Ohne „Lappen“ abgerauscht – vom Parkplatz des Verkehrsamts
von Andreas Milk
Wer eben noch vergeblich im Straßenverkehrsamt vorgesprochen hat, um an einen Führerschein zu kommen, der sollte sich gleich danach vielleicht nicht unbedingt hinters Steuer eines Autos setzen und losfahren. Das klingt selbstverständlich. Allerdings hat der Kamener Amtsrichter jetzt einen jungen Mann verurteilt, der genau das getan hatte.
Dass er nun den Verhandlungstermin ignorierte, war dabei nicht weiter wichtig: So lange bestimmte Strafmaße nicht überschritten werden und der Sachverhalt klar ist, darf ein Richter einen Angeklagten auch verurteilen, wenn der gar nicht da ist. In diesem Fall lautete das Strafmaß: Drei Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung, sowie 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Gegen diesen Strafbefehl kann der Mann Einspruch einlegen. Tut er das, gibt es wieder einen Termin. Ob er dabei Chancen auf eine mildere Strafe oder gar einen Freispruch hätte, ist die Frage. Die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes hatten seinerzeit mitbekommen, wie er zwar auf der Beifahrerseite des Wagens einstieg, dann aber hinter das Lenkrad rutschte. Ein Vorstrafenregister hat der Mann übrigens auch. Es beginnt mit einer Eintragung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.