Oberverwaltungsgericht stoppt Waldsiedlung – Bebauungsplan kann aber „geheilt“ werden
Im Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan Nr. WD 103/II „Waldsiedlung Weddinghofen“ hatte das Oberverwaltungsgericht Münster zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch geladen. Geklagt hatte ein Bergkamener Landwirt, der eine Überschwemmung seiner Äcker durch die Wohnbebauung auf der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 befürchtet.
Nach einer einstündigen Erörterung hat das OVG den materiellen Vortrag bzw. die Argumente des Klägers als für den Bebauungsplan unerheblich beurteilt.
Allerdings wurde im Urteil der Bebauungsplan aus anderen formellen Gründen für unwirksam erklärt; die gerügten Formalien können in einem erneuten Verfahren jedoch geheilt werden. Daher haben die Vertreter der Stadt Bergkamen das Urteil des OVG Münster mit einem lachenden und einem weinenden Auge aufgenommen. „Die Argumente des klagefreudigen Landwirts gingen ins Leere. Die RAG Montan Immobilien kann als Grundstückseigentümer gemeinsam mit der Stadt das planerische Ziel zur Schaffung von Wohnbauflächen auf der heutigen Brachfläche daher kurzfristig weiter verfolgen, um für eine weitere Entspannung auf dem Bergkamener Wohnungsmarkt zu sorgen“ erklären sie.