen bittet die Stadtverwaltung daher, Ruhe zu bewahren und den Anordnungen der Mitarbeiter Folge zu leisten.

Das Bürgertelefon ist unter der 02307 / 965 – 444 für Rückfragen aus der Bevölkerung erreichbar.

Achtung Straßensperrungen:

Im Rahmen der Sprengung müssen im Evakuierungsbereich mehrere Straßensperrungen eingerichtet werden. Die Straßensperrungen werden bereits im Rahmen der laufenden
Evakuierung aufgestellt:

Betroffen sind:
– die Hüchtstraße
– der Hahnenpatt
– die Schenkstraße / Am Kuhbach
– Hof Theiler / Kurzer Kamp
– Hof Lethaus
– der Haferkamp

Zudem ist zum Zeitpunkt der kontrollierten Sprengung eine kurzfristige Sperrung der Werner Straße zwischen den Einmündungen Heinrichstraße und Roggenkamp erforderlich.

Die Stadt Bergkamen bittet um Verständnis.

Hintergründe:
Im Rahmen von Bauarbeiten wurde auf einem Acker im Bereich Hüchstraße / Hahnenpatt nach Auswertung der Luftbilder ein Verdachtspunkt gefunden. Dieser Verdachtspunkt wurde heute sondiert.