Ohne „Lappen“ im BMW: Richter verhängt Geldstrafe

von Andreas Milk
Widersprüchlicher geht’s wohl nicht: Zwei Frauen sagen, sie hätten einen Mann auf der Präsidentenstraße hinterm Steuer eines BMW gesehen. Dieser Mann sagt: Unsinn – nicht er sei gefahren, sondern seine Frau. Die Frau bestätigt das. Das eigentlich Problematische an der Sache: Der Mann hat keinen Führerschein.

Deshalb war er jetzt vor dem Kamener Amtsgericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Abgespielt hatte sich alles am Abend des 25. Februar, kurz vor 21 Uhr. Die beiden Frauen – zwei Freundinnen, die sich an einem Kiosk Tabak holen wollten – berichteten, Nachbarssohn Amir T. (Name geändert) habe mächtig Gas gegeben und sei aus einer Einfahrt geschossen. Später sei er ausgestiegen, habe mit ihnen geschimpft und einen Schlag angedeutet – mutmaßlich aus Angst, weil er fürchten musste, dass die Frauen seine „Schwarzfahrt“ der Polizei melden. Denn eine von ihnen soll gerufen haben: „Achtung, der fährt wieder ohne Führerschein!“ Und tatsächlich kam es zur Anzeige bei der Polizei.

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hat sich der Tatvorwurf in der Verhandlung bestätigt: Sie glaube den beiden Freundinnen. Als Konsequenz beantragte sie eine Geldstrafe. Amir T.s Verteidigerin wollte einen Freispruch: Die Aussagen der Beteiligten ließen sich nicht in Einklang bringen. Eine der Frauen habe starke Belastungstendenzen gegenüber ihrem Mandanten gezeigt – Juristendeutsch für: Sie wollte ihn reinreiten.

Der Richter folgte der Anklagevertreterin: „Sie sind gefahren“ – 30 Tagessätze à 30 Euro Geldstrafe sollen die Folge sein. Was die Freundinnen erzählt hätten, sei stimmig gewesen – Aussagen zugunsten Amir T.s dagegen seien eher vage und nicht recht glaubhaft ausgefallen. So hatte seine Frau beim Prozesstermin von einem anderen Auto gesprochen als damals bei der Polizei. Und dann war da noch ein Mann, der an jenem Abend den Onkel von Amir T. besucht hatte, für eine Zigarette draußen vorm Haus stand und trotzdem kaum Details nennen konnte.
T. hat die Möglichkeit, vor dem Landgericht Berufung gegen das Kamener Urteil einzulegen.